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Arbeitszeitkonten – Was ist das und was muss man beachten?

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  • Was gilt bei Kündigung?
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Mit einem Arbeitszeitkonto lassen sich Arbeitszeiten flexibel erfassen und verwalten. So können Arbeitnehmer, die ein Gehalt erhalten, Überstunden und Minusstunden ansammeln – um diese in der Zukunft ausgezahlt zu bekommen oder mit Freizeit auszugleichen. Das schafft eine hohe Flexibilität im Unternehmen und trägt zur Work-Life-Balance bei, erfordert jedoch zugleich klare Regelungen.

In e2n kannst Du für Mitarbeitende, die nach Stunden bezahlt werden, ein Arbeitszeitkonto mit maximalem Auszahlungsbetrag führen. Bis zu diesem Soll bekommt der Mitarbeiter alle Stunden ausbezahlt, welche er in einem Monat gearbeitet hat. Die darüber hinaus gearbeiteten Stunden landen auf dem Jahreskonto. Diese bringst Du zu einem gewünschten Zeitpunkt zur Auszahlung.

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Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht Flexibilität im Bereich der Arbeitszeitgestaltung. Es ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Arbeitszeiten flexibel zu erfassen, zu verwalten und zu steuern. So lassen sich Arbeitsstunden über einen bestimmten Zeitraum hinweg anhäufen und abbuchen. Dies bietet Vorteile für beide Seiten: Arbeitnehmer können Zeiten erhöhter Arbeitsbelastung durch Zeiten reduzierter Arbeitsleistung ausgleichen, während Arbeitgeber effizienter auf Auftragslagen und saisonale Schwankungen reagieren können, ohne ständige Überstunden anzuordnen.

Arbeitszeitkonten erfordern klare Vereinbarungen über die Einzahlung, Auszahlung und Verrechnung von Arbeitsstunden sowie den Zeitrahmen, in dem diese geschehen. Dies ermöglicht eine bessere Transparenz, steigert die Flexibilität und kann die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen.

Welche Arbeitszeitkonten gibt es?

Besonders üblich sind Kurzzeitkonten. Sie ermöglichen Flexibilität in der wöchentlichen Arbeitszeit oder dienen dazu, betriebliche Arbeitszyklen auszugleichen. Dabei wird in der Regel ein Zeitraum bestimmt, in welchem die Arbeitszeit ausgeglichen werden soll. Zu Kurzzeitkonten zählen unter anderem:

  • Gleitzeitkonto: Ermöglicht die freie Einteilung der vereinbarten Stunden (in einem gewissen Rahmen),
  • Überstundenkonto: Zum Feststellen der Zeit, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgeht.

Im Gegensatz dazu gibt es Langzeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten. Mit diesem Modell lässt sich ein Werteguthaben erschaffen, um Arbeitszeit für einen bestimmten Zweck zu sammeln. Damit können sich Arbeitnehmer zum Beispiel eine länger andauernde Freistellung wie ein Sabbatical ermöglichen oder eine frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitszeitkonto während eines Krankheitsausfalls

Der Umgang mit Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Krankheit ist rechtlich geregelt. Ein Arbeitszeitkonto kann die Möglichkeit bieten, die Auswirkungen von Krankheitszeiten auf die Arbeitszeit zu verwalten. Grundsätzlich werden Krankheitstage nicht auf Arbeitszeitkonten gutgeschrieben, da sie unvorhersehbar sind und nicht als freiwillige Abwesenheit gelten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Dauer der Krankheit.

Allerdings gibt es Situationen, in denen Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Krankheit genutzt werden können:

  • Guthaben verwenden: Arbeitnehmer könnten während einer Krankheitsphase Stunden aus ihrem Arbeitszeitguthaben verwenden, um den Lohnausfall teilweise auszugleichen.
  • Überstundenabbau: Falls ein Mitarbeiter vor dem Krankheitsausfall Überstunden angesammelt hat, könnten diese Stunden während der Krankheit abgebaut werden, um den Lohnausfall zu minimieren.
  • Rückkehr und Ausgleich: Nach der Genesung könnte der Arbeitnehmer zusätzliche Stunden arbeiten, um das durch die Krankheit entstandene Arbeitszeitdefizit auszugleichen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Umgang mit Arbeitszeitkonten während eines Krankheitsausfalls stark von den jeweiligen Unternehmensrichtlinien, den geltenden Tarifverträgen und den gesetzlichen Bestimmungen abhängt. In solchen Situationen ist eine klare Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig, um die besten Lösungen zu finden.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bei Arbeitszeitkonten?

Eine wichtige Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitgestaltung festlegt. Arbeitszeitkonten ermöglichen eine flexible Verteilung von Arbeitsstunden über bestimmte Zeiträume hinweg, während das ArbZG Mindestruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen für Arbeitnehmer vorschreibt, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist ebenfalls relevant, insbesondere im Zusammenhang mit Krankheit. Es regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bestimmt, dass bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Wochen der Krankheit das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber fortzuzahlen ist.

