Egal ob Ostern, Weihnachten oder Wochenende: Als Arbeitnehmer in der Gastronomie gehört es oft zum Job dazu, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Doch welche Regeln gelten hier und welche Ansprüche haben Arbeitnehmer? Feiertagsarbeit ist in der Regel nur unter Einhaltung bestimmter Ruhe- und Ausgleichszeiten zulässig. Wir geben einen Überblick über die Rechtslage und zeigen Vor- und Nachteile auf. Außerdem erfährst Du, wie Du als Arbeitnehmer mit e2n optimal auf Sonn- und Feiertage vorbereitet bist.
Was steht im Gesetz?
Grundsätzlich lautet die Regel: Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es jedoch Ausnahmen, schließlich möchten wir alle auch am Sonntag notfalls ärztlich versorgt werden oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Oder eben in einem Café einkehren. Das sind die wichtigsten gesetzlichen Regeln in Kürze:
Gesetzeslage für Sonn- und Feiertagsarbeit
- Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
- Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen arbeitsfrei bleiben.
- Die maximale Arbeitszeit an einem Sonn- oder Feiertag beträgt 8 Stunden.
- Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag oder Feiertag beschäftigt, der in ihre reguläre Arbeitszeit fällt, haben sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag.
- Eine gesetzliche Zuschlagspflicht gilt nur bei Nachtarbeit, nicht bei Sonn- und Feiertagen.
- Zuschläge müssen immer zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden.
Beachte, dass durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen abweichende Bestimmungen getroffen werden können. So kann zum Beispiel die Anzahl der freien Sonntage auf mindestens 10 reduziert oder eine Zuschlagspflicht festgelegt werden. Prüfe daher immer individuell, um sicherzustellen, dass alle Regelungen eingehalten werden.
Vom Gesetz in die Praxis
Für eine reibungslose Umsetzung der Ausgleichstage und Zuschläge ist es wichtig, die konkrete Ausgestaltung zu kennen. Dazu erfährst Du gleich mehr Details und bekommst einen Überblick rund um das Thema Nachtarbeit. So bist Du optimal auf die Praxis vorbereitet.
1. Ausgleichstag
Ein Ausgleichstag bedeutet, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeit an Sonn- oder Feiertagen an einem anderen Tag frei bekommt. Es handelt sich dabei nicht zwangsläufig um einen bezahlten freien Tag, sondern lediglich um einen Ausgleich für den gearbeiteten Feiertag. Als Ersatzruhetag kann jeder Werktag, einschließlich eines ohnehin dienstfreien Samstags oder eines anderen dienstplanmäßig freien Werktags, in Betracht kommen. Der Ersatztag muss bei Arbeit am Sonntag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden – bei Arbeit an einem anderen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb von 8 Wochen.
Je nach Vergütungsart wird der Feiertagsausgleich unterschiedlich berechnet. Bei einem Gehalt wird ein Guttag für die Abwesenheitszeit gewährt, während bei einem Stundenlohn der Feiertagsausgleich anhand der Abwesenheitszeiten berechnet wird. Beachte: Durch Tarifverträge können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
2. Entlohnung
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonntagszuschläge oder Feiertagszuschläge. Erst durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den Arbeitsvertrag können Zuschläge vereinbart werden. Fest steht, freiwillige Zuschläge können ein effektives Mittel zur Bindung Deiner Mitarbeitenden sein. Dabei können je nach Feiertag steuer- und beitragsfreie Zuschläge von maximal 125 % bis 150 % des Grundlohns gezahlt werden. Auch Sonntagsarbeit kann mit bis zu 50 % des brutto Stundenlohns zusätzlich vergütet werden, solange der Grundlohn 25 Euro nicht übersteigt. Wichtig zu beachten ist, dass Arbeitnehmer in der Regel nur einen Zuschlag erhalten können – entweder den Sonn- oder Feiertagszuschlag. Nachtarbeitszuschläge hingegen können mit Sonn- oder Feiertagszuschlägen kombiniert werden.
Als Arbeitgeber solltest Du daher genau prüfen, welche Regelungen in Deinem Unternehmen gelten und diese transparent an Deine Mitarbeitenden kommunizieren.
3. Nachtarbeit
Als Nachtarbeit gelten Tätigkeiten, die zwischen 23 und 6 Uhr ausgeübt werden. Arbeitszeiten in der Gastronomie während der Nacht sind grundsätzlich möglich und können auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Monat 8 Stunden nicht überschreitet. Bei mehr als 2 Stunden Nachtarbeit muss ein Ausgleich geschaffen werden. Soweit tarifvertraglich nicht anders festgelegt, muss Du Deinem Mitarbeiter entweder bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren. Steuerlich sind Nachtarbeitszuschläge bis zu einem Stundengrundlohn von 25 Euro steuer- und beitragsfrei, bei höherem Stundengrundlohn unterliegen sie anteilig der Beitragspflicht. Bei einem Stundengrundlohn über 50 Euro muss der Zuschlag anteilig versteuert werden.
Arbeiten an Feiertagen und Sonntagen: Vor- und Nachteile
Arbeiten während andere die Füße hochlegen? Das klingt im ersten Moment nicht verlockend. Doch trotz der Einschränkung der Freizeit und der oft stressigen Schichten gibt es auch einige Vorteile für Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt erhalten Arbeitnehmer oft einen Zuschlag, der das Gehalt aufbessert und bekommen in der Regel einen Ersatzruhetag, den sie zu einem späteren Zeitpunkt genießen können. Außerdem kann eine volle Gastronomie an Sonn- und Feiertagen bedeuten, dass das Trinkgeld höher ausfällt als an anderen Tagen.
