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Vollzeit: Alle Infos zur klassischen Vollzeitstelle

  • Genaue Gesetzeslage
  • Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch & Co.
  • Infos zum Wechsel auf Teilzeit
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Vollzeit: Alle Infos zur klassischen Vollzeitstelle

  • Genaue Gesetzeslage
  • Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch & Co.
  • Infos zum Wechsel auf Teilzeit
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Heutzutage gibt es viele verschiedene Beschäftigungsmodelle. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten zum Beispiel in Teilzeit. Doch trotz alternativer Arbeitszeitmodelle ist ein System nach wie vor and weitesten verbreitet: Die Vollzeitstelle. Die klassische 40-Stunden-Woche ist auch heute in vielen Branchen und Betrieben fester Bestandteil.

Eigentlich müsste man also meinen, dass zum Thema Vollzeit schon längst alle Fragen geklärt sind. Doch auch beim Vollzeitmodell gibt es einige arbeitsrechtliche Punkte, die man womöglich nicht immer auf Anhieb parat hat. In diesem Beitrag verraten wir Dir deshalb zusammenfassend alle wichtigen Regelungen, die Du zum Thema Vollzeit wissen solltest.

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Inhaltsverzeichnis

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Zwei lachende Frauen stehen an einem Geländer mit einem Laptop in der Hand." title="Ilka und Luise beim Kundenservice

Was bedeutet Vollzeit?

Die Vollzeitstelle ist das am weitesten verbreitete Arbeitszeitmodell in Deutschland. Vollzeitbeschäftigte arbeiten grundsätzlich 35-40 Stunden die Woche – alles darunter gilt in den meisten Unternehmen als Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich in den meisten Fällen auf 5 Tage in der Woche.

Die Mehrheit der Erwerbstätigen arbeitet in Vollzeit. Jedoch haben auch Teilzeitstellen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Aktuell liegt der Anteil der Vollzeitkräfte unter den Erwerbstätigen bei rund 60 %.

Gesetzliche Regelungen

Besonders wichtig sind natürlich die gesetzlichen Regelungen, die es im Rahmen der Vollzeitbeschäftigung zu beachten gibt – sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Denn ob man nun Teilzeitkräfte, Minijobber oder eben Vollzeitkräfte im Unternehmen beschäftigt: Auch rechtlich sollte immer alles rund laufen. Wir verraten Dir deshalb alles, was es bei der Vollzeitstelle zu Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch & Co. zu wissen gibt.

Arbeitszeit

In den meisten Unternehmen und Betrieben gelten Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche als Vollzeitstellen. Für gewöhnlich wird diese Wochenarbeitszeit auf 5 Tage die Woche mit jeweils 8 Stunden aufgeteilt. Jedoch findet heutzutage auch die 4-Tage-Woche in einigen Sektoren immer mehr Anklang.

Zusätzlich gibt es heute viele Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Gleitzeit oder andere flexible Arbeitszeitmodelle bieten, mit denen sie ihre Arbeitszeiten individueller gestalten können – so kann auch die klassische Vollzeitstelle gut an die eigenen Lebensumstände angepasst werden.

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Pausen

Pausen sind ganz klar gesetzlich geregelt. Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten die folgenden Pausenregelungen:

  • Arbeitszeit unter 6 Stunden:
    Wird an einem Arbeitstag weniger als 6 Stunden gearbeitet, ist keine Pause notwendig.
  • Arbeitszeit ab 6 Stunden:
    Wird mehr als 6 Stunden gearbeitet, muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden.
  • Arbeitszeit ab 9 Stunden:
    Ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden an einem Arbeitstag muss mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden.

Beachte: Das Arbeitszeitgesetz gibt zwar die Länge der Pausen vor, jedoch müssen diese nicht an einem Stück genommen werden. Daher ist es auch möglich die vorgegebene Pausenzeit an einem Arbeitstag stückweise zu nehmen. Wichtig ist aber, dass jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten lang ist – denn alles unter 15 Minuten gilt gesetzlich gesehen nicht als Pause.

Überstunden

Wenn es ums Thema Überstunden geht, muss vorab geklärt werden, was Überstunden eigentlich sind. Grundsätzlich gilt: Alles, was über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, zählt als Mehrarbeit oder Überstunden.

