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Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

  • Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
  • Welche besonderen Regelungen gibt es?
  • Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

  • Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
  • Welche besonderen Regelungen gibt es?
  • Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Für viele Arbeitnehmer ist es die schönste Zeit im Jahr – die Rede ist natürlich vom Urlaub. Auch wenn die Urlaubszeit in der Regel mit Sommer, Sonne und Strand in Verbindung gebracht wird, gibt es hierbei einige rechtliche Fragen zu klären. Daran führt auch beim Thema Urlaub kein Weg vorbei. 

Ganz vorne steht die Frage: Wie viel Urlaub steht mir eigentlich zu? Das Bundesurlaubsgesetz gibt uns hier zum Glück klare Regelungen vor. So ist der Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer in Deutschland klar definiert. In diesem Beitrag erfährst Du alles, was es zum Thema zu wissen gibt.  

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Was ist der Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch ist das Recht der Arbeitnehmer auf eine vorgegebene Anzahl an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr. In Deutschland wird die Anzahl der Urlaubstage durch das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Neben dem eigentlichen Anspruch auf Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz auch Fälle wie Teilurlaub, Urlaubsübertragung oder die Handhabung von Urlaubstagen im Krankheitsfall.

Wusstest Du?

Das Bundesurlaubsgesetz gibt es bereits seit 1963. Was vorher ein Privileg war, gilt in Deutschland also schon seit über 50 Jahren für alle Arbeitnehmer. 

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Mit Hilfe des Bundesurlaubsgesetzes kannst Du konkret den Urlaubsanspruch berechnen. Denn es gilt immer: Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl an Tagen ab, die man pro Woche arbeitet. Unabhängig von der Anzahl der gearbeiteten Stunden haben Arbeitnehmer, die 4 Tage pro Woche arbeiten, also einen niedrigeren Anspruch auf Urlaub als Arbeitnehmer, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten – wir erklären es Dir im Detail. 

Beachte: Durch das Bundesurlaubsgesetz wird lediglich der gesetzliche Mindestanspruch vorgegeben. In Arbeits- oder Tarifverträgen wird Arbeitnehmern in vielen Fällen ein noch höherer Urlaubsanspruch gewährt. Unterschritten werden darf der gesetzliche Mindestanspruch an Urlaubstagen aber nicht.

Urlaubsanspruch bei 5-Tage-Woche

Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche ein Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen – also 20 Tagen pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche hingegen sind es mindestens 24 Tage pro Jahr. Du fragst Dich, wie genau sich diese Zahlen zusammensetzen? Wir klären auf.  

Um die Anzahl der Urlaubstage berechnen zu können, nehmen wir folgende Formel zur Hand: 

Nominaler Urlaubsanspruch / Arbeitstage pro Woche * tatsächliche Arbeitstage 

Konkret rechnen sich die Urlaubstage für die 5-Tage-Woche dann folgendermaßen aus: 

24 / 6 * 5 = 20 Urlaubstage 

Mit Hilfe des nominalen Urlaubsanspruches kann der tatsächliche Urlaubsanspruch also anhand der Arbeitstage, die pro Woche gearbeitet werden, genau berechnet werden.  

Urlaubsanspruch bei 4-Tage-Woche

Nach dem gleichen Schema können wir die Anzahl an Urlaubstagen also auch für die 4-Tage-Woche berechnen. Denn wir dürfen nicht vergessen: Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich stets nach der Anzahl an Tagen, die pro Woche gearbeitet werden.

Nehmen wir wieder die Formel zur Hand, errechnen sich die Urlaubstage also so: 

24 / 6 * 4 = 16 Urlaubstage 

Dementsprechend betragen die gesetzlichen Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche 16 Tage im Jahr. 

Beachte: Wenn man ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, muss man als Arbeitnehmer erst einmal 6 Monate im Unternehmen arbeiten, bis man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erhält. Vor Ablauf der 6 Monate hat man nur einen anteiligen Anspruch. 

Urlaubsanspruch in der Ausbildung

Für Auszubildende gelten in vielen Bereichen spezielle gesetzliche Regelungen – einige fallen für sie weg, andere gelten extra nur für Auszubildende.

In Sachen Urlaub hängt die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage maßgeblich auch vom Alter der Azubis ab. Es gilt: Je jünger ein Azubi, desto mehr Urlaubstage stehen ihm zur Verfügung.

Im Detail sieht das folgendermaßen aus: 

Alter zu Beginn des Kalenderjahres Urlaubsanspruch
< 16 Jahre 30 Werktage
< 17 Jahre 27 Werktage
< 18 Jahre 25 Werktage

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Urlaubsanspruch und Kündigung

Im Idealfall passiert es nicht, dennoch kommt es ab und an vor: Wenn die Kündigung eintrudelt, gilt es den verbleibenden Urlaub zu klären. Einige Fragen, die man sich hierbei stellt: Bin ich nun verpflichtet, mir den verbleibenden Urlaub zu nehmen? Oder wird mir der Urlaub ausgezahlt oder gar gestrichen? Und spielt es eine Rolle, ob die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers ausgeht? Wir erzählen Dir alles im Detail.

Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung

Zum Thema Urlaub bei Kündigung kann man Vorweg sagen: Sowohl bei der ordentlichen als auch bei der fristlosen Kündigung steht Arbeitnehmern weiterhin ihr rechtmäßiger Urlaubsanspruch zu. Wenn es dazu jedoch nicht mehr die Möglichkeit gibt – eben weil das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht – dann werden die verbleibenden Urlaubstage in der Regel ausgezahlt. Besonders im Fall einer fristlosen Kündigung besteht nämlich oft nicht mehr die Zeit, sich die Urlaubstage tatsächlich zu nehmen.

Zusammengefasst gilt:

  • Arbeitnehmer haben in jedem Fall ein Recht auf ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch – können die Urlaubstage nicht mehr wahrgenommen werden, werden sie ausgezahlt.
  • Wird bis zum 30. Juni eines Jahres gekündigt, kann ein zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat im laufenden Jahr genommen werden.
  • Wird nach dem 30. Juni eines Jahres gekündigt, hat man Anspruch auf den regulären gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei 5 Arbeitstagen pro Woche).

Wann verfällt der Urlaubsanspruch nach Kündigung?

Laut Gesetz kann der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern auch nach der Kündigung nicht einfach verfallen oder vom Arbeitgeber gestrichen werden. Kann der Resturlaub bei Kündigung vom Arbeitnehmer nicht mehr wahrgenommen werden, muss dieser stattdessen ausgezahlt werden – denn der grundsätzliche Urlaubsanspruch ist unantastbar.

Fallbeispiel:
Ricarda arbeitet bei einer bekannten Systemgastronomiekette und hat vor Kurzem die ordentliche Kündigung eingereicht. Ricarda hat noch 12 Urlaubstage offen. Da sie ihren Nachfolger jedoch einarbeiten muss, kann sie die Urlaubstage nicht mehr wahrnehmen – dementsprechend werden sie ihr stattdessen vom Arbeitgeber ausgezahlt.

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Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsanspruch

Mutterschutz und Elternzeit sind für Mütter besonders wichtige Lebensphasen, in denen nicht der Beruf, sondern das Wohlbefinden ihres Kindes im Mittelpunkt steht. Deswegen gelten für diese auch einige besondere gesetzliche Bestimmungen. Diese wurden sogar in einem eigenen Gesetz festgehalten – dem Mutterschutzgesetz.

Doch wie sieht es während Mutterschutz und Elternzeit mit dem Urlaubsanspruch von Müttern aus? Besteht hier noch Anspruch auf Urlaub oder wird dieser durch die besonderen Schutzfristen ersetzt? Wir haben die Antworten.

Urlaubsanspruch und Mutterschutz

Der Mutterschutz kommt als besonderer gesetzlicher Schutz für (werdende) Mütter mit einer ganzen Reihe an Regelungen daher. Diese sollen dafür sorgen, dass Mütter sich in den Phasen vor und nach der Geburt voll und ganz auf ihr Kind konzentrieren können. Auch der Urlaubsanspruch von Müttern wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) klar geregelt.

Hier sind alle wichtigen Fakten im Überblick:

  • Im Mutterschutz gelten die regulären Urlaubsansprüche:
    Der Mutterschutz hat keinen Einfluss darauf, wie viel Urlaub Müttern zusteht. Denn die Zeit während der Mutterschutzfristen wird in diesem Zusammenhang so gewertet, als hätte man gearbeitet.
  • Nicht wahrgenommener Urlaub verfällt durch den Mutterschutz nicht:
    Urlaub, der wegen des Mutterschutzes nicht beansprucht wird, kann im Jahr, in dem der Mutterschutz endet oder auch im Folgejahr ganz normal wahrgenommen werden.

Urlaubsanspruch und Elternzeit

Unmittelbar nach der Mutterschutzfrist folgt in den meisten Fällen die Elternzeit. Hier verhält es sich anders: Pro Kalendermonat, der in Elternzeit verbracht wird, dürfen Arbeitgeber den Urlaub um ein Zwölftel kürzen. Ist man also für 12 Monate in Elternzeit, kann sogar der komplette Jahresurlaub gestrichen werden.

Dabei gilt auch: Arbeitgeber dürfen, aber müssen die Urlaubstage während der Elternzeit nicht kürzen. Wird der Urlaub jedoch gekürzt, dann muss die entsprechende Person vom Arbeitgeber über die Kürzung informiert werden. Wenn dies nicht geschieht und Betroffene etwa das Unternehmen verlassen, dann müssen die Urlaubstage normal ausgezahlt werden.

