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Arbeitszeitrechner – Wie berechne ich meine Arbeitszeit?

  • Was gilt als Arbeitszeit und was nicht?
  • Wie berechne ich die wöchentliche und monatliche Arbeitszeit?
  • Welcher Arbeitszeitrechner ist der beste?
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Die Debatte über faire Arbeitszeiten ist derzeit in vollem Gange. Hierbei gibt es auf der einen Seite Arbeitnehmer, die sich um ihre Work-Life-Balance sorgen. Auf der anderen Seite sind Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden ein möglichst angenehmes Arbeitsklima bieten und zugleich sichergehen wollen, dass die Arbeitszeitgestaltung in ihrem Unternehmen durchweg rechtskonform ist.

Grundlage zur Beurteilung ist hierbei immer die korrekt berechnete Arbeitszeit. Ein beliebtes Hilfsmittel zur Ermittlung dieser sind Arbeitszeitrechner, die die Arbeitszeiten automatisiert und stets korrekt für Dich berechnen – das Verwenden von Excel-Tabellen oder gar Stift und Papier ist somit Schnee von gestern! Im folgenden Beitrag erfährst Du daher alles Wichtige zu Arbeitszeitrechnern.

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Arbeitszeitgesetz: Was gilt als Arbeitszeit und was nicht?

Was als Arbeitszeit gilt, regelt in Deutschland grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses definiert die Arbeitszeit als die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit abzüglich der Pausenzeiten. Die tägliche Mittagspause zählt somit generell nicht zur Arbeitszeit. Anders verhält es sich etwa mit Toilettengängen, Trinkpausen oder auch kurzen Entspannungsübungen von der Bildschirmarbeit. Diese gelten als Kurzpausen – also kurze Unterbrechungen der vertraglich geregelten Arbeitszeit. Kurzpausen stellen meist keine Arbeitszeitpausen dar. Somit zählt auch der gelegentliche Gang zur Toilette zur bezahlten Arbeitszeit.

In jedem Fall sollte man jedoch individuelle Arbeits- und Tarifverträge auf zusätzliche Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten überprüfen. Denn nur so kannst Du sichergehen, dass die Arbeitszeit stets korrekt berechnet wird.

Wie kann man die wöchentliche Arbeitszeit berechnen?

Die wöchentliche Arbeitszeit lässt sich in der Regel leicht berechnen. Hierfür multiplizierst Du die Anzahl der Stunden, die ein Beschäftigter pro Tag arbeitet, mit der Anzahl der Tage, die dieser pro Woche auf der Arbeit verbringt. Bei einer 5-Tage-Woche und einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ergibt sich daher eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.

Wie kann man die monatliche Arbeitszeit berechnen?

Die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit gestaltet sich meist etwas komplizierter als die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dies hängt vor allem mit dem sogenannten Wochenfaktor zusammen, den man für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit berücksichtigen muss. Der Wochenfaktor gibt an, wie viele Wochen ein Monat im Schnitt hat.

Zur groben Ermittlung dividiert man die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate pro Jahr (12) – hieraus ergibt sich ein Wochenfaktor von 4,33. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden erhält man bei einem Wochenfaktor von 4,33 somit eine monatliche Arbeitszeit von rund 173 Stunden (40 x 4,33 = 173,2).

Soll jedoch der exakte Wochenfaktor berechnet werden, müssen auch die Schaltjahre in der Rechnung berücksichtigt werden. Hierfür bezieht man einen Zeitraum von 400 Jahren in die Rechnung mit ein. Der genaue Wochenfaktor beläuft sich dann auf 4,34812 – oder aufgerundet 4,35. Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt die monatliche Arbeitszeit mit einem Wochenfaktor von 4,35 also 174 Stunden (40 x 4,35 = 174).

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Wie funktioniert der e2n Arbeitszeitrechner?

In e2n gibt es den Arbeitszeitrechner in Form eines intuitiven Arbeitszeitkontos, das die Arbeitszeiten für alle Beschäftigten aufzeichnet. Diese müssen sich lediglich über eine der drei verfügbaren Systeme zur Zeiterfassung (Tablet, Terminal oder Mobil) ein- und ausstempeln und e2n übernimmt für sie den Rest.

Im Arbeitszeitkonto wird für alle Beschäftigten ein individuelles Soll an Stunden festgelegt. So behalten die Mitarbeitenden stets den Überblick darüber, wie viel sie arbeiten sollten, wie viel sie tatsächlich arbeiten und die daraus entstehenden Plus- und Minusstunden pro Woche und Monat. Entsprechend wissen sie immer, ob ihnen wegen abgeleisteter Überstunden Freizeit zusteht oder ob sie mit ihrer Arbeitszeit im Minus sind und deshalb Arbeitsstunden nachholen müssen. Zusätzlich zu den Arbeitszeiten bekommen die Beschäftigten auch einen Überblick über ihre verbrachten Pausenzeiten für jeden einzelnen Arbeitstag – denn auch diese werden von e2n erfasst.

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Beispiel zur Berechnung der Arbeitszeit

Eine Servicekraft in einem Systemgastronomiebetrieb verbringt an 5 Tagen die Woche zur gleichen je 8 Stunden pro Tag auf der Arbeit. Mittags macht sie täglich eine Pause von jeweils 30 Minuten. Nun berechnen wir hieraus die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit.

Berechnung der täglichen Arbeitszeit:
Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, müssen wir die Pausenzeiten berücksichtigen. Hierfür ziehen wir die tägliche Pause von 30 Minuten von den 8 Stunden ab. Entsprechend beträgt die tägliche Arbeitszeit der Servicekraft 7,5 Stunden.

Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit:
Um nun die wöchentliche Arbeitszeit der Servicekraft zu ermitteln, multiplizieren wir einfach die täglichen Arbeitsstunden mit der Anzahl an Arbeitstagen pro Woche. Die wöchentliche Arbeitszeit der Servicekraft beträgt somit 37,5 Stunden (5 x 7,5 = 37,5).

Berechnung der monatlichen Arbeitszeit:
Für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit müssen wir den Wochenfaktor berücksichtigen. Wir gehen von einem Wochenfaktor von 4,35 aus. Nun multiplizieren wir die Wochenstunden mit dem Wochenfaktor von 4,35 und erhalten somit eine monatliche Arbeitszeit von rund 163 Stunden (40 x 4,35 = 163,125).

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Mehr als nur ein Arbeitszeitrechner

Arbeitszeitrechner sind in unserer modernen Arbeitswelt ein nützliches Instrument, um die Arbeitszeiten von Beschäftigten schnell, zuverlässig und korrekt zu berechnen. Zusätzlich zur Arbeitszeitberechnung erhältst du mit dem passenden Tool auch einen umfassenden Überblick über die Arbeits- und Pausenzeiten Deiner Beschäftigten, sowie über deren Plus- und Minusstunden – e2n bietet Dir all das und noch mehr!

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