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Arbeitszeitkonten – Was ist das und was muss man beachten?

  • Lerne die Arten & Regeln kennen
  • Informiere Dich über gesetzliche Vorschriften
  • Was gilt bei Kündigung?
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Mit einem Arbeitszeitkonto lassen sich Arbeitszeiten flexibel erfassen und verwalten. So können Arbeitnehmer, die ein Gehalt erhalten, Überstunden und Minusstunden ansammeln – um diese in der Zukunft ausgezahlt zu bekommen oder mit Freizeit auszugleichen. Das schafft eine hohe Flexibilität im Unternehmen und trägt zur Work-Life-Balance bei, erfordert jedoch zugleich klare Regelungen.

In e2n kannst Du für Mitarbeitende, die nach Stunden bezahlt werden, ein Arbeitszeitkonto mit maximalem Auszahlungsbetrag führen. Bis zu diesem Soll bekommt der Mitarbeiter alle Stunden ausbezahlt, welche er in einem Monat gearbeitet hat. Die darüber hinaus gearbeiteten Stunden landen auf dem Jahreskonto. Diese bringst Du zu einem gewünschten Zeitpunkt zur Auszahlung.

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Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Dank Arbeitszeitkonten können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeiten flexibel erfassen, verwalten und steuern. So lassen sich Arbeitsstunden über einen bestimmten Zeitraum hinweg anhäufen und abbuchen. Und das bietet Vorteile für beide Seiten: Arbeitnehmer können Zeiten erhöhter Arbeitsbelastung mit Zeiten reduzierter Arbeitsleistung ausgleichen. Arbeitgeber hingegen können effizienter auf Auftragslagen und saisonale Schwankungen reagieren – ohne ständig Überstunden anzuordnen.

Arbeitszeitkonten erfordern klare Vereinbarungen über die Einzahlung, Auszahlung und Verrechnung von Arbeitsstunden sowie den Zeitrahmen, in dem diese geschehen. Dies ermöglicht eine bessere Transparenz, steigert die Flexibilität und kann die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen.

Zeiterfassung? Natürlich digital. Mit der digitalen Zeiterfassung von e2n behältst Du immer den Überblick über die Arbeitszeiten im Unternehmen.

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Welche Arbeitszeitkonten gibt es?

Besonders üblich sind Kurzzeitkonten. Sie ermöglichen Flexibilität in der wöchentlichen Arbeitszeit oder dienen dazu, betriebliche Arbeitszyklen auszugleichen. Dabei wird in der Regel ein Zeitraum bestimmt, in welchem die Arbeitszeit ausgeglichen werden soll. Zu Kurzzeitkonten zählen unter anderem:

  • Gleitzeitkonto: Ermöglicht die freie Einteilung der vereinbarten Stunden (in einem gewissen Rahmen),
  • Überstundenkonto: Zum Feststellen der Zeit, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgeht.

Im Gegensatz dazu gibt es Langzeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten. Mit diesem Modell lässt sich ein Werteguthaben erschaffen, um Arbeitszeit für einen bestimmten Zweck zu sammeln. Damit können sich Arbeitnehmer zum Beispiel eine länger andauernde Freistellung wie ein Sabbatical ermöglichen oder eine frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitszeitkonto während eines Krankheitsausfalls

Der Umgang mit Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Krankheit ist rechtlich geregelt. Ein Arbeitszeitkonto kann die Möglichkeit bieten, die Auswirkungen von Krankheitszeiten auf die Arbeitszeit zu verwalten. Grundsätzlich werden Krankheitstage nicht auf Arbeitszeitkonten gutgeschrieben, da sie unvorhersehbar sind und nicht als freiwillige Abwesenheit gelten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Dauer der Krankheit.

Allerdings gibt es Situationen, in denen Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Krankheit genutzt werden können:

  • Guthaben verwenden: Arbeitnehmer könnten während einer Krankheitsphase Stunden aus ihrem Arbeitszeitguthaben verwenden, um den Lohnausfall teilweise auszugleichen.
  • Überstundenabbau: Falls ein Mitarbeiter vor dem Krankheitsausfall Überstunden angesammelt hat, könnten diese Stunden während der Krankheit abgebaut werden, um den Lohnausfall zu minimieren.
  • Rückkehr und Ausgleich: Nach der Genesung könnte der Arbeitnehmer zusätzliche Stunden arbeiten, um das durch die Krankheit entstandene Arbeitszeitdefizit auszugleichen.

Beachte: Der Umgang mit Arbeitszeitkonten während eines Krankheitsausfalls hängt stark von den jeweiligen Unternehmensrichtlinien, den geltenden Tarifverträgen und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Um in solchen Situationen die besten Lösungen zu finden, ist eine klare Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig.

Schon gewusst? Dank e2n können Mitarbeitende ihre Krankmeldungen ganz einfach per App übermitteln.