Teilzeit, Minijob und Urlaubsanspruch

Heutzutage gibt es viele verschiedene Arbeitszeitmodelle. Doch bedeuten unterschiedliche Arbeitszeitmodelle auch unterschiedliche Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer? Speziell Teilzeitkräfte und Minijobber fragen sich womöglich, wie genau ihre Urlaubszeiten aussehen.

Die Antwort: Teilzeitkräften oder Minijobbern stehen nicht grundsätzlich weniger Urlaubstage zur Verfügung als Vollzeitkräften. Wir erinnern uns: Es kommt immer auf die Anzahl der Tage an, die pro Woche gearbeitet werden.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Teilzeit hat als Arbeitszeitmodell in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Was sich viele Teilzeitkräfte jedoch fragen: Bedeutet weniger Arbeitszeit auch gleich weniger Urlaub? Nicht unbedingt!

Auch bei Teilzeit ist die Anzahl der Tage, die man in der Woche arbeitet, der ausschlaggebende Faktor. Grundsätzlich unterschiedliche Urlaubsansprüche gibt es zwischen Teilzeit und Vollzeit also nicht.

Beispiel:
Holger arbeitet an 4 Tagen in der Woche in Teilzeit als Küchenkraft in einem Restaurant. Für Angestellte, die in diesem Betrieb an 5 Tagen in der Woche arbeiten, gilt ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr.

Um Holgers Urlaubsanspruch zu berechnen, können wir wieder unsere Formel hernehmen:

Nominaler Urlaubsanspruch / Arbeitstage pro Woche * tatsächliche Arbeitstage

Dementsprechend berechnen sich Holgers Urlaubstage folgendermaßen:

30 / 5 * 4 = 24 Tage

Für Holger besteht also ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr.

Urlaubsanspruch bei Minijob

Auch Minijobbern oder geringfügig Beschäftigten steht ein fester Mindesturlaubsanspruch zu. Denn auch für Minijobber ist es nicht anders: Die Anzahl an Urlaubstagen hängt ab von der Anzahl an Tagen, die pro Woche gearbeitet werden.

Beispiel:
José arbeitet als geringfügig beschäftigter Angestellter an 3 Tagen in der Woche in der Küche eines Gastronomiebetriebs. Für Angestellte, die an 5 Tagen in der Woche in Josés Betrieb arbeiten, gilt ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Auch hier nehmen wir wieder unsere Formel von oben her. Entsprechend berechnen sich Josés Urlaubstage folgendermaßen:

30 / 5 * 3 = 18 Tage

José stehen also 18 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Urlaubsanspruch?

Das Recht auf Urlaub fällt in erster Linie unter die Arbeitnehmerrechte. In diesem Zusammenhang kommen auf Arbeitgeber also einige Pflichten zu.

Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch für Mitarbeitende:
    Arbeitnehmern steht laut Gesetz ein festgelegter Mindesturlaubsanspruch zu. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindestanspruch 20 Urlaubstage im Jahr. Der Mindestanspruch darf auch über Arbeits- oder Tarifverträge nicht unterschritten werden.
  • Zahlen von Urlaubsentgelt:
    Während des Urlaubs haben Beschäftigte einen Anspruch auf Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt entspricht dabei dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.
  • Gewähren von Resturlaub bei Kündigung:
    Bei einer Kündigung muss dem entsprechenden Arbeitnehmer der Resturlaub entweder gewährt oder ausgezahlt werden – der Urlaub darf nicht verfallen.

Urlaubsanspruch online berechnen

Du siehst also: Die Berechnung des Urlaubsanspruches ist ziemlich einfach. Trotzdem finden wir, dass man sich im Unternehmen heute nicht mehr selbst mit der Berechnung von Urlaubstagen & Co. beschäftigten muss – genau diesen Gedanken haben wir auch in e2n umgesetzt!

In unserer HR-Softwarelösung besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch für alle Mitarbeitenden automatisch von der Software berechnen zu lassen oder entsprechend der im Arbeitsvertrag festgelegten Urlaubstage individuell anzupassen.

In der e2n perso App können Mitarbeitende mit den ihnen zur Verfügung stehenden Urlaubstagen dann einen entsprechenden Antrag auf Urlaub stellen – schnell, einfach und transparent.

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Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

Urlaub effizient planen in einer digitalisierten Berufswelt

Der Anspruch auf Urlaub ist im Gesetz fest verankert. Zudem haben Arbeitnehmer heute mit gutem Grund die Erwartung, dass ihr Urlaub im Unternehmen effizient und verlässlich geplant wird. Als Arbeitgeber ist es in unserem gegenwärtigen Arbeitnehmermarkt daher umso wichtiger, den Erwartungen der Arbeitnehmer entgegenzukommen.

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