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Midijob: Zwischen Minijob und Teilzeit

  • Was genau sind Midijobs?
  • Unterschiede zum Minijob
  • Handhabung im Unternehmen
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Midijob: Zwischen Minijob und Teilzeit

  • Was genau sind Midijobs?
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Der „Minijob“ ist für viele Leute ein vertrauter Begriff. Beim weniger bekannten „Midijob“ sieht das schon anders aus. Grundsätzlich kann man den Midijob als Mischung zwischen Minijob und normaler Voll- oder Teilzeitbeschäftigung sehen. Mit anderen Worten: Es ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einer monatlichen Verdienstgrenze, die höher ist als beim Minijob.

Midijobs bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige versicherungsrechtliche Vorteile – darunter niedrigere Sozialversicherungsbeiträge. Doch wie sieht es mit den restlichen Vorteilen aus? Und worauf sollten speziell Arbeitgeber beim Midijob achten? Wir verraten Dir alles, was Du zum Thema wissen solltest.

Was ist ein Midijob?

Der Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Einkommen der Arbeitnehmer eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten darf. Im Wesentlichen liegt das Einkommen zwischen dem eines Minijobs und einer Vollzeitstelle. Oft heißt es deswegen auch, der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört.

Midijobs wurden in Deutschland im Jahr 2003 eingeführt, um Arbeitnehmern unter die Arme zu greifen, die nur geringfügig mehr verdienen als Minijobber – so sollten diese ähnliche sozialversicherungsrechtliche Vorteile erhalten.

Schon gewusst? Das „Midi“ in „Midijob“ ist abgeleitet aus dem englischen „middle“ und bezieht sich auf dessen Stellung als Mischform zwischen Minijob und regulärer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze beim Midijob?

Die Entgeltspanne beim Midijob wird auch als „Übergangsbereich“ oder „Gleitzone“ bezeichnet. Derzeit liegt der Übergangsbereich zwischen 538 Euro (Verdienstgrenze beim Minijob) und 2.000 Euro monatlich. Das heißt: Wer im Monat zwischen 538 Euro und 2.000 Euro verdient, muss dank des Übergangsbereichs nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Beachte: Die Vorteile bei Steuer und Sozialversicherung zählen nicht für Praktikanten, Azubis oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Auch wenn deren Verdienst also in der Gleitzone liegt, gelten die typischen Vergünstigungen nicht.

Was sind die Vorteile eines Midijobs?

Der Midijob bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile.

Zu den Vorteilen für Arbeitnehmer gehören:

  • Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge:
    Im Vergleich zur regulären Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zahlen Midijobber geringere Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Verdiensthöhe im Übergangsbereich steigen die Beiträge stufenweise an.
  • Niedrigere oder keine Lohnsteuer:
    Midijobber in den Steuerklassen 1 bis 4 sind grundsätzlich von der Lohnsteuer befreit. In den Steuerklassen 5 und 6 muss hingegen Lohnsteuer gezahlt werden.
  • Soziale Absicherung:
    Trotz der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge haben Midijobber den vollständigen Versicherungsschutz in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Vorteile für Arbeitgeber sind:

  • Geringere Lohnnebenkosten:
    Auch für Arbeitgeber sind die Beiträge zur Sozialversicherung im Übergangsbereich reduziert. So sinken die Lohnnebenkosten, was die Anstellung von Midijobbern aus Lohnkostensicht attraktiv macht.
  • Attraktiv für Arbeitnehmer:
    Midijobs sind bei vielen Arbeitnehmern beliebt, da sie im Übergangsbereich mehr verdienen können, als mit einem Minijob – ohne in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln zu müssen.
  • Flexiblere Personalplanung:
    Mit Hilfe von Midijobbern können Arbeitgeber flexibel auf Schwankungen im Arbeitsaufkommen reagieren und die Arbeitszeiten an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

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Wichtige Regelungen zur Gleitzone

Die Gleitzone ist der Bereich, in dem sich das Einkommen bewegen muss, damit die besonderen Regelungen in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung gelten. Doch wie sehen diese Regelungen im Detail aus? Wir verraten Dir alles Wichtige.

Merke: Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen in der Gleitzone liegt. Liegt das monatliche Einkommen also bei 2.000 Euro oder weniger, dann gelten die entsprechenden Regelungen des Übergangsbereichs.

Midijob und Sozialversicherung

Midijobber zahlen im Vergleich zu Arbeitnehmern in regulären Beschäftigungsverhältnissen niedrigere Sozialversicherungsbeiträge. Mit steigendem Einkommen innerhalb der Gleitzone steigen die Beiträge stufenweise an – so bleiben diese verhältnismäßig.

Beispiel:
Dirk und Thomas sind Midijobber. Während Dirk ein Einkommen von 950 Euro im Monat bezieht, erhält Thomas ein Einkommen von 740 Euro pro Monat – beide Einkommen liegen in der Gleitzone. Da Dirk mit seinen 950 Euro jedoch mehr verdient als Thomas, muss er auch entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Midijob und Rentenanspruch

Im Gegensatz zu Minijobbern sind Midijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wie auch bei der Sozialversicherung hängen die zu zahlenden Beiträge jedoch von der Höhe des monatlichen Einkommens ab: Je mehr man innerhalb der Gleitzone verdient, desto höher sind die zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge.

