Skip to main content

E-Rechnung wird Pflicht ab 2025: Das gilt für Unternehmen

Von 20. August 2024Erfolgswissen

Am 1. Januar 2025 ist es soweit: Die E-Rechnung wird in Deutschland verpflichtend. Heißt das, dass Du PDF-Rechnungen jetzt einfach per E-Mail verschicken musst? Und welche Aufbewahrungsfristen gelten? Erfahre in diesem Blogartikel die Voraussetzungen für eine elektronische Rechnung, ihre Vorteile und noch viel mehr. Wir begleiten Dich auf dem Weg in die digitale Zukunft des Rechnungswesens. 

" title="digitalisierung-e-Rechnung
Tamara - leere Ordner, digitalisierung, e-Rechnung" title="tamara digitalisierung e-rechnung" title="tamara digitalisierung e-rechnung-Beitragsbild

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine digital erstellte und übermittelte Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt – wie XML, ZUGFeRD oder XRechnung. Dadurch können Rechnungsdaten maschinenlesbar und ohne manuelle Hilfe verarbeitet werden. Außerdem können Empfänger*innen sie automatisch in die Buchhaltungssoftware importieren und verarbeiten. Aber was genau wird gefordert?

E-Rechnungspflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen annehmen. Außerdem müssen sie E-Rechnungen ausstellen, wenn sie Lieferungen oder Leistungen an ein anderes Unternehmen erbringen – beim Ausstellen gibt es aber zumindest noch eine Übergangsfrist.

Die Pflicht gilt im B2B-Bereich zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Ausgenommen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro) und Fahrkarten.

Das zuvor erlaubte PDF- oder Papierformat ist somit nicht länger möglich. Eine PDF-Rechnung ist einfach ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Sie entspricht nicht dem strukturierten elektronischen Format und somit nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie (2014/55/EU). Dadurch fällt sie ab 2025 in die Kategorie der sonstigen Rechnungen.

Vorteile der E-Rechnung

Mit der E-Rechnungspflicht kommt Deutschland den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes gerecht und treibt die Digitalisierung voran.

Das Wachstumschancengesetz ist eine gesetzliche Initiative der deutschen Bundesregierung. Es soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und das Wirtschaftswachstum fördern. Die Maßnahmen entlasten vor allem kleine und mittlere Unternehmen und vereinfachen bürokratische Prozesse – um insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Zu dieser Entlastung tragen E-Rechnungen grundlegend bei:

Zeit sparen
E-Rechnungen erreichen die Empfänger*innen sofort und können schneller bearbeitet werden. Dies verkürzt den Zahlungszyklus und verbessert die Liquidität. 

Fehlerquote verringern
Automatisierte Prozesse verringern das Risiko von Eingabefehlern und sorgen für eine höhere Datenqualität. Manuelle Arbeit ist seltener erforderlich. 

Verarbeitung beschleunigen
Rechnungen können dadurch automatisch in Buchhaltungssysteme integriert und verarbeitet werden, was die Effizienz erhöht und den Verwaltungsaufwand verringert. 

Nachverfolgbarkeit verbessern
Eine lückenlose Verfolgung und bessere Transparenz der Rechnungsstellung wird ermöglicht. Du kannst jederzeit den Status einer Rechnung einsehen. 

Sicherheit erhöhen
Elektronische Rechnungen können durch Verschlüsselung und digitale Signaturen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Steuergerechtigkeit und -ehrlichkeit fördern
Der Zugriff der Fiskalbehörden soll dadurch vereinfacht und beschleunigt werden, um Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung einzudämmen.

Klingt überzeugend? Ist es auch! Du wirst staunen, wie sehr die Umstellung Deine Prozesse vereinfachen kann – und Dir ganz nebenbei den Weg zur Post spart, weil Du keine Papierrechnungen mehr versendest.

Welche Aufbewahrungspflichten gelten?

Ab 2025 gelten für E-Rechnungen in Deutschland dieselben Aufbewahrungspflichten wie für herkömmliche Papierrechnungen: und zwar ein Zeitraum von 10 Jahren.

