- Aktuelle Gesetzgebung
- Elektronische AU-Bescheinigung
- Besondere Umstände & Regelungen
„Wie geht das jetzt gleich mit der Krankmeldung?“, denken sich wohl einige Arbeitnehmer, wenn sie dann doch mal nicht fit genug sind, um zur Arbeit zu erscheinen. Zugegeben: Die Diskussion um die verschiedenen Möglichkeiten, sich für die Arbeit krankzumelden und welche dieser Möglichkeiten denn nun zulässig sind oder nicht, kann schon mal für Verwirrung sorgen.
Eines steht jedoch fest: Unsere heutige Berufswelt ist digital – und auch die Krankschreibung lässt sich mittlerweile im digitalen Gewand blicken. Seit einiger Zeit gilt die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die den klassischen „gelben Zettel“ endgültig abgelöst hat – im folgenden Beitrag verraten wir Dir alle wichtigen Infos zum Thema.
Beginne Deine Erfolgsgeschichte
Sichere Dir gleich einen unverbindlichen Termin zur Online-Präsentation und teste unsere Software 7 Tage lang kostenlos.
Inhaltsverzeichnis
Dich interessiert eines der folgenden Themen besonders? Klicke einfach darauf und springe somit direkt zum jeweiligen Abschnitt.
Was ist eine Krankschreibung?
Die Krankschreibung (offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist das ärztliche Dokument zur Bestätigung, dass Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht in der Lage sind, zur Arbeit zu erscheinen. Sie enthält in der Regel den Namen der behandelten Person sowie das Datum der Ausstellung und den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient in erster Linie als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, um im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung zu ermöglichen und den Krankenstand zu dokumentieren. Zudem geht sie zur Überprüfung auch bei der Krankenkasse ein.
Im Zuge der Digitalisierung gilt seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese hat den bis dahin gängigen „gelben Zettel“ abgelöst. Durch die neue Regelung werden sowohl die ärztlichen Einrichtungen als auch Patienten entlastet.
Ab wann brauche ich einen Krankenschein?
Wer als Arbeitnehmer krank ist, muss sich umgehend beim Arbeitgeber krankmelden. Ein Krankenschein, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, benötigt man hingegen erst ab dem vierten Krankheitstag. Grundsätzlich sollte man diesbezüglich jedoch immer die individuellen Regelungen im Unternehmen beachten, da diese in einigen Fällen von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen können.
Beachte: Wochenenden und Feiertage müssen bei der Berechnung der Krankheitstage stets miteinbezogen werden.
Beispiel:
Wird ein Arbeitnehmer an einem Donnerstag krank und bleibt bis einschließlich Montag arbeitsunfähig, zählen auch Samstag und Sonntag zu den Krankheitstagen. Somit ergibt sich eine durchgehende Periode von mehr als drei Krankheitstagen, für die der Arbeitnehmer einen Krankenschein benötigt.
Welche Regelungen gelten für die Krankschreibung?
Grundsätzlich folgt die Krankschreibung dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das EFZG beinhaltet bezüglich Krankschreibungen unter anderem folgende Regelungen:
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung:
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Verletzung oder unter Umständen auch im Fall einer Schwangerschaft haben Beschäftigte zur Absicherung Anspruch auf Lohnfortzahlung. - Dauer der Entgeltfortzahlung
Die Dauer der Lohnfortzahlung ist gesetzlich begrenzt. In der Regel beträgt sie bis zu 6 Wochen pro Krankheitsfall. - Betriebliche Untersuchungen:
Im Falle einer Krankschreibung kann der Arbeitgeber eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt verlangen, um die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu prüfen. - Wiederholte Krankschreibungen:
Wiederholte Krankschreibungen können unter Umständen zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Jedoch muss dieser vorher abmahnen und die Situation prüfen.
Schon gewusst? Mit e2n können Beschäftigte im Krankheitsfall einfach und schnell die Krankmeldung per App an den Arbeitgeber übermitteln.
Welche Gründe gibt es für eine Krankschreibung?
