2026 klopft an – und mit dem neuen Jahr kommen frische Regelungen für Deinen Arbeitsalltag. In diesem Beitrag bekommst Du einen klaren Überblick und worauf Du als Führungskraft beim Jahreswechsel achten solltest. So startest Du mit Deinem Team organisiert und bereit für alles, was das neue Jahr bringt.
Guter Vorsatz: Plane Urlaub vorausschauend
Alle Mitarbeitenden hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Dieser Urlaub dient dem Arbeitsschutz und der Erholung. Bei einer 5 Tage Woche sind mindestens 20 Tage im Jahr festgelegt.
Zusätzliche Urlaubstage wirken sich positiv auf die Gesundheit aus. Entspannte Mitarbeitende sind zufriedener und tragen mehr zum Unternehmenserfolg bei. Auf dieser Erkenntnis basieren unsere Tipps zur Urlaubsplanung:
- Plane vorausschauend: In einer idealen Welt werden pro Monat ein Zwölftel der Urlaubstage verbraucht. Natürlich ist das nicht immer möglich und hängt auch vom Saisongeschäft ab. Trotzdem ist eine vorausschauende Urlaubsplanung sinnvoll. Wir empfehlen, dass Dein Team mindestens die Hälfte der Urlaubstage bereits zu Beginn des Jahres verplant. Das schafft Planungssicherheit für beide Seiten.
- Solltest Du in Deinem Betrieb bestimmte Zeiten haben, in denen kein Urlaub genommen werden soll, blockiere diese direkt.
- Über die e2n me App können Angestellte ihre Urlaubsanträge von zu Hause oder unterwegs an Dich schicken. Vorteil für Dich: Dies spiegelt sich direkt in Deinem Kalender und im Dienstplan. Ist der Antrag genehmigt, bekommen die Mitarbeitenden eine Push-Nachricht.
- Nutze Deine Urlaubsquote als Kennzahl. Wenn Du erst gegen Ende des Jahres merkst, dass noch Urlaub genommen werden muss, beeinflusst das Deinen Unternehmenserfolg. Da genau dieser Zeitraum meist zu den umsatzstärksten Monaten gehört, ist es selten möglich, die freien Tage zu nehmen. Der Urlaub wird oft ins nächste Jahr übertragen und sammelt sich immer weiter an. Und: Zu viel angesparter Urlaub heißt zu wenig Auszeiten während des Jahres.
In e2n gibt es für all das kleine Helferlein, die Dich geschmeidig ins neue Jahr bringen. Unser Jahreswechsel-Assistent erleichtert Dir die Übernahme von Resturlaub und Überstunden. Er zeigt Dir auch verbleibende Urlaubstage und Überstunden, sodass Du Dich auch für eine Auszahlung entscheiden kannst, anstatt sie ins neue Jahr zu übernehmen. Durch den Assistenten siehst Du also alle Werte und kannst sie einfach mit einem Klick übernehmen.
Resturlaub übernehmen
Ab dem 1. Januar eines Jahres kannst Du mit dem Assistenten für alle aktiven Mitarbeitenden, die ein Urlaubskonto haben, den Resturlaub übernehmen. Du siehst den Jahresurlaubsanspruch aus dem Vorjahr, den Übertrag aus dem vorletzten Jahr, die genommenen Urlaubstage des Vorjahrs und den noch bestehenden Resturlaub des Vorjahrs. Sobald Du auf „Übernahme“ klickst, siehst Du außerdem die Urlaubstage, die auf dem Urlaubskonto 2026 landen.
Beispiel: Amelie verbleiben im Jahr 2025 zwei Tage Resturlaub. Im Jahr 2026 stehen ihr 28 Tage Jahresurlaub zu. Daraus ergibt sich für 2026 ein Anspruch auf 30 Urlaubstage.
Übrigens: In vielen Betrieben verfällt der Resturlaub nach einer gewissen Zeit, meist zum 31. März. Auch hier steht Dir e2n helfend zur Seite: Mit der Funktion Urlausverfall kannst Du den übertragenen Resturlaub des Vorjahres automatisch verfallen lassen. Denk daran, Dein Team im Voraus darauf hinzuweisen, bis wann sie ihre Tage verplant haben müssen.
Überstunden und Guttage übertragen
Analog zum Urlaub funktioniert auch der Übertrag der Überstunden Deines Personals. Ein Klick – und die Überstunden sind ins neue Jahr übernommen. Das gleiche Prinzip gilt für das Übertragen von Guttagen, wenn Du mit der Funktion Guttagekonto arbeitest. Im Handbuch findest Du Erklärungen zu allen drei Funktionen.
Bestens vorbereitet auf die Mindestlohnerhöhung
Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmende und sichert das Existenzminimum. Unter das Mindestlohngesetz fallen alle volljährigen Arbeitnehmende. Es gibt ein paar Ausnahmen wie Auszubildende oder Pflichtpraktikant*innen.
