- Sind Sonntagszuschläge gesetzlich verpflichtend?
- Wie hoch sollten Sonntagszuschläge sein?
- Wann sind Sonntagszuschläge steuerfrei?
Sonntagszuschläge: Alle Infos im Überblick
- Sind Sonntagszuschläge gesetzlich verpflichtend?
- Wie hoch sollten Sonntagszuschläge sein?
- Wann sind Sonntagszuschläge steuerfrei?
Der Sonntag ist für die meisten Menschen nach wie vor Ruhetag. Im Normalfall ist das Arbeiten am Sonntag ohnehin gesetzlich verboten – bis auf Ausnahmen. In diesen Fällen lässt man sich die Sonntagsarbeit meist gut bezahlen: Dank Sonntagszuschlag wird das Gehalt an diesem Tag um einiges aufgestockt.
Doch sind Sonntagszuschläge Pflicht? Und wie hoch sollten die Zuschläge sein? Während die Sonntagsarbeit an sich gesetzlich klar geregelt ist, sieht es bei den Sonntagszuschlägen anders aus – wir verraten Dir alles, was Du zum Thema Sonntagszuschläge wissen musst.
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Inhaltsverzeichnis
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Warum gibt es den Zuschlag bei Sonntagsarbeit?
Der Sonntag ist in Deutschland ein arbeitsfreier Tag – so schreibt es das Gesetz vor. Der Grund: Der Tag gilt traditionell als christlicher Ruhetag. Und diese Tradition ist uns auch heute noch in weiten Teilen erhalten geblieben. Entsprechend ist die Sonntagsruhe im Arbeitszeitgesetz, aber auch in Landesgesetzen verankert.
Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, in denen die Sonntagsarbeit gesetzlich zulässig ist: Etwa in der Pflege, Gastronomie oder auch in der Hotellerie. In diesen Fällen soll die Arbeit am Sonntag durch Zuschläge zusätzlich vergütet werden.
Muss der Sonntagszuschlag gezahlt werden?
Viele Arbeitnehmer stellen sich beim Thema Zuschläge vor allem die folgende Frage: Ist es denn verpflichtend, Zuschläge zu zahlen? Hierbei spielt vor allem die Art des Zuschlags eine Rolle. Denn für verschiedene Zuschlagsarten gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben.
Speziell für Sonn- und Feiertagszuschläge ist es wichtig, ob entsprechende Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt wurden. Doch besteht eine generelle Pflicht, für Sonntagsarbeit Zuschläge zu zahlen? Wir verraten Dir alle wichtigen Infos.
Ist der Sonntagszuschlag gesetzliche Pflicht?
Grundsätzlich gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, an Sonn- oder Feiertagen Zuschläge zu zahlen. Trotzdem ist das Zahlen von Sonntagszuschlägen in den meisten Branchen üblich. Hier entsteht der Anspruch auf Zuschläge durch spezielle Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die das Zahlen von Sonntagszuschlägen für bestimmte Branchen oder Unternehmen konkret vorschreiben.
Durch solche Regelungen soll vor allem dafür gesorgt werden, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen besonders wertgeschätzt wird. Gleichzeitig sorgt man bei Arbeitnehmern für Anreize, auch an diesen Tagen zur Arbeit zu erscheinen.
Wem steht der Sonntagszuschlag zu?
Sonntagszuschläge bekommen in Deutschland generell nur Arbeitnehmer, denen die Zuschläge ausdrücklich im Rahmen von Arbeits- und Tarifverträgen oder anderen betrieblichen Vereinbarungen zustehen. Ansonsten besteht für Arbeitnehmer kein genereller Anspruch auf Sonntagszuschläge – Arbeitgeber sind daher nicht grundsätzlich verpflichtet, Sonntagszuschläge zu zahlen.
Beispiel:
Eine bekannte Systemgastronomiekette hat in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, dass alle Beschäftigten für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen Zuschläge erhalten. Die Beschäftigten erhalten an Sonntagen somit zusätzlich 50 % ihres regulären Stundenlohns als Zuschlag.
Wie verhalten sich Sonntags- und Feiertagszuschlag?
Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge werden oft miteinander gleichgesetzt, denn sie ähneln sich in ihrer gesetzlichen Handhabung stark. Dabei gibt es im Einzelnen auch Unterschiede. Allen voran die Obergrenze für die Steuerfreiheit: Ein Sonntagszuschlag bleibt grundsätzlich steuerfrei, solange er 50 % des Grundlohns nicht übersteigt. Feiertagszuschläge hingegen bleiben bei bis zu 125 % des Grundlohns steuerfrei.
Beachte: Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge können generell nicht gleichzeitig gelten. Wird also an einem Sonntag gearbeitet, der gleichzeitig ein Feiertag ist, gilt nur der Feiertagszuschlag von 125 % als steuerfrei.
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Da Sonn- und Feiertagszuschläge in Deutschland grundsätzlich durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt werden, gibt es auch keine gesetzliche Vorgabe für die Höhe der Zuschläge.
Typischerweise liegt der Sonntagszuschlag in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen bei bis zu 50 % des Stundenlohns. Die genaue Höhe der Zuschläge hängt jedoch ab von der jeweiligen Branche und dem Unternehmen.
Sonntagszuschlag berechnen
Um die Höhe des Zuschlags zu berechnen, muss erst der Prozentsatz festgelegt werden. Dann kann man anhand des regulären Stundenlohns den Zuschlag pro Stunde berechnen:
- Prozentsatz festlegen: 50 %
- Grundlohn pro Stunde berücksichtigen: 17,50 Euro
- Grundlohn mit Prozentsatz verrechnen: 17,50 Euro x 0,50 = 8,75 Euro
In unserem Beispiel beträgt der Zuschlag pro Stunde 8,75 Euro. Diese erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinen regulären 17,50 Euro Stundenlohn. Insgesamt erhält er am Sonntag also einen Stundenlohn von 26,25 Euro.
Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?
Sonntagszuschläge bleiben steuerfrei, solange sie einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten. Laut aktueller Gesetzeslage liegt dieser Prozentsatz bei 50 % des regulären Stundenlohns.
Beachte: Damit Sonntagszuschläge als steuerfrei anerkannt werden, müssen sie per Einzelnachweis überprüft werden können. Hierfür wurden in der Vergangenheit oft Stundenzettel verwendet. Heutzutage solltest Du aber in jedem Fall auf die digitale Zeiterfassung setzen!
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So unterstützt Dich e2n beim Thema Zuschläge:
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Dank der digitalen Arbeitszeiterfassung von e2n kann genau festgestellt werden, wer im Unternehmen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet hat. - Intuitive Verwaltung von Zuschlägen:
In e2n kannst Du flexibel verschiedene Zuschlagsgruppen festlegen – etwa nach Art der Anstellung, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit. - Überblick in der App:
In der e2n perso App erhalten Mitarbeitende in ihrem Urlaubskonto einen umfassenden Überblick über ihre Arbeitszeiten sowie über die ihnen gewährten Feiertagsausgleiche.
In e2n kannst Du je nach Situation die Art des Zuschlags auswählen. Außerdem kann der Prozentsatz individuell festgelegt werden. Die Obergrenze für die Steuerfreiheit wird ebenfalls berücksichtigt. Das Ziel: Die Software übernimmt für Dich einen Großteil der Arbeit, sodass Du Dich wieder auf das Wesentliche im Unternehmen konzentrieren kannst.
So handhabst Du Zuschläge auf die moderne Art
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