Darüber hinaus gelten die folgenden Regelungen:

  • Keine Überstundenpflicht:
    Arbeitnehmer sind an sich nicht verpflichtet, Überstunden zu machen – auch wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet werden sollten. Ausnahmen sind dringende betriebliche Gründe, wie z. B. plötzlicher Personalmangel.
  • Finanzielle Vergütung oder Freizeitausgleich:
    Überstunden müssen entweder zusätzlich finanziell entlohnt oder durch Freizeit ausgeglichen werden – die genaue Art des Ausgleichs wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch wird in Deutschland durch das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt – auch hier gibt es klare Vorgaben. Die Grundregel lautet: Die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage hängt ab von der Anzahl an Tagen, an denen pro Woche gearbeitet wird. Beschäftigte, die zum Beispiel eine 4-Tage-Woche haben, haben also auch weniger Urlaubsanspruch als Beschäftigte, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten.

Bei der klassischen 5-Tage-Woche sieht das Gesetz einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr vor. In der Praxis stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden jedoch oft noch mehr Urlaubstage zur Verfügung.

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Vollzeit und Teilzeit

Wahrscheinlich hast Du es schon gehört: Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Tatsächlich ist das Recht auf Teilzeit sogar im Gesetz verankert. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist das Teilzeitrecht seit 2001 beschlossene Sache.

Für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber ist es deswegen besonders wichtig, um den Ablauf und die gesetzlichen Regelungen beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit Bescheid zu wissen – wir erzählen Dir alles Wichtige.

Unterschiede

Beschäftigte in Teilzeit arbeiten weniger als Vollzeitkräfte – das ist klar. Doch welche Unterschiede gibt es sonst noch?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Vollzeit und Teilzeit sind:

  • Sozialabgaben:
    Teilzeitangestellte verdienen in der Regel weniger als Vollzeitkräfte. Dementsprechend sind meist auch die Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.) niedriger.
  • Urlaubsanspruch:
    Da Teilzeitbeschäftigte in der Regel an weniger Tagen in der Woche arbeiten, haben sie meistens auch einen niedrigeren Urlaubsanspruch als Vollzeitkräfte.
  • Altersvorsorge:
    Wegen des niedrigeren Gehalts von Teilzeitkräften sind auch die Beiträge für die Altersvorsorge im Normalfall niedriger. Langfristig kann das Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

Eine wichtige Frage lautet nun: Wie läuft ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit eigentlich ab? Die Antwort ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wohl gleichermaßen interessant. Im Vorfeld ist es jedoch wichtig, dass auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Voraussetzungen für einen Wechsel zur Teilzeit sind:

  • Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten:
    Damit Arbeitnehmer von Vollzeit zu Teilzeit wechseln können, muss deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende:
    Beschäftigte können ihr Recht auf Teilzeit nur in Anspruch nehmen, wenn im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeitende angestellt sind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Beschäftigte einen entsprechenden Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen. Wichtig ist jedoch: Der Antrag auf Teilzeit muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Wird der Antrag verzögert gestellt, kann sich der Beginn entsprechend nach hinten verschieben.

Beachte: Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag auf Teilzeit zuzustimmen. Abgelehnt werden kann er nur, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen – etwa, wenn die internen Arbeitsabläufe oder gar die Sicherheit durch den Wechsel auf Teilzeit zur sehr beeinträchtigt würden.

Vollzeit und Nebenjob

Viele Menschen möchten ihr Einkommen zusätzlich mit einem Nebenjob aufstocken – doch ergibt das bei einer Vollzeitstelle Sinn? Und ist es rein arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt? Grundsätzlich spricht erstmal nichts dagegen, zusätzlich zur Vollzeitbeschäftigung einen Nebenjob aufzunehmen – solange einige Punkte beachtet werden.

Wichtig ist unter anderem:

  • Keine Konkurrenztätigkeit:
    Gemäß § 60 im Handelsgesetzbuch dürfen Arbeitnehmer keinen Nebenjob aufnehmen, der in Konkurrenz zum Arbeitgeber der Haupttätigkeit steht.
  • Maximale Arbeitszeiten:
    Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.
  • Ruhezeiten:
    Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen ebenfalls beachtet werden. Das heißt: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden genommen werden.

Beachte: In manchen Arbeitsverträgen wird von Arbeitgebern festgehalten, dass Nebenbeschäftigungen bekanntgegeben und genehmigt werden müssen. Auch unabhängig davon ist es immer eine gute Idee, dem Arbeitgeber Bescheid zu geben und so ein gutes Beschäftigungsverhältnis zu pflegen.

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  2. Dienstplan
  3. Arbeitszeit
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Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

Vollzeitjobs als Herzstück unserer Berufswelt

Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, sind schon seit Jahrzehnten der Motor unserer Wirtschaft. Auch wenn alternative Arbeitszeitkonzepte in der jüngeren Vergangenheit populärer geworden sind, arbeitet die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer nach wie vor in Vollzeit.

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