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Lohnfortzahlung: Dauer, Voraussetzungen & weitere Infos

  • Wer muss für die Lohnfortzahlung aufkommen?
  • Wie lange muss Lohnfortzahlung gezahlt werden?
  • Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
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Frau in orangenem Pulli lächelt mit einen Zettel und Stift und notiert sich etwas über Lohnfortzahlung" title="Lohnfortzahlung-e2n

Lohnfortzahlung: Dauer, Voraussetzungen & weitere Infos

  • Wer muss für die Lohnfortzahlung aufkommen?
  • Wie lange muss die Lohnfortzahlung gezahlt werden?
  • Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
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Ohne Arbeit gibt es kein Gehalt – trotzdem müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von etwas leben können. Das Schlüsselwort: Lohnfortzahlung. In Deutschland haben alle Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Hierbei gelten jedoch einige Regelungen, die man beachten muss. Allen voran steht die Frage: Wer muss die Ersatzleistung zahlen und für wie lange? In diesem Beitrag beantworten wir Dir alles, was Du zum Thema Lohnfortzahlungen wissen solltest!

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Inhaltsverzeichnis

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Zwei lachende Frauen stehen an einem Geländer mit einem Laptop in der Hand." title="Ilka und Luise beim Kundenservice

Was ist eine Lohnfortzahlung?

Ob anhaltende Grippe, Verletzung oder Burnout: Die Lohnfortzahlung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer auch im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Dabei ersetzt sie den regulären Lohn oder das Gehalt und bewirkt so, dass Beschäftigte sich voll auf ihre Genesung konzentrieren können – und sich keine zusätzlichen Gedanken um ihre finanzielle Situation machen müssen.

Doch was sind die genauen Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung? Wann tritt diese in Kraft? Und für wie lange haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ersatzleistung? Die entsprechenden Regelungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt – wir informieren Dich ausführlich.

Wann tritt die Lohnfortzahlung in Kraft?

Die Grundbedingung für die Lohnfortzahlung ist in jedem Fall eine längere Arbeitsunfähigkeit. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Welche Voraussetzungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Detail erfüllt sein müssen, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Was noch wichtig ist: Die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes beziehen sich nicht auf jede länger andauernde Arbeitsunfähigkeit. Für Schwangere gelten etwa die Regeln des Mutterschutzes – diese unterscheiden sich in Teilen von den Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Krankheit ist ein klassisches Beispiel für den Anspruch auf Lohnfortzahlung: Werden Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, werden sie durch die Lohnfortzahlung finanziell abgesichert.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung beträgt grundsätzlich 100 % des regulären Bruttogehalts. Auch Provisionen, Zulagen und Zuschläge müssen in der Lohnabrechnung wie gewohnt berücksichtigt werden.

Da die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat oft variiert, wird für die Höhe der Lohnfortzahlung meistens ein Durchschnittswert des Einkommens berechnet. Grundsätzlich bezieht man sich hierfür auf den Durchschnitt der letzten drei Monatsabrechnungen.

Lohnfortzahlung während Kur

Steht eine Kur oder Reha-Maßnahme an, kann ebenfalls ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bestehen. Die Voraussetzung: Die Maßnahme muss von einem Arzt oder der Krankenversicherung bewilligt werden. Somit ist klar, dass für die Kur oder Reha eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung speziell während Kur oder Reha ist in § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EntgFG) festgelegt:

Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.

Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft

Für die Zeit während und nach der Schwangerschaft sieht das Gesetz für Mütter einen besonderen Schutz vor: Den Mutterschutz. Im Rahmen des Mutterschutzes erhalten Schwangere  Mutterschaftsgeld – auch „Mutterschutzlohn“ genannt.

In der Regel erhält man das Mutterschaftsgeld über die folgenden Zeiträume:

  • 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin
  • 8 Wochen nach der Entbindung

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate – aber maximal 13 Euro pro Tag. Wenn der durchschnittliche Lohn der Arbeitnehmerin 13 Euro pro Tag übersteigt, dann sind Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zu zahlen.

Wie lange gilt die Lohnfortzahlung?

Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von den genauen Umständen der Arbeitsunfähigkeit ab – das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt uns hierfür genaue Vorgaben. Viele fragen sich womöglich: Was ist, wenn ein Beschäftigter nach dem vorgesehenen Zeitraum noch nicht vollständig genesen ist? Kann die Dauer der Lohnfortzahlung unter besonderen Umständen über den gewöhnlichen Zeitraum hinaus verlängert werden? Wir verraten Dir alles, was Du zur Dauer der Lohnfortzahlung wissen musst.

