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Pausen: Alle wichtigen Infos zur gesetzlichen Pausenregelung

  • Gesetzeslage laut Arbeitszeitgesetz
  • Berechnung von Pausenzeiten
  • Regelungen zur Bezahlung
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Mit gutem Grund ist sie fest im Arbeitsgesetz verankert: Die Pause. Laut Gesetzgeber sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden nach einer gewissen Arbeitsdauer Erholungspausen zu gewähren. Und dies dient mehr als nur dem Schutz der Arbeitnehmer – denn ausreichende Erholungszeiten sorgen auch dafür, dass das Leistungspotenzial eines Unternehmens voll ausgeschöpft wird.

Eine konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Pausenregelungen ist also im guten Interesse von sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Von welcher Dauer diese Pausen sein müssen, was es für Sonderregelungen gibt und alles weitere, was es rund um die gesetzliche Pause sonst noch zu beachten gilt, haben wir im folgenden Beitrag für Dich zusammengefasst.

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Inhaltsverzeichnis

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Zwei lachende Frauen stehen an einem Geländer mit einem Laptop in der Hand." title="Ilka und Luise beim Kundenservice

Was sind gesetzliche Pausen?

Gesetzliche Pausen sind vom Gesetzgeber vorgegebene Ruhezeiten, die allen Arbeitnehmern während ihrer Arbeitszeit zustehen. Sie sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmern in einem angemessenen Maße Erholungszeiten zur Verfügung stehen und diese somit in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung über längere Zeiträume aufrechtzuerhalten. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich hierbei von Land zu Land. Zudem können die Regelungen auch je nach Branche und Arbeitszeitmodell variieren. In Deutschland wird die gesetzliche Pause sowie anderweitige Regelungen rund um die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt.

Wie sind Arbeitszeit und Pausen geregelt?

Arbeitszeit und Pausen werden maßgebend durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Dieses legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitgestaltung fest. Sie dienen in erster Linie dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Unter anderem finden sich im Arbeitszeitgesetz Vorschriften zu folgenden Themen:

  • Maximale Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Mindestpausenzeiten
  • Bestimmungen bezüglich Schicht- und Nachtarbeit

Um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen und deren Leistungsfähigkeit zu erhalten sind Arbeitgeber also verpflichtet, den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Zusätzliche Regelungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, können individuell für jedes Unternehmen in den jeweiligen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgelegt werden.

Sind gesetzliche Pausen Arbeitszeit?

Gesetzliche Pausen zählen in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Daher wird die Zeit, die während der Pausen verbracht wird, bei der Berechnung der Arbeitsstunden oder des Arbeitsentgelts somit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Dies steht auch im Einklang mit dem Gedanken, dass die gesetzlichen Pausen der Erholung der Arbeitnehmer dienen und dafür sorgen sollen, dass diese volle Leistung bringen können, sobald die Arbeitszeit wieder beginnt.

Die genauen Bestimmungen können jedoch in Ausnahmesituationen abweichen. In einigen Fällen können etwa spezielle Tarifverträge, bestimmte Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge spezifische Regelungen enthalten, die sich nicht genau mit den gesetzlichen Vorgaben decken.

Sind Pausen in der Arbeitszeit Pflicht?

Hier gilt ganz klar: Ja! Pausen während der Arbeitszeit sind für Arbeitnehmer zwingend erforderlich. Die Arbeitnehmer haben somit nicht nur ein Recht auf Pause, sondern sind sogar verpflichtet, diesen Anspruch wahrzunehmen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt folgende Pausenzeiten vor:

  • Bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden:
    Wird weniger als 6 Stunden am Stück gearbeitet, ist keine Pause notwendig.
  • Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden:
    Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten erforderlich.
  • Ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden:
    Wird mehr als 9 Stunden gearbeitet, ist eine Pause von 45 Minuten gesetzlich vorgesehen.

Beachte: Während das Arbeitszeitgesetz die Länge der Pausen vorgibt, müssen diese nicht an einem Stück genommen werden. Die vorgegebene Pausenzeit kann demnach etwa auch stückweise erfolgen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass jeder Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten beträgt – denn alles unter 15 Minuten gilt gesetzlich nicht als Pause.

Welche Pausen zählen zur Arbeitszeit?

Sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, zählen Pausen nicht zur Arbeitszeit. Auch die klassischen Kaffee- und Raucherpausen gehören streng genommen nicht zur Arbeitszeit und es liegt beim Arbeitgeber, wie diese gehandhabt werden. In der Realität wird hier von Seiten der Arbeitgeber jedoch häufig ein Auge zugedrückt und die tägliche Kaffee- oder Raucherpause wird als bezahlte Arbeitszeit betrachtet.

Du suchst die passende Lösung für das Managen der Pausenzeiten Deiner Mitarbeitenden oder fürs Mitarbeitermanagement generell? Das ideale Tool zur Handhabung von Pausen bietet e2n – dank unserer digitalen Zeiterfassung erledigst Du alles im Handumdrehen. Dabei kannst Du wählen zwischen

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  • Kombination aus beiden Möglichkeiten.

In der Arbeitszeitenübersicht siehst Du übrigens die erfasste Pause sowie ihre Art – oder Du schaust in den Personalakten Deiner Mitarbeitenden nach (Arbeitszeiten oder Arbeitszeitkonten). Bei e2n kannst Du auch einstellen, ob die Pausenzeit ganz klassisch von der Arbeitszeit abgezogen wird oder ob Du diese bezahlen möchtest. Auch beim zweiten Fall wird die Pause mit Dauer, Beginn und Ende erfasst, jedoch der Arbeitszeit einfach zugerechnet.

Werden Pausen von der Arbeitszeit abgezogen?

Ja, Pausen sollten generell von der Arbeitszeit abgezogen werden. Dies gilt sowohl für die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen als auch für spontane Kaffee- oder Raucherpausen. Jedoch liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie konsequent diese Vorgabe eingehalten werden soll. Hat ein Arbeitgeber etwa die Erfahrung gemacht, dass die gemeinsame Kaffeepause das Teamgefühl im Unternehmen stärkt, dann steht diesem auch die Option frei, diese nicht von der Arbeitszeit abzuziehen. Wichtig ist jedoch, dass sonstige gesetzliche Vorgaben (etwa zur Mindestpausenzeit) dennoch eingehalten werden.

Werden Pausen in der Arbeitszeit bezahlt?

Die gesetzliche Pause zählt in Deutschland nicht zur Arbeitszeit und wird daher in der Regel auch nicht bezahlt. Jedoch legt das Arbeitszeitgesetz keine spezifischen Bestimmungen zur Bezahlung von Pausen fest. Ob und in welchem Ausmaß Pausen bezahlt werden, hängt somit vor allem von individuellen Vertragsregelungen und Vereinbarungen in jedem Unternehmen ab. Demnach lohnt es sich oftmals, genaue Regelungen zu Pausen- und Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festzulegen.

Wie werden Arbeitszeiten und Pausen berechnet?

Die Berechnung der Arbeitszeiten und Pausen erfolgt auf Grundlage der im Arbeitszeitgesetz geregelten gesetzlichen Vorgaben sowie auf den für ein Unternehmen individuellen Regelungen, die etwa in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgelegt sind. Hierbei stellt das Arbeitszeitgesetz stets die höchste Instanz dar und es muss genau geprüft werden, inwieweit individuell festgelegte Vereinbarungen mit diesem vereinbar sind. Daher lohnt es sich in jedem Fall, vorhandene Arbeits- und Tarifverträge zu überprüfen und sicherzugehen, dass diese in ihren Bestimmungen auch rechtskonform sind.

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Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

Ausreichende Pausen als Grundpfeiler für Erfolg

Die gesetzliche Pause hat sich länderübergreifend etabliert – und das zu Recht. Denn neben dem Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer leisten ausreichende Erholungs- und Ruhephasen für Mitarbeitende auch einen grundlegenden Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens insgesamt. Durch eine genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird zudem dafür gesorgt, dass die Arbeitszeiten für alle Beteiligten fair und angemessen vergütet werden.

Damit dies erfolgen kann, ist es jedoch wichtig, dass die geltenden Vorschriften und Vereinbarungen sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer respektiert, geschätzt und ordnungsmäßig gehandhabt werden – und e2n hilft Dir dabei! Unsere smarte Softwarelösung unterstützt Dich Schritt für Schritt auf Deinem Weg zu einem effizienteren Mitarbeitermanagement. Wenn Du mehr über e2n und unsere Software erfahren möchtest, buche gerne eine unverbindliche und kostenfreie Online-Präsentation. Wir beantworten all Deine Fragen und zeigen Dir Deine individuellen Vorteile.

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