Festgelegt wird das in den GoBD, also den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Dort sind auch weitere Pflichten geregelt:

  • Aufbewahrung in elektronischer und unveränderlicher Form 
  • Müssen maschinell und für Wirtschaftprüfende lesbar bleiben 
  • Revisionssicheres Ablegen ist verpflichtend 

Du möchtest mehr zu Verfahrensdokumentation und GoBD erfahren? Julian Dielenhein, CEO und Gründer der Gastrodina GmbH, verrät Dir in einem Artikel auf unserem Blog alles Wichtige. In unserer e2n academy bietet er zusätzlich einen Workshop dazu an. Bereite Dich jetzt fürs Finanzamt vor!

Rechnung bei e2n – was ändert sich für Dich?

Kurzgefasst: von unserer Seite aus nichts. Denn E-Rechnungen können wir bereits seit ein paar Jahren erhalten und versenden! Wir haben nämlich unseren gesamten Rechnungsprozess neu aufgezogen. Für uns war die Digitalisierung eine große Erleichterung. Der einmalige “Aufwand” zur Einrichtung lohnt sich schon nach kürzester Zeit – z. B., indem wir uns jetzt den Weg zur Post sparen können.

Wie verschicken wir bei e2n Rechnungen?

Seit rund 3 Jahren erstellen und versenden wir elektronische Rechnungen über die cloudbasierte ERP Software MyCorazon. Dabei schicken wir eine ZUGFeRD-Rechnung als PDF-Datei mit XML-Anhang. Das PDF können unsere Kund*innen ganz normal öffnen, die strukturierten Daten der XML-Datei lassen sich über eine Buchhaltungs-Software maschinell auslesen. Über billbox stellen wir Rechnungen übrigens cloudbasiert und revisionssicher archiviert abrufbereit zur Verfügung.

Wie gehen wir mit Eingangsrechnungen um?

Elektronische Eingangsrechnungen können wir dank billbox einfach auslesen und weiterverarbeiten. Dort werden standardisierte Datenformate und Übermittlungsprotokolle unterstützt, wie XML/ZUGFeRD und weitere.

Von der Zusammenarbeit haben wir gleich doppelt profitiert: Durch die digitalen Rechnungen lässt sich der CO2-Wert für alle Produkte und Dienstleistungen ermitteln, die wir kaufen. Dafür analysiert billbox LEAF unsere Rechnungen und ermöglicht Einblicke in unseren CO2-Fußabdruck. Daraus können wir bei e2n wiederum Maßnahmen für eine nachhaltigere Zukunft treffen.

Bis Ende
2024

Vorrang von Papierrechnungen, andere Formate wie z.B. PDF möglich; Vorbereitung auf E-Rechnungspflicht sinnvoll

Ab Januar
2025

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen; Versand möglich

Ab Januar
2027

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro

Ab Januar
2028

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen

Bereit für elektronische Prozesse?

Wenn Du bisher keine elektronischen Rechnungen versendet hast, ist jetzt höchste Zeit: Durchleuchte Deine Rechnungsprozesse und prüfe, ob Dein Rechnungsprogramm dazu in der Lage ist, E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden. Ansonsten solltest Du Dich um eine Umstellung kümmern – denn trotz Übergangsfristen empfehlen wir, zeitnah zu handeln.

Billbox Logo" title="Billbox Logo

billbox vereinfacht und beschleunigt kaufmännische Prozesse rund um die Debitoren- und Kreditorenverwaltung. Der digitale Workflow sorgt für umfassende Kostentransparenz.

myCorazon Logo" title="myCorazon Logo

myCorazon ist ein einfach bedienbares Cloud-ERP System. Der Zugriff auf umfangreiche Module wie Warenlager, Projekte, Produktion, Banking, usw. ermöglicht hohe Flexibilität.

Anastasia Flit

Voller Leidenschaft für Sprache und Nachhaltigkeit, ist Anastasia bereits seit 2016 im Marketing zuhause und bringt als Online Marketing Expertin seit 2020 frischen Wind in den gesamten Content von e2n. Mit ihrem emotionalen Schreibstil und ausgeklügelten Storytelling lässt sie Lesende in ihre Texte eintauchen und vermittelt Expertise auf greifbare Art – auf allen Kanälen von Blog bis Newsletter.

Close Menu