Obwohl sie in der Regel also niedrigere Beiträge zahlen, steht Midijobbern trotzdem der volle Rentenanspruch zu – so werden Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen dank der Midijob-Regelungen weiter entlastet.

Unterschied zwischen Midijob und Minijob

Midijob und Minijob sind beides Beschäftigungsformen im Niedriglohnsektor, für die in Teilen ähnliche gesetzliche Regelungen gelten – dennoch gibt es ein paar grundlegende Unterschiede.

Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Verdienstgrenze:
    Die Verdienstgrenze für den Minijob liegt bei 538 Euro im Monat. Der Übergangsbereich des Midijobs liegt aber bei zwischen 538 und 2.000 Euro im Monat.
  • Sozialversicherung:
    Midijobber sind in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, aber zahlen reduzierte Beiträge. Minijobber hingegen sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Lohnsteuer:
    Im Minijob kann für die Lohnsteuer ein Pauschalbetrag gezahlt werden. Bei Midijobs muss die Lohnsteuer individuell nach der Lohnsteuerklasse gezahlt werden.

Unterschied zwischen Midijob und Teilzeit

Sowohl Midijobber als auch Teilzeitangestellte haben meistens deutlich kürzere Arbeitszeiten als Vollzeitkräfte. Trotzdem gibt es zwischen den beiden Arbeitsformen einige grundsätzliche Unterschiede.

Wesentliche Unterschiede zur Teilzeit sind:

  • Einkommen:
    Beim Midijob besteht eine Einkommensgrenze von 2.000 Euro im Monat. Bei der normalen Teilzeitbeschäftigung gibt es keine maximale Einkommensgrenze.
  • Sozialversicherung:
    Midijobber und Teilzeitbeschäftigte sind voll sozialversicherungspflichtig. Im Vergleich zu Teilzeitbeschäftigten zahlen Midijobber jedoch verringerte Beiträge.
  • Lohnsteuer:
    Teilzeitanstellungen werden genauso besteuert wie Vollzeitanstellungen. Midijobs hingegen werden abhängig von der Steuerklasse niedriger besteuert oder sind sogar komplett von der Steuer befreit.

Arbeitgeber und Midijob

Für Arbeitgeber ist in Sachen Midijobs gerade der organisatorische Aspekt wichtig. Es geht also um die Frage: Wie melde ich Midijobs als Arbeitgeber eigentlich an? Und sobald diese dann angemeldet sind: Wie manage ich sie im Unternehmen möglichst effizient? Wir haben die wichtigsten Informationen für Dich im Überblick.

Midijob anmelden

Anders als Minijobs laufen Midijobs nicht über die Minijob-Zentrale. Heißt also: Sie müssen nicht extra bei einer externen Stelle angemeldet werden. Stattdessen sollte drauf geachtet werden, dass der Midijob bei allen nötigen Sozialversicherungen angemeldet wird. Grundsätzlich sind das die gleichen, wie auch bei einer regulären Voll- oder Teilzeitstelle.

Hier eine Checkliste mit Versicherungen, die angemeldet werden müssen:

  1. Krankenversicherung
  2. Rentenversicherung
  3. Arbeitslosenversicherung
  4. Pflegeversicherung
  5. Unfallversicherung

Tipp: Als Arbeitgeber sollte man vor der Anmeldung der Sozialversicherungen die Arbeitsform (Midijob, geringfügige Beschäftigung, Teilzeit, usw.) sicher abklären – denn für verschiedene Arbeitsformen gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, die auch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge haben.

Midijob und Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern hängt grundsätzlich von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Ansonsten gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch – dieser berechnet sich aus der Anzahl an Tagen, die pro Woche gearbeitet werden.

Beispiel:
Anita ist Midijobberin und arbeitet an 4 Tagen in der Woche als Servicekraft in einem Hotel. Angestellte, die an 5 Tagen in der Woche im selben Hotel arbeiten, haben einen Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen im Jahr.

Um Anitas Urlaubstage zu berechnen, nutzen wir die folgende Formel:

Urlaubsanspruch = Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage * tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Also berechnet sich Anitas Urlaubsanspruch konkret so:

30 / 5 * 4 = 24 Tage

Demnach steht Anita als Midijobberin, die an 4 Tagen in der Woche arbeitet, ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr zu.

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  1. Personal
  2. Dienstplan
  3. Arbeitszeit
  4. Controlling
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Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

Midijobs als Kompromiss zwischen Minijob und Vollzeit

Midijobs haben die Lücke zwischen dem Minijob und einer regulären Voll- oder Teilzeitbeschäftigung effektiv gefüllt – zum Vorteil von Millionen von Arbeitnehmern. Denn dank der gesetzlichen Regelungen zum Übergangsbereich sind Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor größeren Lohneinbußen durch Steuern und Versicherungsbeiträge geschützt.

Rein zahlenmäßig gibt es deutlich mehr Minijobber als Midijobber. Doch beide Gruppen haben eines gemeinsam: Sie sollten im Unternehmen effektiv gemanagt werden – und unsere moderne HR-Software macht’s möglich. Mit e2n bringst Du effizientes, einfaches und transparentes Personalmanagement auch in Deinen Betrieb. Denn wir haben es uns zum Ziel gemacht, Unternehmen mit unserer Software erfolgreicher zu machen.

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