KI-Inhalte kennzeichnen: Das solltest Du im Gastgewerbe ab dem 2. August 2026 wissen

Mal schnell die Speisekarte mit ChatGPT erstellen? Oder ein Bild vom Hotelzimmer mit KI bearbeiten? Aufgepasst: Ab dem 2. August 2026 musst Du dabei etwas beachten. Da tritt ein weiterer Teil des EU AI Acts in Kraft – und damit neue Transparenzpflichten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Das betrifft auch viele Betriebe im Gastgewerbe und Bäckereien. Wenn Du Inhalte mit KI erstellst oder veränderst, musst Du das eventuell kennzeichnen. In diesem Beitrag erfährst Du alles Wichtige dazu.

KI-generiertes Bild

Neugierig,
aber wenig Zeit?

KI-generiertes Bild einer Speisekarte auf einem Holztisch

KI-generiertes Bild

Was gilt ab dem 2. August 2026?

82 % der 16- bis 69-Jährigen in Deutschland haben 2025 schon einmal KI-Tools genutzt. Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Damit für alle klar bleibt, welche Inhalte von Menschen und welche von KI stammen, führt der EU AI Act schrittweise neue Regeln ein.

Ab dem 2. August 2026 gelten unter anderem Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte. Das Ziel: Menschen sollen erkennen können, wenn künstliche Intelligenz im Spiel war. Das schafft Vertrauen und hilft dabei, täuschend echte Inhalte besser einzuordnen.

Was bedeutet das für Dich? Wahrscheinlich mehr, als Du denkst. Wichtig ist, wie die KI eingesetzt wird und welchen Einfluss sie auf den veröffentlichten Inhalt hat. Das schauen wir uns jetzt genauer an.

Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Du musst nicht jeden Einsatz von künstlicher Intelligenz kennzeichnen. Es kommt darauf an, ob der Inhalt vollständig durch KI erstellt wurde und ob nicht mehr eindeutig erkennbar ist, dass KI beteiligt war.

Gerade im Gastgewerbe gibt es viele Bereiche, in denen KI zum Einsatz kommen kann – vom ersten Entwurf bis zum fertigen Werbemittel. Hier kann eine Kennzeichnung relevant sein:

  • KI-generierte Bilder: Du erstellst mit KI ein Foto eines perfekt gedeckten Restauranttisches, einer neuen Speisekarte oder eines Hotelzimmers, das so in Deinem Betrieb gar nicht existiert.
  • KI-generierte Videos und Audiodateien: Du nutzt künstlich erzeugte Personen, Stimmen oder Szenen für Deine Kommunikation.
  • KI-veränderte Inhalte: Du bearbeitest echte Bilder oder Videos so stark mit KI, dass ein neuer oder veränderter Eindruck entsteht.
  • KI-generierte Texte: Du lässt komplette Beiträge, Werbetexte oder andere Inhalte erstellen, die dann ohne größere menschliche Überarbeitung veröffentlicht werden.

Lässt Du Dir von einer KI zehn Ideen für einen Instagram-Post geben und formulierst daraus Deinen eigenen Beitrag, ist das etwas anderes, als einen kompletten Beitrag automatisch zu erstellen und direkt zu veröffentlichen.

Grundsätzlich gilt: Je stärker KI den fertigen Inhalt prägt, desto wichtiger ist eine transparente Kennzeichnung. So wissen Deine Gäst*innen, was sie sehen – und Du zeigst, dass Du KI verantwortungsvoll einsetzt.

Wie ist das mit KI im HR?
In e2n triffst Du an manchen Stellen auf KI und Automatisierungen. Du kannst KI-gestützte Umsatzprognosen erstellen oder Angestellte mit einem Klick in Schichten einteilen. Hier ist die KI jedoch nicht in direktem Kontakt zu Gäst*innen – deswegen musst Du das auch nicht nach außen kommunizieren.

So kennzeichnest Du KI-Inhalte richtig

Oft reicht ein kurzer, transparenter Hinweis. Wichtig ist vor allem, dass die Information dort steht, wo Nutzer*innen den Inhalt wahrnehmen. Verstecke den Hinweis also nicht irgendwo im Kleingedruckten, sondern platziere ihn gut sichtbar und verständlich.

Je nach Inhalt können unterschiedliche Kennzeichnungen sinnvoll sein. Bei Bildern ist ein Hinweis wie „KI-generiertes Bild“ oder „Mit KI erstellt“ sinnvoll. Wenn ein Text überwiegend durch KI erstellt und anschließend veröffentlicht wurde, kannst Du einen Hinweis wie „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“ ergänzen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das Bußgeld kommt auf die Art des Verstoßes und die Unternehmensgröße an. Dabei kann die Strafe bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes sein.

Für Gastronomie- und Hotelbetriebe geht es aber nicht nur um finanzielle Folgen. Vor allem das Vertrauen von Gäst*innen spielt eine wichtige Rolle. Ein KI-generiertes Bild eines Gerichts, das in echt ganz anders aussieht, führt zu falschen Erwartungen und kann ggf. enttäuschen.

