Jetzt steht es fest: Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder von 7 auf 19 Prozent. Damit läuft die Umsatzsteuersenkung aus, welche aufgrund der Pandemie zum Einsatz kam. Wird nun alles teurer? Wird es überhaupt noch volle Restaurants und Cafés geben? Wir erklären Dir die Hintergründe der Situation und zeigen Dir drei Ansätze, wie Du auch das nächste Jahr trotz Erhöhung erfolgreich meisterst.
Warum wurde die Mehrwertsteuer gesenkt?
In Deutschland beträgt die allgemeine Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) 19 Prozent. Für bestimmte Güter und Dienstleistungen gilt ein reduzierter Satz von 7 Prozent, dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Bücher und kulturelle Veranstaltungen.
Eine Besonderheit gibt es jedoch zusätzlich: Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Das entspricht dem Umsatzsteuersatz, der auch für To-go-Bestellungen und Lieferservice gilt. Diese Mehrwertsteuersenkung war eine temporäre Maßnahme, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde, um die Branche zu unterstützen. Ursprünglich war sie bis Ende 2020 befristet, wurde jedoch verlängert und galt bis Ende 2023. Die Verlängerung wurde durch die gestiegenen Energiepreise und den Ukraine-Krieg begründet.
Wurden die Speisen dadurch günstiger?
Nicht unbedingt. Das Reduzieren der Umsatzsteuer sollte Gastronomiebetrieben helfen, sich zu erholen. Das konnten sie auf zwei Arten nutzen:
- Preise senken, damit mehr Gäste angelockt werden. Durch die höhere Menge an Bestellungen würden auch die Einnahmen steigen.
- Preise beibehalten, sodass die Gewinnmarge steigt. Es müsste weniger Steuer abgeführt werden und somit bliebe mehr Geld im Unternehmen.
Die meisten haben sich für den zweiten Weg entschieden. Jedoch ist damit zu rechnen, dass auch diese Betriebe ab 2024 ihre Preise anheben und es durch die gestiegene Umsatzsteuer begründen – wobei diese ja nur auf den ursprünglichen Wert zurückkehrt.
Alles zurück auf Anfang
Ab dem neuen Jahr gilt in Restaurants und Gaststätten wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Gerade der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA sowie der Bundesverband der Systemgastronomie BdS kritisierten die Erhöhung vehement und setzte sich stark für den Erhalt der 7 Prozent ein. Doch welche Gründe haben sie dafür und welche Argumente liefert die Koalition?
Warum 7 Prozent?
- MwSt-Erhöhung wird von vielen Betrieben an die Kunden weitergegeben. So steigen die Preise und die Nachfrage sinkt.
- Aktuell kompliziertes Umsatzsteuersystem im Lebensmittelbereich
- Mehrheit der europäischen Staaten hat eine geringere MwSt in der Gastronomie als 19 Prozent.
Warum 19 Prozent?
- Bevorzugen der Gastronomie ist ungerecht gegenüber anderen Branchen.
- Preiserhöhung sei nicht zu nicht erwarten, da im Gegenzug Strom- und Gaspreise aktuell sinken.
- Dem Bund entgehen Steuereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden.
Die finanzielle Situation des Bundeshaushalts war letztendlich ausschlaggebend für die Rückkehr zu den 19 Prozent. Wie wird es nun weitergehen? Die Steuererhöhung muss zwar nicht an Kunden weitergegeben werden – jedoch sehen sich die meisten Unternehmen nicht in der Lage, die Preiserhöhung selbst zu tragen. Und genau hier können wir ansetzen.
Drei Tipps für erfolgreiches Wirtschaften
Wir verstehen vollkommen, dass die Mehrwertsteuersenkung eine willkommene Entlastung war. Realistisch betrachtet wäre die Dauersubvention einer einzelnen Branche jedoch keine Lösung gewesen. Die Gastronomie befindet sich in einem Strukturwandel und es gilt, sich den wechselnden Umständen anzupassen: Die eigenen Prozesse hinterfragen, den eigenen Betrieb unter die Lupe nehmen.
- Konzept anpassen
Schon vor Corona verzehrten immer mehr Menschen ihre Bestellung unterwegs oder zu Hause – und die Pandemie hat diesen Trend verstärkt. In Schnellrestaurants konsumieren nur noch 35 Prozent der Kunden die Speisen vor Ort. Und die gute Nachricht ist: Die Umsatzsteuer auf To-go-Speisen sowie Lieferservice wird weiterhin bei 7 Prozent bleiben. Das birgt für Dich die Chance, Dein Konzept anzupassen und (mehr) Speisen zum Mitnehmen anzubieten. Denn so sparst Du zusätzliche Fläche und Personalkosten, während Deine Preise konstant bleiben. - Kennzahlen betrachten
Um Einsparungsmöglichkeiten zu erkennen und gewinnbringend zu wirtschaften, ist es essenziell, seine Zahlen zu kennen. Wie hoch sind Deine Personalkosten? Wie viel zahlst Du für Strom und Gas? Wie haben sich diese Werte in den letzten Jahren verändert? Nur wer sich mit seinen Kennzahlen beschäftigt und transparente Kosten hat, kann diese in die richtige Richtung lenken. Gerne helfen wir Dir dabei! - Speisekarte analysieren
Sind Deine Preise sinnvoll kalkuliert? Bei dieser Frage können Dir unsere Partner der blazing GmbH helfen. Bis Ende 2023 haben sie dafür ein besonderes Angebot für Dich und bieten ein kostenloses Entlastungspaket. Dieses beinhaltet ein 15-minütiges Erstgespräch zur Sondierung sowie eine Analyse Deiner Speisekarte mit Preisempfehlungen und weiteren Optimierungen. Im anschließenden 30-minütigen Beratungsgespräch erfährst Du Details zur Auswertung und Kalkulation. Hier findest Du mehr Infos zum Entlastungspaket der blazing.
Wir sind sicher, dass Du auch die Herausforderungen des nächsten Jahres erfolgreich meistern kannst. Mach Dir die Digitalisierung zunutze und traue Dich, neue Wege einzuschlagen.
Zeit für Weiterbildung!
Nutze das neue Jahr und bilde Dich weiter – beruflich ebenso wie persönlich. Unser Schulungszentrum bietet Dir nützliche Webinare, Seminare und Workshops rund um Softwarethemen und Soft Skills. Um direkt Bezug zu den zuvor erwähnten drei Tipps zu geben: Im Januar findet beispielsweise ein Controlling-Seminar statt, in dem Du mehr über Kennzahlen erfährst. Auch New Work können wir Dir empfehlen, dieser Workshop wird von unserem Partner Christoph Veldboer von der blazing GmbH gehalten. Denn neben eigenen Spezialisten laden wir immer gern externe Speaker zu uns ein, damit Du von einem umfangreichen Wissen profitieren kannst.