Die Gründe, wieso man als Arbeitnehmer eine Krankschreibung benötigen könnte, sind vielerlei:
- Körperliche Krankheiten:
Hierzu zählen etwa Atemwegserkrankungen (Grippe, Erkältung) oder Magen-Darm-Infekte. Aber auch chronische Krankheiten wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können in akuten Krankheitsphasen eine Krankschreibung erfordern. - Verletzungen:
Gängige Verletzungen wie etwa Knochenbrüche oder Prellungen können Anlass für eine ärztliche Krankschreibung sein. - Operationen und medizinische Behandlungen:
Nach vielen medizinischen Eingriffen, wie zum Beispiel auch Operationen, erhält man für üblich eine ärztliche Krankschreibung, um eine optimale Genesung zu ermöglichen. - Psychische Krankheiten:
Psychische Beschwerden wie Depressionen, Burnout oder auch Verhaltensstörungen können ein weiterer Grund für eine Krankschreibung darstellen. - Schwangerschaft:
In bestimmten Phasen der Schwangerschaft und Stillzeit gelten grundsätzlich die Regelungen zum Mutterschutz. Liegen außerhalb dieser Zeit jedoch schwangerschaftsbedingte Beschwerden vor, (zum Beispiel Übelkeit oder Rückenprobleme) kann man sich auch hierfür eine Krankschreibung einholen.
Das richtige Vorgehen bei der Krankschreibung
Damit man sich im Krankheitsfall optimal erholen kann und gleichzeitig den organisatorischen Aufwand möglichst gering hält, ist das richtige Vorgehen wichtig.
Eine hilfreiche Checkliste hierfür lautet:
-
- Den Arbeitgeber informieren:
Der Arbeitgeber sollte stets rechtzeitig über die Erkrankung informiert werden. - Sich ärztlich untersuchen lassen:
Wichtig ist es in jedem Fall, sich ärztlich untersuchen zu lassen, um eine genaue Diagnose mit entsprechender Krankschreibung zu erhalten. - Die Krankschreibung beim Arbeitgeber einreichen:
Das ärztliche Attest sollte fristgerecht beim Arbeitgeber eingereicht werden. In der Regel muss dies am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit geschehen. - Kommunikation aufrechterhalten:
Der Arbeitgeber sollte kontinuierlich über den Krankheitsverlauf und den Fortschritt der Genesung informiert werden, insbesondere wenn sich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ändert.
- Den Arbeitgeber informieren:
Ist eine Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich?
Überfüllte Wartezimmer, lange Wartezeiten – wir alle kennen die Zustände, die vor allem in der Erkältungssaison in unseren Arztpraxen herrschen. Eine Entlastung bieten könnte hier die Möglichkeit, sich auch ohne Arztbesuch krankschreiben zu lassen.
In den vergangenen Jahren hat es diesbezüglich einige Gesetzesänderungen gegeben. Während der Corona-Pandemie ist eine Sonderregelung in Kraft getreten, nach der man sich bei leichten Infekten auch nach telefonischer Anamnese krankschreiben lassen durfte. Diese Regelung wurde auch über die ursprünglich vorgesehene Zeit hinaus beibehalten. Demnach ist es bis heute möglich, sich eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese – also ohne persönlichen Arztbesuch – bescheinigen zu lassen. Die genauen Regelungen hierzu findest Du unter dem Punkt Telefonische Krankschreibung.
Alternativ bieten viele Arztpraxen heutzutage auch Videosprechstunden an, die in einigen Fällen den persönlichen Arztbesuch ersetzen können.
Wie erhält mein Arbeitgeber die Krankschreibung?
Da seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht, müssen Arbeitgeber sich die Krankschreibung grundsätzlich selbst in digitaler Form bei der Krankenkasse des entsprechenden Arbeitnehmers einholen. So erfahren diese den Namen der versicherten Person sowie Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. Sie erfahren jedoch nicht, in welcher Arztpraxis sie behandelt wurde oder welche Diagnose gestellt wurde. Die Arbeitnehmer selbst müssen daher keine „gelben Zettel“ oder andere physischen Nachweise mehr bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Telefonische Krankschreibung
Seit der Corona-Pandemie können sich Patienten in Deutschland weiterhin telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Hierfür gelten jedoch einige Voraussetzungen:
- Patienten müssen bei der Arztpraxis bekannt sein:
Um eine telefonische Krankschreibung zu erhalten, muss man als Patient bereits bei der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein. Für Neupatienten gibt es in der Regel keine Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. - Keine schwere Symptomatik:
Wenn die Krankschreibung telefonisch erfolgen soll, darf bei der Krankheit keine schwere Symptomatik vorliegen. Bei schwerer Symptomatik sollte man sich vor Ort ärztlich behandeln lassen. - Keine Möglichkeit der Videosprechstunde:
Voraussetzung für eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist, dass diese nicht per Videosprechstunde erfolgen kann. Etwa wenn dies aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist.
