Wir alle haben bis zur letzten Stunde gehofft – dennoch muss das deutsche Gastgewerbe im November Winterschlaf halten. Auslieferung und Abholung von Speisen stehen wieder auf dem Plan. Wie sieht es in Deinem Betrieb aus: Musst auch Du Deine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken? Wir sind für Dich da und zeigen Dir, wie Du Kurzarbeit mit nur wenigen Klicks erledigst.
Zurück zur Kurzarbeit — was nun?
Bei den meisten ist die Kurzarbeit wahrscheinlich noch allzu gut im Gedächtnis verankert. Dennoch frischen wir unser Wissen kurz auf: Mit der Kurzarbeit schützt Du Deine Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit. Die betriebsübliche Arbeitszeit wird durch Arbeitsausfall herabgesetzt. Die Ausfallzeit stellt also die Differenz zwischen der im Arbeitsvertrag vereinbarten und der durch die Kurzarbeit verringerten, tatsächlich geleisteten Arbeitszeit dar. Der daraus resultierende Gehaltsverlust wird – zumindest zum Teil – durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen, welches von der Agentur für Arbeit erstattet werden kann.
Wie gehst Du dabei vor? Zuerst müssen die betroffenen Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen. Anschließend meldest Du die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an. Beachte bei der Anmeldung, dass das Schlagwort „Corona“ keine hinreichende Begründung ist. Nutze stattdessen Formulierungen wie beispielsweise: „Schließung durch amtliche Anordnung“ oder „Einschränkungen durch Verordnung“.
Jetzt wird es kompliziert: Für die geleisteten Stunden zahlst Du Deinen Mitarbeitern das entsprechende Entgelt. Zusätzlich streckst Du das für die Ausfallzeit fällige Kurzarbeitergeld vor. Um die Berechnungen der anfallenden Gehälter kümmert sich Dein Lohnbüro. Monatlich nachträglich beantragst Du dann die Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei Deiner Agentur für Arbeit.
Alle Voraussetzungen zur Beantragung sowie das genaue Vorgehen beschreibt die Bundesagentur für Arbeit in anschaulichen Video-Erklärungen.
Klingt aufwändig? Ist es auch. Ein Glück haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Dir Dein Leben zu erleichtern.
Es geht auch einfach: Kurzarbeit mit wenigen Klicks
Wir haben bereits im März auf die Situation reagiert und für Dich den Abwesenheitstyp Kurzarbeit in unsere Software integriert. Die Anwendung ist genauso einfach, wie Du es von uns gewohnt bist.
Kurzarbeit ist eine Abwesenheit, die Du im Kalender pflegst. Tipp: Am besten trägst Du direkt ganze Tage ein – unser Assistent korrigiert die Ausfallzeit im Anschluss automatisch anhand der gestempelten Arbeitszeiten für Dich nach. Natürlich übernehmen wir die Ausfallzeiten auch direkt in Deine Abrechnung. Und um dem Ganzen noch den letzten Schliff zu verpassen, bieten wir Dir zusätzliche Auswertungen, die Dir den optimalen Überblick über die gearbeiteten Stunden, die Abwesenheiten und die voraussichtlichen Ausfallstunden liefern.
Genauere Infos findest Du in unserem Handbuchartikel. Wenn Du bei der Verwendung Unterstützung benötigst oder melde Dich gerne bei unserem E2N Customer Success. Außerdem haben Nina und Simon in ihrem 30-minütigen Webinar alles rund um die Kurzarbeit erklärt: Schau Dir die Aufzeichnung an und lerne alle wichtigen Tipps!
Profi-Tipp
“Gerne zeige ich Dir, wie Du Kurzarbeit am einfachsten mit E2N abbildest:
- Berechne Deine Ausfallstunden pro Monat: Das macht die Berechnung der Ausfallzeit für jeden einzelnen Mitarbeiter verständlicher und nachvollziehbarer. Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter üblicherweise 173 Stunden pro Monat arbeitet und im November aufgrund der Schließung nur auf 50 Arbeitsstunden kommt, dann betragen die Ausfallstunden eben 123 Stunden. Logisch, oder?
- Pflege nur EINEN Tag Kurzarbeit im Kalender: Für jeden Mitarbeiter, der Kurzarbeitergeld erhalten soll, trägst Du im November einen Tag Kurzarbeit im Kalender ein. Wann Du diesen Tag einträgst, ist völlig egal. So weiß E2N, welche Mitarbeiter Ausfallstunden angerechnet bekommen. Anfang Dezember rufst Du einmal den Assistenten auf und lässt Dir die tatsächlichen Ausfallstunden automatisch berechnen.
- Gib die Ausfallstunden an Deine Lohnbuchhaltung weiter: Wenn die Daten nicht direkt importiert werden können, hast Du eine Auswertung, die Dir genau auflistet, welche Mitarbeiter Kurzarbeit hatten und viele Stunden ausgefallen sind. Diese Liste kannst du bequem nach Excel exportieren und weitergeben.”
Simon Mohr
Du siehst: Mit E2N sparst Du Dir eine ganze Menge Zeit und Nerven. Außerdem hast Du direkt alles für Deine Lohnbuchhaltung vorbereitet und für eventuell anfallende Prüfungen bestens dokumentiert. Du schaffst Transparenz, sicherst Dich und Deine Mitarbeiter ab und kannst voller Hoffnung dem Dezember entgegenblicken.
„Wenn ich noch einmal mit Kurzarbeit zu tun bekomme, werde ich das bei Herrgott nicht noch einmal per Hand machen.”
— Zukünftiger E2N Kunde
Digitalisierung ist Dein Freund und Helfer
Nach Regen kommt auch immer wieder Sonnenschein, Du kannst auch Positives aus der Krise für Dich ziehen und stärker aus ihr hervorgehen. Zugegeben, der Sonnenschein lässt ganz schön auf sich warten. Wir sind uns aber sicher: Es wird wieder bergauf gehen. Krisen bieten immer auch Chancen. Nutze den November, um Dich für die Zukunft digital bestens aufzustellen. Tipps und Tricks findest Du in unseren Blogartikeln:
Unser oberstes Ziel für diese Zeit: Wir möchten Dich bestmöglich unterstützen. Du hast Fragen zum Thema Kurzarbeit? Sprich uns gerne direkt an, wir helfen Dir gerne.