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Endnutzerlizenzbedingungen (EULA)

für „e2n“, „e2n perso“ und „e2n terminal“

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1 Die Firma E2N GmbH (nachfolgend „e2n“ genannt) mit Geschäftssitz in Würzburg ist Entwicklerin der Software-Produkte „e2n“, „e2n perso“ und „e2n terminal“ (nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Software“ genannt). Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung dieser Software durch den Kunden über das Internet.
1.2 Eine nähere Beschreibung der Software und weitere Informationen sind in der Anlage „Technische Beschreibung“ enthalten. Software und technische Beschreibung bilden das Lizenzmaterial und sind urheberrechtlich geschützt.
1.3 e2n macht die Software über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich. Eine Lizenzierung der Software erfolgt ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.4 Wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, die Software als kostenlose Testversion zu nutzen, so gelten diese Lizenzbedingungen auch für diesen Fall uneingeschränkt, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Lizenzvertrag nach den hier geregelten Bedingungen kommt rechtswirksam erst zustande mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch e2n mittels manueller Freischaltung der Zugriffsberechtigung des Kunden. Bereits mit der Bestellung bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung verzichtet.

§ 3 Softwarenutzung

3.1 Die Software wird dem Kunden zur Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, nicht veräußert. Sie wird dabei in der eigenen Serverumgebung von e2n in einer Private Cloud zur Nutzung bereitgehalten, ohne dass der Kunde die Software auf sein System herunterladen und installieren muss. e2n stellt die Software an dem in der Anlage „Technische Beschreibung“ festgehaltenen Übergabepunkt (Schnittstelle der von e2n in deren eigener Serverumgebung betriebenen Private Cloud zu anderen Netzen) zur Nutzung bereit. Der Zugriff des Kunden erfolgt über eine von diesem einzurichtende Datenverbindung bzw. über die für iOS und Android angebotenen Apps „e2n“, „e2n perso“ und „e2n terminal“, gemäß den Angaben hierzu in der Anlage „Technische Beschreibung“. Von e2n nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem festgelegten Übergabepunkt.
3.2 e2n wird die zur Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung gestellte Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in deren aktuell angebotener Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von e2n für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren oder älteren Version der Software besteht jedoch nicht, vorbehaltlich der Regelungen zur Gewährleistung durch e2n.
3.3 Der Kunde erhält zur Nutzung der Software eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Er kann zudem weitere Zugriffsberechtigungen anlegen. Es obliegt dabei dem Kunden, sicherzustellen, dass diese Zugangsdaten nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt und nicht an Dritte weitergegeben sowie auch im Übrigen geheim gehalten werden. Der Kunde hat auch darüber hinaus geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
3.4 e2n räumt dem Kunden nach folgenden Maßgaben das einfache, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränkte, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software ein. Der Kunde ist berechtigt, die Software im vereinbarten Funktionsumfang zu nutzen und von Benutzern mit entsprechenden Zugangsdaten gleichzeitig auf die Software zuzugreifen;
durch die Software erstellte und/oder in die Software eingepflegte und mit ihr bearbeitete Daten unbeschränkt zu nutzen.
3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, auf die auf dem Server von e2n liegende Software selbst zuzugreifen, diese zu vervielfältigen oder zu verändern;
den unverschlüsselten und unkompilierten Quellcode der Software einzusehen, zu vervielfältigen oder zu verändern;
in der Software enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte zu ändern oder zu löschen;
Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von e2n zu gestatten oder die Nutzungsberechtigung hinsichtlich der Software an Dritte weiterzugeben, ohne dass e2n hierzu die Erlaubnis erteilt hat; Dritter in diesem Sinne ist nicht, wer die Leistungen im Auftrag oder auf Weisung des Kunden in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden oder freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses.
3.6 Alle sonstigen Rechte verbleiben bei e2n. Insbesondere ist der Kunde nicht zur Bearbeitung, Veränderung, Disassemblierung, Dekompilierung, zum Reverse Engineering oder Generierung in sonstiger Weise sowie zur Erstellung von Kopien der Software, insbesondere des Quellcodes der Software, berechtigt, es sei denn, dass die vorerwähnten Nutzungen von §§ 69a-69g UrhG gestattet sind.