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Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bei Arbeitszeitkonten?

  • Arbeitszeitgesetz:
    Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schafft die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitgestaltung. Dabei gibt es Regelungen zu Mindestruhezeiten, maximale Arbeitszeit oder Pausen vor.
  • Entgeltfortzahlungsgesetz:
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) spielt für Arbeitszeitkonten ebenfalls relevant – besonders im Zusammenhang mit Krankheit. So regelt es im Krankheitsfall z. B. die die Lohnfortzahlung.
  • Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen:
    In Tarifvetrträgen und Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Regelungen für Arbeitszeitkonten festgelegt werden – etwa die maximale Stundenanzahl.
  • Bundesurlaubsgesetz:
    Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kommt ins Spiel, wenn es um den Urlaubsanspruch und den Ausgleich von Überstunden durch Freizeit oder finanzielle Entlohnung geht.

Tipp: Die Verwendung von Arbeitszeitkonten ist in Deutschland an verschiedene gesetzliche Regelungen geknüpft. Im Unternehmen solltest Du deshalb sichergehen, dass bei der Einrichtung und Verwaltung von Arbeitszeitkonten sowohl die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes als auch die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Darf ein Arbeitszeitkonto rückwirkend korrigiert werden?

Ein Arbeitszeitkonto darf grundsätzlich rückwirkend korrigiert werden, allerdings unterliegt dies bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Möglichkeit zur rückwirkenden Korrektur hängt von Faktoren wie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und der Einhaltung der geltenden Arbeitszeitregelungen ab.

Für die rückwirkende Korrektur von Arbeitszeitkonten empfehlen wir:

  • Transparenz: Alle Änderungen sollten für beide Seiten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Einvernehmlichkeit: Die Zustimmung aller beteiligten Parteien, insbesondere des betroffenen Arbeitnehmers, ist wichtig, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
  • Rechtliche Vorgaben: Die Korrektur muss im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen stehen.
  • Verhältnismäßigkeit: Korrekturen sollten angemessen und fair erfolgen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
  • Dokumentation: Alle Änderungen und Anpassungen sollten schriftlich festgehalten werden.

Tipp: Bei rückwirkenden Korrekturen – insbesondere bei größeren Zeiträumen oder komplexeren Arbeitszeitmodellen – empfiehlt sich eine Beratung von rechtlichen Experten oder der zuständigen Gewerkschaft. So lässt sich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Rechte beachtet werden.

Wann muss ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden?

In Deutschland muss ein Arbeitszeitkonto in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ausgeglichen werden, um die Arbeitszeitregelungen und rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Ein genauer Zeitpunkt hängt von den individuellen Vereinbarungen ab, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Generell sollte ein Ausgleich jedoch in angemessener Zeit erfolgen, um zu verhindern, dass Arbeitszeitkonten übermäßig hohe Guthaben oder Defizite ansammeln. Die Regelungen können je nach Unternehmenspolitik variieren. Arbeitszeitkonten können auf wöchentlicher, monatlicher oder jährlicher Basis ausgeglichen werden. Die Ausgleichsmodalitäten können Freizeitausgleich oder finanzielle Abgeltung umfassen – abhängig von den getroffenen Vereinbarungen.

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Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung

Minusstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer weniger Stunden arbeitet als vertraglich vorgesehen oder bereits geleistete Arbeitszeit im Voraus verbraucht. In vielen Fällen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese auszugleichen, da er für die vereinbarte Arbeitszeit bezahlt wird. Bei einer Kündigung können sich Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto negativ auf die Abrechnung auswirken.

Bei Kündigung können offene Minusstunden unter Umständen vom ausstehenden Gehalt oder von etwaigen Resturlaubstagen abgezogen werden. Es ist jedoch wichtig, dass solche Abzüge im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, dem Arbeitsvertrag und möglichen Tarifverträgen stehen. In einigen Fällen können Arbeitgeber von einem solchen Abzug absehen oder Ratenzahlungen vereinbaren.

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Arbeitszeitkonten:
Vor- und Nachteile

Arbeitszeitkonten erlauben eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, was die Anpassung an saisonale Schwankungen oder Auftragslagen ermöglicht. Arbeitnehmer können Überstunden ansammeln und in freie Zeit umwandeln. Diese Flexibilität kann die Work-Life-Balance verbessern und Stress reduzieren.

Jedoch können Arbeitszeitkonten zu ungleicher Arbeitsverteilung führen, da Arbeitnehmer in stressigen Zeiten verstärkt eingespannt werden und in ruhigeren Phasen weniger arbeiten. Das Risiko von Burnout steigt, wenn Arbeitsbelastungen nicht angemessen reguliert werden. Es liegt vor allem in der Hand der Manager, hier für Gleichgewicht zu sorgen und das Wohlergehen der Angestellten als Priorität zu betrachten.

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