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A1 Bescheinigung: Richtig versichert für Dienstreise & Workation

Von 15. Mai 2024Juli 8th, 2024Erfolgswissen
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Bürostuhl gegen Hängematte austauschen und eine Woche am Strand in Italien arbeiten – das wäre genau Dein Ding? Flexibilität, neue Inspirationen und eine malerische Kulisse klingen verlockend. Doch bevor Du Deine Koffer packst: Bist Du richtig versichert? Es geht um die A1 Bescheinigung, das Schlüsselelement für berufliche Unternehmungen im Ausland.

Ich bin Caro aus dem Customer Success Team von e2n. Heute nehme ich Dich mit in die Welt der richtigen Absicherung für Dienstreisen und Workation-Abenteuer.

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Was ist eine A1 Bescheinigung?

Die A1 Bescheinigung ist ein Dokument, das in der Europäischen Union verwendet wird. Diese Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, dass ein Arbeitnehmer sozialversichert ist und im Ausland (EU, Schweiz und Europäischer Wirtschaftsraum) dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Damit wird geregelt, dass der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge von seinem heimatlichen Arbeitgeber weiterhin gezahlt bekommt.

Praxistipp

In der Dokumentenverwaltung in e2n kannst Du wichtige Unterlagen ablegen, wie z.B. die A1 Bescheinigung. Sowohl Manager als auch der jeweilige Mitarbeiter können Dokumente in die einzelne Personalakte hochladen. So sind die Dateien digital griffbereit – jederzeit von überall.

Für welche Reisen braucht man eine Bescheinigung?

Für jede Dienstreise und Workation wird eine A1 Bescheinigung benötigt – unabhängig von der Art und Dauer der Reise. Die Bescheinigung muss der Arbeitgeber z.B. bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen oder im Lohnbüro erfragen. Sie wird ab dem ersten Tag des Aufenthaltes im Ausland benötigt.

Bei regelmäßiger Arbeit im Ausland gibt es eine A1 Dauerbescheinigung. Die Reise muss geplant und regelmäßig sein.

Was kann passieren, wenn man keine A1 Bescheinigung hat?

Wenn keine A1 Bescheinigung ausgestellt wurde, kann es sein, dass der Mitarbeiter die Arbeit im Ausland stoppen muss. Häufig muss als Strafe ein Bußgeld bezahlt werden.

  • Wenn ein Arbeitnehmer keine A1 Bescheinigung vorweisen kann, kann er gegen lokale Gesetze in dem jeweiligen Land verstoßen.
  • Wenn keine A1 Bescheinigung vorliegt, kann es passieren, dass der Mitarbeiter nicht dem Sozialversicherungssystem des Heimatlandes angehört, sondern dem des Gastlandes. Das kann heißen, dass er keinen oder unzureichenden Sozialversicherungsschutz im Falle eines Unfalls oder Krankheit hat.
  • Der Arbeitgeber wird bei einer nicht ausgehändigten A1 Bescheinigung vom jeweiligen Land mit Sanktionen oder einem Bußgeld bestraft.

Im deutschen Recht ist das Fehlen der A1 Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit. Das Risiko hat sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter: Wenn keine A1 Bescheinigung vorliegt, müssen beide Parteien ein Bußgeld bezahlen.

Krankheit oder Unfall im Ausland

Wenn man ohne eine A1 Bescheinigung im Ausland arbeitet und einen Unfall hat, kann sich die gesetzliche Unfallversicherung weigern, dafür aufzukommen.

Ansonsten besteht bei einem Unfall teilweise Anspruch auf Leistung. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter die Krankenkassenkarte und die A1 Bescheinigung dabeihat. Besonders wichtig ist hier die Versicherungskarte. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Dank ihr ist im europäischen Ausland die medizinische Versorgung unbürokratisch möglich.

Im Notfall werden die Behandlungen mit dem Heimatland abgerechnet. Allerdings kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmer in Vorleistung gehen muss. Er kann sich von der Krankenkasse anschließend den Betrag erstatten lassen. Nicht alle Krankenkassen erstatten jedoch den vollen Betrag – Arbeitnehmer sollten sich in diesem Fall zusätzlich versichern.

Wie ist die generelle Versicherungslage?

Bei einem Unfall während der Arbeitszeit im Ausland greift die Unfallversicherung. Außerhalb der Arbeitszeit zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.

Braucht man eine weitere Versicherung?

Eine zusätzliche Auslandszusatzversicherung lohnt sich häufig – denn diese bezahlt bei Notfällen auch die Differenz, die die Krankenkassen nicht übernehmen.

Bei einem Aufenthalt, der länger als 10 Wochen dauert, ist eine separate Versicherung notwendig. Steuerrechtlich wird hier nämlich anders berechnet.

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Wie gut funktioniert Workation?

Das probierte ich im August 2021 selbst aus und arbeitete eine Woche remote in Rumänien. In einem Blogartikel habe ich meine persönlichen Erfahrungen zusammengefasst – und die Vor- und Nachteile der Arbeit im Büro gegenüber remote abgewägt. Lies jetzt rein!

Caro Moga-Binder

Mit ihrer ruhigen Art lässt sich Caro nie aus der Fassung bringen und behält dabei immer das große Ganze im Blick: Die Zufriedenheit der Kund*innen. Ihre Leidenschaft ist es, Kund*innen die perfekte Lösung zu bieten und ihnen durch ihre Unterstützung stets eine Freude zu machen. Sie liebt die tägliche Vielfalt der Anfragen und ist immer für neue Herausforderungen bereit.

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