Seit der Einführung des Mindestlohns in 2015 (damals 8,50 Euro) wurde der Wert stetig angehoben. Auch in den nächsten Jahren wird weiter erhöht:
- zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
- zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro
Der Betrag gilt jeweils brutto je Zeitstunde.
Ab dem 1.1.2026 hilft Dir der Mindestlohn-Assistent in e2n. Er zeigt Dir alle Arbeitnehmenden an, die unter dem neuen Mindestlohn liegen. Dann trägst Du entweder den neuen Mindestlohn ein oder einen höheren Wert (wenn bei Dir z. B. intern ein höherer Mindestlohn gilt). Der Assistent hebt automatisch den Stundenlohn aller Mitarbeitenden, die unter dem neuen gesetzlichen Mindestlohn liegen, auf den neuen Betrag an. Bei Arbeitnehmenden, die sowieso über dem Mindestlohn verdienen, ändert sich natürlich nichts.
Minijob-Grenze
Seit 1. Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Idee dabei ist, dass Mitarbeitende bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche (also ca. 43 Stunden im Monat) bei Mindestlohn noch innerhalb der Minijob-Grenze bleiben.
Die Formel lautet prinzipiell:
Mindestlohn × 130 / 3, dann auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
Daraus ergibt sich ab 2026 eine Minijob-Grenze von 603 Euro und 633 Euro ab 2027.
Warum Dir die Mindestlohnerhöhung zu mehr Produktivität verhilft
Du kennst das sicher: Mit einer positiven Stimmung, Lob und Anerkennung macht die Arbeit gleich mehr Spaß. So geht es auch Deinen Mitarbeitern. Eine kleine – wenn auch gesetzlich vorgegebene – Lohnerhöhung fühlt sich an wie eine erhöhte Wertschätzung und steigert die Zufriedenheit.
Zufriedene Mitarbeitende sind engagierter, erzielen bessere Leistungen und sind eher dazu bereit, auch einmal Mehrarbeit zu übernehmen. Außerdem überträgt sich die positive Stimmung auf Deine Kund*innen und Gäst*innen: Ein fröhlicher Kellner steckt mit seinem Lachen an, man fühlt sich wohl und tendiert leichter dazu, doch noch ein zusätzliches Gläschen Wein zu bestellen. So steigt Dein Umsatz, obwohl sich an den Arbeitsstunden Deines Personals nichts geändert hat – und damit steigerst Du Deine Produktivität.
Auswertungen zum Jahreswechsel
Das Jahresende ist ein hervorragender Zeitpunkt, um einen genaueren Blick auf Deine Daten zu werfen. Die Auswertungen in e2n helfen Dir dabei.
Lass Dir für das vergangene Jahr alle Infos zu Deinen Mitarbeitern anzeigen: z. B., wer wie viele Minus-/Plusstunden hat. Mit all diesen Daten kannst Du Rückschlüsse fürs Jahr ziehen und in die Planung der nächsten Monate starten.
Unsere Auswertungen bieten Dir außerdem die Möglichkeit, auf Basis Deiner Zahlen Boni zu verteilen. So kannst Du z. B. Mitarbeitende belohnen, die die meisten Wochenenden gearbeitet haben.
Nimm Dir Zeit für Datenpflege und Ordnung
Die einen fangen an, Sport zu treiben. Andere wollen beginnen, sich vegan zu ernähren oder mit dem Rauchen aufzuhören. Wir haben neben einer vorausschauenden Urlaubsplanung noch einen weiteren Vorschlag für Dich: Datenpflege! Räum zum Jahreswechsel innerhalb der Software ein bisschen auf.
- Sind alle Daten korrekt gepflegt? Hast Du während der letzten Monate etwas schleifen lassen, was Du nun aufholen kannst? Insbesondere in der Personalverwaltung sind häufig Fehler, wie falsch eingetragene Abwesenheiten oder veraltete Informationen.
- Nutzt Du bereits das volle Potenzial der Software? Entdecke neue Möglichkeiten in e2n und widme Dich z. B. Deinem Controlling: Denn die Zahlen liegen bereit und warten nur darauf, von Dir sinnvoll genutzt zu werden.
- Daraus ableitend kannst Du Prozesse optimieren und anhand Deines Controllings Deine Dienstplanung effizienter gestalten. So sparst Du eine Menge Zeit und Geld.
Gerne unterstützen wir Dich dabei: Vereinbare kostenlose Schulungstermine mit uns. Wir schauen uns gemeinsam Deine aktuelle Situation an und arbeiten aus, welche weiteren Schritte für Dich sinnvoll sind. Oder besuche einen Workshop der e2n academy für einen noch tieferen und individuelleren Einblick. Starte perfekt vorbereitet ins Jahr 2026.