Beachte: Patienten haben keinen generellen Anspruch auf eine Anamnese per Telefon. Letztendlich entscheidet das ärztliche Personal, ob eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese vertretbar ist. Kann die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilt werden, darf der Patient zu einer persönlichen Untersuchung aufgefordert werden.
Krankschreibung per E-Mail
Während Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich verpflichtet sind, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen, gibt das Gesetz keine Regelungen dazu vor, in welcher Form die Krankmeldung an den Arbeitgeber übermittelt werden muss – denn das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet nicht etwa zwischen Telefonat, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht. Den Arbeitgeber per E-Mail über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, ist daher ebenfalls zulässig. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Meldung rechtzeitig beim Arbeitgeber eingeht, damit gegebenenfalls für eine Vertretung gesorgt werden kann und die Arbeitsabläufe im Unternehmen effizient geplant werden können.
Wichtig: Ab dem vierten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber die Krankschreibung immer in Form einer elektronischen AU vorliegen. Diese wird grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern über eine spezielle Software von der Krankenkasse an die Arbeitgeber übermittelt.
Krankmeldung per App
Besonders einfach und intuitiv wird die Krankmeldung durch das Nutzen von Apps – hier reicht es, nur kurz das Smartphone zu zücken, die elektronische Krankmeldung über die entsprechende App zu übermitteln und schon weiß der Arbeitgeber über die Situation Bescheid. Derartige Apps bieten somit eine zeitsparende Abwicklung in Form einer benutzerfreundlichen Schnittstelle für Arbeitnehmer. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber Zugriff auf ein zentrales System fürs Abrufen der Krankmeldungen in Echtzeit, was den Verwaltungsaufwand nochmals reduziert.
Kennst Du unsere e2n perso App? Mit der e2n perso App gehen Krankmeldungen immer schnell und zuverlässig beim Arbeitgeber ein.
Besondere Umstände
Ab und an können im Krankheitsfall besondere Umstände vorliegen, die auch Einfluss auf das Vorgehen rund um die Krankschreibung haben. Manchmal passiert, was niemand will: Man erkrankt, während man Urlaub hat und verreist ist, oder es trudelt während der Arbeitsunfähigkeit gar eine unerwartete Kündigung ein.
Es ist daher wichtig, entsprechende Sonderregelungen zu kennen, damit man auch in Ausnahmefällen richtig vorgehen kann und das Augenmerk auf eine optimale Genesung, aber auch auf ein gesundes Arbeitsverhältnis legen kann.
Krankschreibung und Urlaub
Oft passiert es, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann: Endlich Urlaub – und dann erwischt uns die Grippe. Die gute Nachricht: Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich generell gegenseitig aus. Wenn man also im Urlaub krank wird, dann zählen die entsprechenden Krankheitstage nicht als Urlaubstage und man hat, wie im Normalfall auch, Anspruch auf Entgeltvorzahlung.
Wichtig ist, dass man auch in diesem Fall den Arbeitgeber wie gewöhnlich über die Arbeitsunfähigkeit informiert und dass ab dem vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorliegt – daher muss man sich in der Regel noch am Urlaubsort ein ärztliches Attest einholen.
Tipp: Das eAU-Verfahren gilt grundsätzlich nicht für Bescheinigungen aus dem Ausland. In diesem Fall muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung daher noch vom Arbeitnehmer selbst an den Arbeitgeber übermittelt werden.
Krankschreibung und Kündigung
Viele Leute glauben, dass Arbeitnehmern während einer Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt werden darf – dies stimmt jedoch nicht. Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht kein grundsätzlicher Kündigungsschutz. Sieht ein Arbeitgeber etwa Kündigungsgründe, die nicht mit der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängen, darf Arbeitnehmern auch während der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Weiterhin dürfen Kündigungen auch dann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer etwa unzumutbar hohe Fehlzeiten oder auch eine schlechte Zukunftsprognose aufweist. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber maximal 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Alles darüber hinaus gilt in Bezug auf die entstehenden Kosten und fehlende Arbeitskraft als nicht zumutbar und kann daher eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Kann ich während der Krankschreibung arbeiten gehen?
