Hast Du eine Website, auf der Tischreservierungen möglich sind? Oder können Gäste dort Speisen bestellen? Dann solltest Du einen Blick auf die Barrierefreiheit Deiner Website werfen. Damit ist gemeint, wie gut die Seite für Menschen mit Behinderung zugänglich ist, z. B. bei Seheinschränkungen. Ab dem 28. Juni 2025 wird es durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele verpflichtend. Lies weiter und erfahre, ob es Dich betrifft und was Du machen solltest.
Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefreie Räume, Produkte und Dienstleistungen sind so gestaltet, dass sie von allen Menschen unabhängig von Einschränkungen genutzt werden können. Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil von Inklusion und trägt dazu bei, dass möglichst viele Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Während wir Treppenstufen als Barriere im echten Leben kennen, fällt den meisten die Vorstellung von Barrierefreiheit auf einer Website schon schwerer. Wenn im Internet ein Foto keinen Alternativtext hat, merken wir das gar nicht erst.
Es ist nicht so leicht, sich in die Lage anderer hineinzuversetzen, besonders wenn wir selbst von einem Problem nicht betroffen sind. Dieses Phänomen nennt man Empathy-Gap. Es beschreibt die Lücke zwischen unserer eigenen Wahrnehmung und der Wahrnehmung anderer Menschen. Um Barrierefreiheit zu fördern, braucht es daher die Fähigkeit, die Herausforderungen von Menschen mit Behinderungen zumindest ansatzweise zu verstehen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist es, digitale Barrieren zu erkennen.
Digitale Barrieren: Ein Überblick
Wenn etwas die Nutzung einer Website für Menschen mit Behinderung erschwert oder unmöglich macht, gilt das als digitale Barriere. Dazu gehört z. B.:
Geringe Farbkontraste
Bei Sehschwäche ist beispielsweise graue Schrift auf weißem Hintergrund schwer lesbar.
Fehlende Alternativtexte für Bilder
Diese kurzen Bildbeschreibungen können sich Menschen mit Sehbehinderung von Screenreadern vorlesen lassen – um den Inhalt des Bildes zu verstehen.
Fehlende Untertitel bei Videos
Dadurch sind die Inhalte für schwerhörige oder gehörlose Menschen unverständlich.
Zu kleine Buttons
Winzige Schaltflächen auf Websites sind bei motorischen Beeinträchtigungen schwer zu klicken.
Komplizierte Sprache
Lange Schachtelsätze und viele Fachbegriffe können Personen mit kognitiven Einschränkungen überfordern.
Vieles davon lässt sich sehr einfach beheben. Ein Alternativtext für ein Bild auf der Website ist innerhalb von Sekunden eingefügt – und dafür ist in der Regel kein besonderes Know-how erforderlich.
Vorteile von digitaler Barrierefreiheit
An erster Stelle steht natürlich die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die dadurch besser am digitalen Leben teilhaben können. Auch abseits von bleibenden Beeinträchtigungen können Menschen zeitweise eingeschränkt sein: Sei es für ein paar Wochen durch einen Armbruch oder einfach situativ – z. B., wenn Du ohne Kopfhörer draußen bist und ein Video nicht mit Ton anhören kannst.
97 % der Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens und sind somit nicht angeboren. 78 % der Behinderungen betreffen Personen, die über 55 Jahre alt sind. Es lohnt sich also, auch an die eigene Zukunft zu denken. Und über optische Klarheit und verständliche Inhalte freuen sich doch alle Besucher*innen Deiner Website.
Wirtschaftlich betrachtet erweitert Barrierefreiheit Deine Zielgruppe um 10 – 20 %, weil Dein Angebot für mehr Menschen verfügbar wird. Außerdem ist die Website dadurch für Suchmaschinen besser auffindbar, sodass Dein SEO-Ranking steigt und Deine Reichweite sich erhöht.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Alles auf einen Blick
Ab dem 28. Juni 2025 werden mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) neue Anforderungen an Unternehmen gelten. Dieses Gesetz basiert auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es gilt für Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum angeboten oder bereitgestellt werden.
Für welche Bereiche gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung online den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Im Gastgewerbe betrifft das unter anderem:
- Onlineshops mit Verkauf von Speisen und Getränken
- Tischreservierungen
- Hotelbuchungen
- Zimmerreservierungen
Diese Dienstleistungen müssen gemäß den Vorschriften des BFSG barrierefrei gestaltet sein.
Gibt es Ausnahmen?
Ja: Wenn ein Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und gleichzeitig maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat, greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht.
Beachte, dass beides erfüllt sein muss. Wenn Du beispielsweise unter 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr machst, aber 11 Mitarbeitende im Betrieb arbeiten, gelten die Anforderungen des Gesetzes für Dich trotzdem.
Mit welchen Maßnahmen erhöhst Du die digitale Barrierefreiheit?
Hier findest Du eine Auswahl an Maßnahmen, mit denen Du Deine Website barriereärmer gestalten kannst.
- Nutze Farbkontraste für bessere Lesbarkeit, z. B. schwarze Schrift auf weißem Hintergrund
- Vereinfache Buchungstools, z. B. durch stark vergrößerte Darstellung und Sprachausgabe
- Ermögliche die Bearbeitung der Oberfläche, z. B. das Verändern von Helligkeit, Farben, Größe – dafür gibt es spezielle Tools und Plugins
- Hinterlege aussagekräftige Alternativtexte bei Bildern
- Schreibe Texte leicht verständlich
- Füge Untertitel bei Videos hinzu
- Mache bedienbare Elemente mit der Tastatur anwählbar
- Verzichte auf Slider, Pop-ups und GIFs
Auch außerhalb der Website kann es digitale Barrieren geben. Systemgastronomien mit Selbstbedienungs-Terminals sollten diese Geräte bedienungsfreundlich gestalten und z. B. eine stark vergrößerte Darstellung und Vorlesefunktion ermöglichen.
Bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Wir empfehlen Dir: Setz Dich jetzt schon mit dem Thema auseinander und sprich Dich ggf. mit der Person ab, die Deine Website erstellt hat oder betreut – damit bis Mitte des Jahres alle notwendigen Anpassungen für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erledigt sind. Damit erleichterst Du vielen Menschen ihr alltägliches Leben, vergrößerst gleichzeitig Deine eigene Zielgruppe und machst den Betrieb attraktiver. Win-win für alle!
Übrigens setzen wir uns bei e2n auch mit der digitalen Barrierefreiheit auseinander, obwohl wir es laut Gesetz nicht müssten. Uns liegt es am Herzen, möglichst vielen Menschen den Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen. Welche nachhaltigen Maßnahmen wir sonst noch treffen, erfährst Du in unserer Übersicht. Lass Dich inspirieren!
Hinweis: Wir kontrollieren unsere Inhalte sorgfältig. Dennoch übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der hier bereitgestellten Angaben. Wir bieten hiermit keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Fachbehörde.