Zusätzlich können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spezifische Regelungen für Arbeitszeitkonten enthalten. Sie können Aspekte wie die maximale Anzahl an Stunden auf dem Konto, die Möglichkeiten des Ausgleichs oder die Modalitäten für die Auszahlung festlegen.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) greift, wenn es um den Ausgleich von Überstunden durch Freizeit oder finanzielle Abgeltung geht. Arbeitnehmer haben das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub, und in einigen Fällen können Arbeitszeitkonten dazu verwendet werden, diesen Ausgleich zu ermöglichen.

Generell ist die Verwendung von Arbeitszeitkonten in Deutschland also an eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen geknüpft. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie bei der Einrichtung und Verwaltung von Arbeitszeitkonten sowohl die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes als auch die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigen.

Darf ein Arbeitszeitkonto rückwirkend korrigiert werden?

Ein Arbeitszeitkonto darf grundsätzlich rückwirkend korrigiert werden, allerdings unterliegt dies bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Möglichkeit zur rückwirkenden Korrektur hängt von Faktoren wie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und der Einhaltung der geltenden Arbeitszeitregelungen ab.

Arbeitszeitkonten dienen der Erfassung von Überstunden, Minusstunden und Freizeitausgleich. Die Erfassung sollte zeitnah und transparent erfolgen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Bei Unstimmigkeiten in der Kontoführung ist eine nachträgliche Anpassung grundsätzlich zulässig, sofern alle Beteiligten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zustimmen.

Bei der rückwirkenden Korrektur von Arbeitszeitkonten empfehlen wir:

  • Transparenz: Alle Änderungen sollten für beide Seiten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Einvernehmlichkeit: Die Zustimmung aller beteiligten Parteien, insbesondere des betroffenen Arbeitnehmers, ist wichtig, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
  • Rechtliche Vorgaben: Die Korrektur muss im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen stehen.
  • Verhältnismäßigkeit: Korrekturen sollten angemessen und fair erfolgen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
  • Dokumentation: Alle Änderungen und Anpassungen sollten schriftlich festgehalten werden.

Bei rückwirkenden Korrekturen – insbesondere bei größeren Zeiträumen oder komplexeren Arbeitszeitmodellen – empfehlen wir eine Beratung von rechtlichen Experten oder der zuständigen Gewerkschaft. So lässt sich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Rechte respektiert werden.

Wann muss ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden?

In Deutschland muss ein Arbeitszeitkonto in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ausgeglichen werden, um die Arbeitszeitregelungen und rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Ein genauer Zeitpunkt hängt von den individuellen Vereinbarungen ab, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Generell sollte ein Ausgleich jedoch in angemessener Zeit erfolgen, um zu verhindern, dass Arbeitszeitkonten übermäßig hohe Guthaben oder Defizite ansammeln. Die Regelungen können je nach Unternehmenspolitik variieren. Arbeitszeitkonten können auf wöchentlicher, monatlicher oder jährlicher Basis ausgeglichen werden. Die Ausgleichsmodalitäten können Freizeitausgleich oder finanzielle Abgeltung umfassen, abhängig von den getroffenen Vereinbarungen.

Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer transparent und einvernehmlich über den Ausgleich des Arbeitszeitkontos kommunizieren.

Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung

Minusstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer weniger Stunden arbeitet als vertraglich vorgesehen oder bereits geleistete Arbeitszeit im Voraus verbraucht. In vielen Fällen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese auszugleichen, da er für die vereinbarte Arbeitszeit bezahlt wird. Bei einer Kündigung können sich Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto negativ auf die Abrechnung auswirken.

Bei Kündigung können offene Minusstunden unter Umständen vom ausstehenden Gehalt oder von etwaigen Resturlaubstagen abgezogen werden. Es ist jedoch wichtig, dass solche Abzüge im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, dem Arbeitsvertrag und möglichen Tarifverträgen stehen. In einigen Fällen können Arbeitgeber von einem solchen Abzug absehen oder Ratenzahlungen vereinbaren.

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Arbeitszeitkonten:
Vor- und Nachteile

Arbeitszeitkonten erlauben eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, was die Anpassung an saisonale Schwankungen oder Auftragslagen ermöglicht. Arbeitnehmer können Überstunden ansammeln und in freie Zeit umwandeln. Diese Flexibilität kann die Work-Life-Balance verbessern und Stress reduzieren.

Jedoch können Arbeitszeitkonten zu ungleicher Arbeitsverteilung führen, da Arbeitnehmer in stressigen Zeiten verstärkt eingespannt werden und in ruhigeren Phasen weniger arbeiten. Das Risiko von Burnout steigt, wenn Arbeitsbelastungen nicht angemessen reguliert werden. Es liegt vor allem in der Hand der Manager, hier für Gleichgewicht zu sorgen und das Wohlergehen der Angestellten als Priorität zu betrachten.

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