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Wann darf Urlaub abgelehnt oder geändert werden?

Urlaubswünsche sollen berücksichtigt werden. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen – z. B. zu wenig Personal in einer Hochsaison. Bereits genehmigter Urlaub darf nur in absoluten Ausnahmefällen geändert oder widerrufen werden.