- Bedeutung und Definition
- Aktuelle Gesetzeslage
- Handhabung im Unternehmen

Überstunden: Definition, Gesetzeslage & weitere Infos
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- Handhabung im Unternehmen
Wenn eine Deadline ansteht oder mehr Arbeit anfällt als geplant, passiert es schnell: Man hat mal wieder eine ganze Menge Überstunden angesammelt. Viele Arbeitnehmende leisten regelmäßig Überstunden – doch die genauen gesetzlichen Regelungen kennen dabei die wenigsten. Auch Arbeitgebende wissen häufig nicht, wie sie Überstunden im Unternehmen am besten handhaben sollten.
Sowohl für Arbeitgebende als auch für Angestellte tun sich zu diesem Thema also immer wieder Fragen auf. Die wohl häufigste: Sollten Überstunden ausgezahlt oder abgefeiert werden? Und sind Überstunden eigentlich steuerfrei? In diesem Beitrag werden alle wichtigen Fragen zum Thema beantwortet – inklusive nützlichen Infos & Tipps.
Inhaltsverzeichnis
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Was sind Überstunden?
Überstunden entstehen, wenn Mitarbeitende länger arbeiten als vertraglich vereinbart. In der Gastronomie steht etwa aufgrund saisonaler Schwankungen manchmal einfach mehr Arbeit an als üblich. In anderen Branchen gibt es hingegen Deadlines, die eingehalten werden müssen – die Gründe sind also vielfältig.
Wenig überraschend ist auch: Überstunden gibt es in nahezu jeder Branche. In manchen kommen sie weniger vor, in manchen mehr – etwa im Hotel- und Gastgewerbe. In jedem Fall ist es besonders wichtig, dass Überstunden im Unternehmen richtig gehandhabt werden.
Im Jahr 2023 haben Beschäftigte in Deutschland insgesamt rund 1,3 Milliarden Überstunden geleistet. Pro Kopf sind das im Schnitt 31,6 Überstunden – mehr als die Hälfte davon blieb unbezahlt.
Sind Überstunden und Mehrarbeit das gleiche?
Die Begriffe „Überstunden“ und „Mehrarbeit“ werden oft synonym verwendet. Tatsächlich haben sie aber unterschiedliche Bedeutungen: Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Mit Mehrarbeit ist hingegen die Arbeitszeit gemeint, die die laut Arbeitszeitgesetz zulässige maximale Arbeitszeit überschreitet.
Beispiel:
Jonas hat eine vertraglich geregelte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche – also 8 Stunden täglich. Weil eine wichtige Deadline ansteht, bleibt er für 2 Wochen ca. 1-2 Stunden länger im Büro und sammelt so einige Überstunden an. In der Woche nach der Fertigstellung des Projekts arbeitet Jonas täglich etwas weniger als 8 Stunden am Tag – so gleicht er die angesammelten Überstunden durch Freizeit aus.
Überstunden im Arbeitsrecht
Überstunden sind im deutschen Arbeitsrecht klar gesetzlich geregelt. Dabei betreffen die einzelnen Regelungen sowohl Arbeitgebende als auch Angestellte. Du willst sichergehen, dass Überstunden in Deinem Betrieb auch aus rechtlicher Sicht korrekt gehandhabt werden? Dann solltest Du die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen – die wichtigsten Punkte erfährst Du im folgenden Abschnitt.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Grundsätzlich gibt es im Arbeitsrecht keine spezifische Grenze, wie viele Überstunden erlaubt sind. Wichtig ist aber, dass die gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.
Genauer sollte die gesetzliche maximale Arbeitszeit nicht dauerhaft überschritten werden. Das heißt: Die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche darf nur zeitweise überschritten werden. Demnach darf auch die vorgegebene tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nur für begrenzte Zeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden – innerhalb von 6 Monaten (24 Wochen) muss dann ein entsprechender Ausgleich folgen.
Beispiel:
Es ist Urlaubssaison und im Hotel herrscht Hochbetrieb. Claudia arbeitet deswegen 2 Wochen lang ca. 10 Stunden am Tag – so sammelt sie pro Tag 2 Überstunden an. Weil die tägliche Höchstarbeitszeit laut Gesetz 8 Stunden beträgt, muss sie ihre durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb der darauffolgenden 6 Monate wieder auf 8 Stunden reduzieren. In den nachfolgenden 4 Wochen arbeitet Claudia deshalb jeden Tag etwas weniger als 8 Stunden – so arbeitet sie ihre Mehrarbeit wieder ab.
Aufzeichnungspflicht
Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden aufzuzeichnen. Das betrifft nicht nur Überstunden, sondern die gesamte tägliche Arbeitszeit – der gesetzliche Beschluss hierfür stammt aus dem Jahr 2022.