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden

4.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Rechnern oder sonstigen Geräten und dem von e2n definierten Übergabepunkt herzustellen. e2n ist berechtigt, den Übergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
4.2 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von e2n ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Rechnern, mobilen Geräten, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc. den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Version der Software entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird der Kunde zur Nutzung der Leistungen von e2n nur solche Hard- und Software einsetzen, die den Mindestanforderungen entspricht, die in der Anlage „Technische Beschreibung“ aufgeführt sind. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. e2n bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. e2n leistet Gewähr, dass die Software zur Verwendung im Sinne der Angaben und Qualitätswerte in der Anlage „Technische Beschreibung“ und unter den dort genannten Nutzungsvoraussetzungen geeignet ist.
5.2 In der Anlage „Technische Beschreibung“ werden feste Zeitfenster für Wartungen und Updates der Software vorgesehen. e2n überlässt dem Kunden darüber hinaus die Software am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 99,7 % zur Nutzung im Jahresmittel, bezogen auf 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche. Die Haftung von e2n für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag bleibt hiervon jedoch unberührt.

§ 6 Haftung

6.1 Sind die von e2n erbrachten Leistungen mangelhaft in dem Sinne, dass ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich gemindert oder aufgehoben ist, haftet e2n gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Zurverfügungstellung zur Nutzung durch den Kunden vorhanden waren, haftet e2n nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.
6.2 Unabhängig vom Rechtsgrund haften die Vertragsparteien für Schäden, die durch eine von ihr zu vertretene Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise (Kardinalspflicht) verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Partei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
6.3 Die Haftung von e2n ist ausgeschlossen für Fehler, die nicht von e2n zu vertreten sind;
Fehler, die dadurch verursacht werden, dass die vom Kunden zur Nutzung der Software eingesetzten Rechner oder sonstigen Geräte nicht den in der Anlage „Technische Beschreibung“ aufgeführten Mindestvoraussetzungen entsprechen;
Fehler, die durch Bedienungsfehler von Personal im Verantwortungsbereich des Kunden, durch Fehler in Geräten, die nicht in der Verantwortung von e2n stehen, oder durch sonstige vom Kunden verwendete Produkte und Leistungen verursacht worden sind;
Fehler, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) verursacht worden sind;
Fehler, die durch die Verletzung von in diesen Endnutzerlizenzbedingungen geregelten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden oder durch nicht gestattete Veränderungen oder Bearbeitungen der Software durch Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden oder von Dritten, für die e2n nicht einzustehen hat, auftreten.
6.4 Der Kunde hat Mängel der Software unverzüglich gegenüber e2n anzuzeigen. e2n wird auf Mängelanzeigen innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagieren. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
6.5 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet e2n nach den folgenden Maßgaben. e2n führt regelmäßige Datensicherungsmaßnahmen nach § 10 durch und ist insofern für Datenverluste verantwortlich, es sei denn, e2n weist nach, dass der Datenverlust im Verantwortungsbereich des Kunden entstanden ist. Dem Kunden obliegt es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, die von E2N innerhalb der Software vorgesehene Backup- und Datenexport-Funktionen zu nutzen und in regelmäßigen Abständen eigene Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen.
6.6 Die in den vorstehenden Ziffern genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
6.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Vertragsparteien.

§ 7 Hosting von Inhalten des Kunden

7.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, in der für ihn von e2n eingerichteten Private Cloud (virtueller Datenserver) Daten und Inhalte abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes in der Private Cloud von e2n wird in der Anlage „Technische Beschreibung“ näher bestimmt. Dort wird zudem erläutert, wie der Kunde mit Hilfe der Software Daten verarbeiten und einpflegen kann.
7.2 e2n schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Für die Inhalte selbst sowie die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen und der Vorschriften des Datenschutzrechts ist der Kunde verantwortlich.
7.3 Werden gegenüber e2n Ansprüche Dritter geltend gemacht, die im Zusammenhang mit den gehosteten Inhalten des Kunden stehen, wird e2n zunächst eine Stellungnahme des Kunden hierzu einholen. Erbringt der Kunde gegenüber e2n nicht innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist Nachweise für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und hinterlegt Sicherheit für die Verteidigungskosten, so ist e2n berechtigt, Beseitigungs- und Unterlassungsbegehren stets nachzukommen, ohne dass dies als Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag angesehen werden kann. Im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen ist e2n hierzu auch ohne Einholung einer Stellungnahme des Kunden berechtigt.
7.4 Der Kunde stellt e2n für sämtliche Forderungen frei, die Dritte im Zusammenhang mit gehosteten Inhalte des Kunden gegenüber e2n geltend machen und übernimmt sämtliche Kosten, die e2n im Hinblick auf diese Geltendmachung und die Verteidigung gegen die Ansprüche entstehen.