Wie lange gilt die Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung 6 Wochen – auch im Krankheitsfall. Ansonsten gilt die Lohnfortzahlung so lange, bis der entsprechende Arbeitnehmer sich ausreichend erholt hat und wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Beachte: Eine Verlängerung der Lohnfortzahlung über die vorgesehenen 6 Wochen hinaus gibt es generell nicht. Selbst wenn innerhalb der 6 Wochen ein neuer Krankheitsgrund auftreten sollte, darf die Lohnfortzahlung nicht verlängert werden – das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember 2019 klar entschieden.

Was passiert nach der Lohnfortzahlung?

Wie es nach der Lohnfortzahlung weitergeht, hängt ganz davon ab, ob der entsprechende Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist oder sich länger erholen muss.

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als 6 Wochen krank, übernimmt ab der 7. Woche die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld beträgt im Allgemeinen 70 % des Bruttolohns, höchstens aber 90 % des Nettolohns.

Hat sich der Arbeitnehmer innerhalb von 6 Wochen ausreichend erholt, kann er wie gewohnt die Arbeit aufnehmen und erhält vom Arbeitgeber sein reguläres Entgelt.

Lohnfortzahlung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beim Thema Lohnfortzahlung geht es in erster Linie um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – dementsprechend stehen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern gewisse Rechte und Pflichten zu. Doch gibt es Ausnahmen, in denen man als Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten muss? Wir erläutern Dir alle wichtigen Infos zu den Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie geltenden Ausnahmeregelungen.

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?

Grundsätzlich besteht für alle Arbeitgeber in Deutschland die Pflicht, ihren betroffenen Arbeitnehmern Lohnfortzahlung zu zahlen. Trotzdem gibt es einige Ausnahmen:

  • Arbeitsverhältnis besteht seit weniger als 4 Wochen:
    In den ersten vier Wochen jeden Arbeitsverhältnisses gilt grundsätzlich noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung – dieser tritt erst ab der fünften Woche in Kraft.
  • Ärztliche Bescheinigung liegt nicht vor:
    Damit der Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt, muss in jedem Fall eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den jeweiligen Arbeitnehmer vorliegen.
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Selbstverschulden:
    Wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall oder Krankheit selbst verschuldet hat (z. B. durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit), muss der Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung leisten. Wann dies zutrifft, muss im Einzelfall die Rechtsprechung beurteilen.

Hat der Arbeitnehmer eine Nachweispflicht?

Im Krankheitsfall besteht für Arbeitnehmer eine grundsätzliche Anzeige- und Nachweispflicht:

  • Anzeigepflicht ab dem ersten Tag:
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht unter anderem eine Anzeigepflicht vor. Laut der Anzeigepflicht müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber unverzüglich über die eingetretene Arbeitsunfähigkeit informieren – also bereits ab dem ersten Tag vor Arbeitsbeginn.
  • Nachweispflicht nach 3 Tagen:
    Weiterhin sind Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der Regel muss diese ab dem vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber eingehen.

Wusstest Du? Seit einiger Zeit gilt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Wenn Du mehr zum Thema erfahren willst, lies Dir unseren Beitrag zum Thema Krankschreibungen durch.

Besondere Umstände

Grundsätzlich besteht das Recht auf Lohnfortzahlung in Deutschland für alle Arbeitnehmer. Zwischen den verschiedenen Beschäftigungsarten gibt es im Detail nur leichte Unterschiede. Gerade für Arbeitgeber ist es trotzdem wichtig, in jedem Fall über die genauen Regelungen Bescheid zu wissen – wir klären auf.

Lohnfortzahlung und Arbeitsunfall

Bei Unfällen, die nicht durch eigens verschuldetes Verhalten verursacht wurden, besteht in jedem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Unfall außerhalb der Arbeitsstätte handelt.

Wie in anderen Fällen auch gilt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach einem Arbeitsunfall für 6 Wochen. Ist man nach einem Arbeitsunfall für länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, wird anstatt dem Krankengeld das sogenannte Verletztengeld von der Krankenkasse gezahlt.

Lohnfortzahlung und Minijob

Genauso wie für Vollzeitbeschäftigte besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung auch für Minijobber – denn Minijobber sind Vollzeitbeschäftigten arbeitsrechtlich in den meisten Bereichen gleichgestellt.

Der Unterschied: Für Minijobber wird die Lohnfortzahlung nur für die Tage ausgezahlt, an denen sie im Normalfall auch gearbeitet hätten. Ansonsten beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung ebenfalls 6 Wochen und der Anspruch beginnt erst ab der 5. Woche nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

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Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

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