Genauer regelt das Gesetz zur Aufzeichnungspflicht:
- Arbeitsbeginn und -ende:
Arbeitsbeginn und Arbeitsende der täglichen Arbeitszeit müssen stets aufgezeichnet werden. - Pausen:
Auch Pausen und Ruhezeiten müssen bei der Berechnung der täglichen Arbeitszeit berücksichtigt werden. - Überstunden:
Überstunden müssen genau erfasst und dokumentiert werden.
Tipp: Im Moment wird die Art der Zeiterfassung vom Gesetz nicht vorgegeben. Theoretisch könnten Arbeitszeiten also noch klassisch mit Stift und Stundenzettel dokumentiert werden. Doch wer mit der Zeit gehen will, hat den Stundenzettel bereits hinter sich gelassen: Mit der digitalen Zeiterfassung bist Du auch in Zukunft auf der sicheren Seite.
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Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden
Überstunden sind in vielen Branchen Alltag. Für Arbeitgebende ist es deshalb wichtig, ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich zu kennen – schließlich sollten die gesetzlichen Vorgaben stets eingehalten werden. Im folgenden Abschnitt geht es deshalb um die gängigen Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden.
Müssen Arbeitgebende Überstunden bezahlen?
Grundsätzlich müssen Überstunden laut Arbeitsrecht ausgeglichen werden. Ob diese nun ausgezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden sollen, wird gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Stattdessen treffen Betriebe dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag individuelle oder branchenspezifische Regelungen. Dort wird festgelegt, ob die Überstunden ausgezahlt oder abgefeiert werden.
Beachte: Überstunde ist nicht gleich Überstunde. Im Allgemeinen müssen nur die Überstunden durch Freizeit oder zusätzliche Vergütung ausgeglichen werden, die von Arbeitgebenden angeordnet wurden oder aufgrund der Betriebslage zwingend notwendig waren. Machen Arbeitnehmende freiwillig Überstunden, besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Können Arbeitgebende Überstunden anordnen?
Arbeitgebende können Überstunden können grundsätzlich nur anordnen, wenn:
- dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist
- Notfälle oder betriebliche Bedingungen vorliegen, die Überstunden erfordern
Ohne ausdrückliche Regelungen sind Angestellte also oft nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Deswegen empfiehlt es sich umso mehr, konkrete Überstundenregelungen vertraglich festzulegen.
Überstunden im Arbeitsvertrag
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die regeln, wie im Betrieb mit Überstunden umgegangen werden soll. Dabei bestimmen diese z. B., ob und in welchem Umfang Überstunden von den Angestellten erwartet werden können. Auch wird meistens festgelegt, in welcher Form sie vergütet oder ausgeglichen werden – also durch Freizeit oder zusätzliche finanzielle Vergütung.
Dabei gibt es verschiedene Modelle und Möglichkeiten: Manche Arbeitsverträge enthalten etwa eine sogenannte „All-In-Klausel“, die einen pauschalen Überstundenausgleich beinhaltet. Andere Verträge legen fest, dass nur angeordnete Überstunden vergütet werden. Sowohl Arbeitgebende als auch Angestellte sollten ihren Vertrag also genau prüfen – so können sie sichergehen, dass sie ihre Rechte und Pflichten genau kennen.
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Sollte man Überstunden auszahlen oder abfeiern?
Ob man Überstunden auszahlen oder lieber durch Freizeit ausgleichen sollte, kommt zu einem großen Teil auf die individuellen Rahmenbedingungen im Unternehmen an. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Auszahlung von Überstunden. Deswegen kommt es in den meisten Fällen darauf an, was im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.
Werden die Überstunden ausgezahlt, ist keine weitere Personalplanung wegen Abwesenheiten nötig. Werden sie hingegen abgefeiert, fallen keine zusätzlichen Lohnkosten oder Sozialabgaben an – beides hat also Vor- und Nachteile.
Gibt es einen Überstundenzuschlag?
Rein gesetzlich ist ein Zuschlag für Überstunden nicht vorgeschrieben. Vielmehr sind die Zuschläge meistens in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt. In vielen Branchen sind Zuschläge für Überstunden üblich – oft liegen diese zwischen 25 % und 50 % des regulären Stundenlohns.
Überstundenzuschläge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Feiertagszuschläge und Sonntagszuschläge hingegen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Überstunden online verwalten
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Überstunden in unserer modernen Arbeitswelt
Überstunden sind ein fester Bestandteil unserer heutigen Berufswelt – eine Aussage, die viele Leute ungern hören. Wenn aber mal Überstunden anfallen, sollte man sie im Unternehmen effektiv nutzen. Schwankungen im Arbeitsaufkommen z. B. können mit Überstunden flexibel ausgeglichen werden. Wichtig ist natürlich immer, dass die extra Arbeitszeit anschließend wieder ausgeglichen wird. Die Grundlage hierfür: eine transparente Arbeitszeiterfassung.
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