§ 8 Verarbeitung personenbezogener Daten

8.1 Soweit der Kunde die Software dazu nutzt, dass personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit e2n einen Vertrag über die Verarbeitung der Daten im Auftrag abzuschließen. e2n bietet hierzu dem Kunden in seinem Kundenkonto die Möglichkeit, elektronisch eine entsprechende Datenschutzvereinbarung abzuschließen. e2n wird die vom Kunden in die Software eingepflegten Daten vertraulich behandeln, sofern diese e2n bei technischen Vorgängen, insbesondere bei Wartung und Support der Software in der Private Cloud, zur Kenntnis gelangen sollten und nur entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeiten. Sollten Weisungen des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, wird e2n den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. e2n bietet dem Kunden eine verschlüsselte Übermittlung der Daten an.
8.2 e2n hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, an den sich der Kunde bei Fragen zum Thema Datenschutz jederzeit wenden kann. Der Kunde erreicht diesen über die E-Mail-Adresse datenschutz@e2n.de.

§ 9 Datenherausgabe

9.1 e2n wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz in der Private Cloud abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen e2n und Kunden gesondert vereinbarten Datenformat
9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen e2n hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
9.3 e2n wird die in der Private Cloud abgelegten Daten spätestens sechs Wochen nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. e2n wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 10 Datensicherung

e2n wird eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden.

§ 11 Rechte

Der Kunde räumt e2n das Recht ein, die vom Kunden bei Nutzung der Software gespeicherten Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. e2n ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist e2n darüber hinaus berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 12 Vergütung

12.1 Für die Nutzung der Software schuldet der Kunde e2n die vereinbarte Vergütung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
12.2 Wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, die Software als kostenlose Testversion zu nutzen, schuldet der Kunde hierfür keine Vergütung.
12.3 e2n ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrundeliegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. e2n wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.

§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung

13.1 Der Vertrag über die Nutzung der Software läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der in § 12 geregelten Vergütung in Verzug gerät.
13.3 Jede Kündigung bedarf der Textform.
13.4 Im Falle der Vertragsbeendigung sperrt e2n den Zugang zur Private Cloud, in der die Software zur Nutzung für den Kunden bereitgehalten wird. Der Kunde behält für den in Ziffer 9.3 genannten Zeitraum eingeschränkten Zugriff auf seine Daten, um diese sichern und mit den von e2n übergebenen Daten abgleichen zu können.

§ 14 Änderungen und Ergänzungen dieser Endnutzerlizenzbedingungen und sonstiger vertraglicher Regelungen

14.1 e2n behält sich vor, diese Endnutzerlizenzbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen wird e2n dem Kunden in Textform mitteilen. Die geänderten Endnutzerlizenzbedingungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der Mitteilung der Geltung der neuen Endnutzerlizenzbedingungen widerspricht.
14.2 Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Endnutzerlizenzbedingungen innerhalb dieser Frist, ist e2n berechtigt, geschlossene Verträge mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Mit der Kündigung erlischt die dem Kunden zur Nutzung der Software eingeräumte Lizenz. Für den Zeitraum nach Vertragsbeendigung bereits gezahlte Nutzungsentgelte werden ggf. anteilig zurückerstattet.
14.3 Änderungen und Ergänzungen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere gesonderter Einzelverträge mit dem Kunden mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 genannten Datenschutzvereinbarung, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 15 Sonstiges

15.1 Auf mit dem Kunden geschlossene Verträge und sonstige vertragliche Regelungen einschließlich dieser Endnutzerlizenzbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Endnutzerlizenzbedingungen oder mit sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden ist Würzburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Endnutzerlizenzbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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