Eine Krankschreibung stellt an und für sich kein Tätigkeitsverbot dar. Etwa darf man, auch wenn noch eine gültige Krankschreibung besteht, arbeiten gehen, wenn man das Gefühl hat, wieder zur Arbeit in der Lage zu sein. Zudem gilt auch während einer Krankschreibung nach wie vor der gewöhnliche Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Krankenversicherung.
Beachte: Der Arbeitgeber steht in jedem Fall in der Fürsorgepflicht. Daher muss dieser letztendlich individuell abwägen, ob eine Beschäftigung eines jeweiligen Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gesichtspunkten vertretbar ist.
Was sind die Vorteile einer Online-Krankschreibung?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erleichtert das Vorgehen im Krankheitsfall für alle Beteiligten ungemein. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Ersparen von Zeit und Aufwand:
Durch die digitale Krankschreibung entfällt die Notwendigkeit, physische Dokumente auszufüllen und zu übermitteln. Somit wird der Prozess der Krankschreibung beschleunigt und alle beteiligten Parteien werden entlastet. - Höhere Zuverlässigkeit:
Durch die digitale Krankmeldung wird das Auftreten von Unstimmigkeiten reduziert, die sich sonst bei der manuellen Bearbeitung ergeben könnten (etwa falsche Angabe des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit). - Bessere Zugänglichkeit:
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben stets Zugriff auf ihre entsprechenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in digitaler Form. - Möglichkeit der Nachverfolgung:
Die elektronische Krankschreibung kann zuverlässiger gespeichert, archiviert und somit auch besser nachverfolgt werden als in ihrer klassischen Papierform. - Umweltfreundlichkeit:
Durch das System der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Papierverbrauch erheblich reduziert, was zur Schonung unserer Umwelt beiträgt.
Welche App für Krankmeldungen?
Für eine einfache und intuitive Möglichkeit der Krankmeldung empfehlen wir unsere e2n perso App. Mit der e2n perso App können Beschäftigte mehr als schnell und einfach die elektronische Krankmeldung dem Arbeitgeber übermitteln – e2n bringt das gesamte Mitarbeitermanagement im Unternehmen auf ein neues Level! Personalverwaltung, Zeiterfassung, Dienstplanung und Controlling: Alles wird vereint in einer smarten Softwarelösung.
Neben unserer e2n perso App fürs Smartphone bietet die e2n terminal App zudem weiterhin die Möglichkeit der klassischen, stationären Zeiterfassung via Tablet. Oder Du entscheidest Dich für das Terminal mit Token oder Fingerprint. So findet sich für jedes Unternehmen die passende Lösung in Sachen Mitarbeitermanagement, Arbeitszeiterfassung & Co.
Krankschreibungen leicht gemacht dank digitaler Unterstützung
Wenn es um Krankschreibungen geht, hat uns die Digitalisierung das Leben wieder ein Stück weit leichter gemacht – dank der neuen Gesetzgebung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können wir dem gelben Schein auf Wiedersehen sagen. Und es wird noch besser: Mit Hilfe von intuitiven Softwarelösungen wird der gesamte Prozess noch weiter vereinfacht. Mit unserer e2n perso App etwa wird das Übermitteln von Krankmeldungen sowie weiteren Anträgen, die im Unternehmensalltag so anfallen, auf genau die Geräte gebracht, die wir ohnehin stets bei uns tragen – so tun wir uns selbst einen Gefallen und sparen gleichzeitig noch Papier.
Du willst mehr über e2n und unsere Software erfahren? Buche noch heute eine kostenfreie und unverbindliche Online-Präsentation. Wir beantworten Dir gerne all Deine Fragen bezüglich unserer Software – und wie wir Dein Unternehmen erfolgreicher machen können!
Entdecke
Deine Chancen
Unser Team zeigt Dir Deine Vorteile ganz individuell auf Dich zugeschnitten. Gerne kannst Du e2n vorab 7 Tage unverbindlich und kostenlos testen. Vereinbare jetzt eine Online-Präsentation zu Deinem Wunschtermin und lass Dich durch unsere Software führen.