Als Arbeitgeber profitierst Du an solchen Tagen durch einen meist höheren Umsatz. Allerdings kann die Organisation der Arbeitszeit an diesen Tagen auch eine Herausforderung sein, da Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeitenden genügend Freizeit haben und dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden. Doch mit der passenden Software für Dein Mitarbeitermanagement meisterst Du diese Herausforderung mit links.
So unterstützt Dich e2n
Wie funktioniert das alles in der Praxis? Und wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicherstellen, dass alle an Feiertagen geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt werden? Hier kommt e2n ins Spiel. Mit unserer Software kannst Du ganz einfach alle Arbeitszeiten und Entlohnungen im Gastgewerbe verwalten.
- Überblick über standortspezifische Feiertage:
Je nach Standort Deines Betriebes zeigt Dir der Kalender automatisch die für das Bundesland geltenden Feiertage an. So kannst Du diese bei der Dienstplanung berücksichtigen. - Vorausschauende Personalplanung:
Du kannst als Arbeitgeber besser planen, wie viele Mitarbeitende an einem Sonntag oder Feiertag benötigt werden, um sicherzustellen, dass der Betrieb reibungslos läuft und die Wünsche Deiner Gäste erfüllt werden. - Transparente Erfassung von Arbeitszeiten:
Durch die digitale Arbeitszeiterfassung können Arbeitgeber genau feststellen, wer an einem Sonntag oder Feiertag gearbeitet hat. Genauso können Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten einsehen. Die Daten unterstützen Dich bei der korrekten Berechnung von Zuschlagszahlungen etc.
- Einfache Verwaltung von Zuschlägen:
Zuschlagsgruppen ermöglichen es Dir, flexibel verschiedene Zuschläge für bestimmte Arbeitsbedingungen festzulegen – zum Beispiel nach Anstellungsart, Bundesland oder Nachtarbeit. Für Bestandskunden ist diese Option in e2n optional umzustellen, für Neukunden ist diese Option automatisch ausgewählt. Zusätzlich bietet e2n die Auswahlmöglichkeit verschiedener Tarifverträge, für die die Zuschläge bereits automatisch hinterlegt sind. - Mitarbeiter-App:
In e2n perso haben Mitarbeitende in ihrem Urlaubskonto einen Überblick über die ihnen gewährten Feiertagsausgleiche. Darüber hinaus gibt es einen Guttagezähler für die Betriebe, in denen mit Guttagen gearbeitet wird. Über die App können die offenen Guttage schnell und einfach von den Mitarbeitenden beantragt werden.
- Überblick über standortspezifische Feiertage:
Je nach Standort Deines Betriebes zeigt Dir der Kalender automatisch die für das Bundesland geltenden Feiertage an. So kannst Du diese bei der Dienstplanung berücksichtigen. - Vorausschauende Personalplanung:
Du kannst als Arbeitgeber besser planen, wie viele Mitarbeitende an einem Sonntag oder Feiertag benötigt werden, um sicherzustellen, dass der Betrieb reibungslos läuft und die Wünsche Deiner Gäste erfüllt werden. - Transparente Erfassung von Arbeitszeiten:
Durch die digitale Arbeitszeiterfassung können Arbeitgeber genau feststellen, wer an einem Sonntag oder Feiertag gearbeitet hat. Genauso können Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten einsehen. Die Daten unterstützen Dich bei der korrekten Berechnung von Zuschlagszahlungen etc. - Einfache Verwaltung von Zuschlägen:
Zuschlagsgruppen ermöglichen es Dir, flexibel verschiedene Zuschläge für bestimmte Arbeitsbedingungen festzulegen – zum Beispiel nach Anstellungsart, Bundesland oder Nachtarbeit. Für Bestandskunden ist diese Option in e2n optional umzustellen, für Neukunden ist diese Option automatisch ausgewählt. Zusätzlich bietet e2n die Auswahlmöglichkeit verschiedener Tarifverträge, für die die Zuschläge bereits automatisch hinterlegt sind. - Mitarbeiter-App:
In e2n perso haben Mitarbeitende in ihrem Urlaubskonto einen Überblick über die ihnen gewährten Feiertagsausgleiche. Darüber hinaus gibt es einen Guttagezähler für die Betriebe, in denen mit Guttagen gearbeitet wird. Über die App können die offenen Guttage schnell und einfach von den Mitarbeitenden beantragt werden.
Der nächste Feiertag kann kommen
Besonders wichtig ist, genügend Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit zu schaffen. Auch wenn Du als Arbeitgeber nicht immer verpflichtet bist, Zuschläge zu zahlen, können diese eine wichtige Anerkennung darstellen und die Motivation und Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden steigern. Mit der digitalen Arbeitszeiterfassung durch e2n kannst Du die Verwaltung von Zuschlägen und Ausgleichstagen einfach und transparent gestalten. Die flexible Festlegung von Zuschlagsgruppen und die Auswahl aus verschiedenen Tarifverträgen erleichtern die Planung. Die Mitarbeiter-App bietet Deinen Mitarbeitenden eine einfache Möglichkeit, ihre Urlaubskonten und Ausgleichstage einzusehen und zu beantragen. Du hast noch Fragen zur Handhabung in e2n?
Beachte: Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten! Hierbei handelt es sich lediglich um ein Informationsangebot.