Checkliste: Ist Dein Betrieb vorbereitet?

Mit dieser Checkliste findest Du schnell heraus, ob Dein Betrieb gut vorbereitet ist:

Du weißt, wo KI in Deinem Betrieb eingesetzt wird
z. B. für Social Media, Website-Texte, Bilder, Newsletter oder Chatbots.

Dein Team kennt die wichtigsten Regeln
Alle Mitarbeitenden wissen, wann Inhalte geprüft und gekennzeichnet werden müssen.

Du hast klare Abläufe für KI-Inhalte festgelegt
Es ist geklärt, wer Inhalte kontrolliert, bevor sie veröffentlicht werden.

KI-generierte Inhalte werden transparent gekennzeichnet
Nutzende können erkennen, wenn KI bei einem Inhalt eine Rolle gespielt hat.

Du prüfst KI-Ergebnisse vor der Veröffentlichung
Denn auch die beste KI kennt Deinen Betrieb nicht so gut wie Du und Dein Team.

Du nutzt KI als Unterstützung – nicht als Ersatz für den persönlichen Blick
Gerade in Gastronomie und Hotellerie machen Persönlichkeit, Qualität und echte Erlebnisse den Unterschied.

KI-Inhalte kennzeichnen für mehr Transparenz

Mit den neuen Vorgaben des EU AI Acts kommt vor allem eines auf Betriebe zu: mehr Transparenz. Wer weiß, wo KI genutzt wird, Inhalte prüft und bei Bedarf richtig kennzeichnet, ist gut vorbereitet.

Du musst KI nicht aus dem Arbeitsalltag verbannen. Richtig eingesetzt kann sie eine wertvolle Unterstützung sein. Aber denk daran, am Ende zählt auch in Zeiten von künstlicher Intelligenz das, was das Gastgewerbe ausmacht: echte Erlebnisse, persönliche Begegnungen und Vertrauen.

FAQ

  • Nein. Die neuen Vorgaben gelten nicht rückwirkend für Inhalte. Relevant ist, wie Du KI-Inhalte ab dem 2. August 2026 erstellst und veröffentlichst.

  • Eine Kennzeichnung soll transparent und verständlich sein – sie muss aber nicht garantieren, dass jede Person sie wahrnimmt. Wichtig ist, dass Du die Information gut sichtbar platzierst und nicht versteckst.

  • Entscheidend ist: Die Information sollte leicht auffindbar und verständlich sein. Bei einem Bild bietet sich ein Hinweis direkt am Bild oder in der Bildbeschreibung an. Bei Texten kann ein Hinweis am Anfang oder Ende des Inhalts sinnvoll sein.

  • Ja, die Vorgaben des EU AI Acts gelten auch für kleinere Betriebe. Entscheidend ist, wie Du künstliche Intelligenz einsetzt. 

  • Nicht unbedingt. Entscheidend ist, wie stark das Bild durch KI verändert wurde. Eine kleine Optimierung oder technische Bearbeitung ist etwas anderes als ein komplett künstlich erzeugtes Motiv.

  • Eine feste Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Trotzdem kann eine einfache interne Regelung sinnvoll sein: Wer darf KI nutzen? Welche Inhalte müssen geprüft werden? Wann ist eine Kennzeichnung notwendig?

  • Ja. Die neuen Regeln bedeuten kein Verbot von KI im Marketing. Du kannst KI weiterhin für Ideen, Texte, Bilder oder andere Inhalte nutzen. Wichtig ist nur, dass Du transparent damit umgehst und die Vorgaben zur Kennzeichnung beachtest.

Schnell-Check
– das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten. Mit dem EU AI Act müssen bestimmte KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gekennzeichnet werden.
  • Ziel des EU AI Acts ist es, Transparenz zu schaffen. So können Gäst*innen und andere Nutzende besser erkennen, wann künstliche Intelligenz im Einsatz war.
  • Nicht jeder KI-Inhalt braucht automatisch einen Hinweis. Entscheidend ist, wie stark die KI an der Erstellung beteiligt war und ob der Inhalt wesentlich verändert wurde. Menschliche Prüfung und Überarbeitung spielen eine wichtige Rolle.
  • Schaffe intern klare Abläufe dafür, wann KI genutzt und wann ein Hinweis gesetzt wird. So bleibt der Einsatz von KI einfach und nachvollziehbar.
Anastasia Flit

Voller Leidenschaft für Sprache und Nachhaltigkeit, ist Anastasia bereits seit 2016 im Marketing zuhause und bringt als Online Marketing Expertin seit 2020 frischen Wind in den gesamten Content von e2n. Mit ihrem emotionalen Schreibstil und ausgeklügelten Storytelling lässt sie Lesende in ihre Texte eintauchen und vermittelt Expertise auf greifbare Art – auf allen Kanälen von Blog bis Newsletter. By the way: Hier kannst Du Dich direkt zum e2n Newsletter für Führungskräfte anmelden.