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Mindestlohn: Höhe, gesetzliche Regelungen & weitere Infos

  • Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn
  • Was besagt das Mindestlohngesetz?
  • Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer?
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Mindestlohn: Höhe, gesetzliche Regelungen & weitere Infos

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Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Doch das war nicht immer so: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gilt in Deutschland erst seit dem Jahr 2015. Was viele heute als selbstverständlich betrachten, ist also eine relativ neue Erscheinung.

Doch gilt der gesetzliche Mindestlohn konsequent für alle Arbeitnehmer oder gibt es Ausnahmen? Etwa für Azubis oder Praktikanten? In diesem Beitrag beantworten wir Dir all Deine Fragen – und wir verraten Dir alles, was Du zum Mindestlohn sonst noch wissen solltest!

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Inhaltsverzeichnis

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Zwei lachende Frauen stehen an einem Geländer mit einem Laptop in der Hand." title="Ilka und Luise beim Kundenservice

Was bedeutet Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist der geringstmögliche Lohn, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden laut Mindestlohngesetz zahlen dürfen. In erster Linie dient der Mindestlohn dazu, Arbeitnehmer so zu entlohnen, dass diese ihre Lebenshaltungskosten ausreichend decken können. So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Arbeit unter dem Existenzminimum leben. Gleichzeitig soll der Mindestlohn in der Gesellschaft für einen sozialen Ausgleich sorgen.

Bevor es den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gab, musste der Mindestlohn in den meisten Branchen erst hart erkämpft werden: Mit Protestaktionen und Streiks haben Arbeitnehmer und Gewerkschaften ihre Forderungen zum Ausdruck gebracht – und so oft eine Erhöhung des Mindestlohns in ihrer jeweiligen Branche für sich gewonnen.

Wie ist der Mindestlohn in Deutschland geregelt?

In Deutschland wird der Mindestlohn durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Dieses ist erstmals am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Damals lag der Mindestlohn noch bei 8,50 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn wird also regelmäßig angepasst und durch eine unabhängige Kommission überprüft – diese wird auch „Mindestlohnkommission“ genannt.

Durch die regelmäßige Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Höhe des Mindestlohns auch in Zukunft auf einem angemessenen Niveau bleibt – die fortlaufende Entwicklung unserer Wirtschaft erfordert, dass auch das Lohnniveau der Beschäftigten stetig angepasst wird.

Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist das Gesetz, in dem alle Bestimmungen zum gesetzlichen Mindestlohn festgelegt sind. Es enthält unter anderem Regelungen zur Fälligkeit des Mindestlohns oder zur Mindestlohnkommission.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können zum Teil mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Das ist besonders dann der Fall, wenn das Gesetz systematisch und bewusst umgangen wird. Kontrolliert wird die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Kontrollen können etwa aufgrund von Stichprobenprüfungen oder auch anonymen Hinweisen erfolgen.

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemein gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde – zuvor lag dieser noch bei einem Stundenlohn von glatt 12 Euro. Zum 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben werden.

Die Höhe des Mindestlohns wird generell durch die Mindestlohnkommission entschieden. Diese setzt sich aus Mitgliedern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen. So haben Vertreter von Arbeitgebern, aber auch Vertreter von Arbeitnehmern Einfluss auf die fortlaufende Anpassung des Mindestlohns.

Worauf muss der Arbeitgeber beim Mindestlohn achten?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Branchen und Unternehmen – daher ist er speziell auch für Arbeitgeber ein zentrales Thema. Diese müssen vor allem dafür sorgen, dass alle geltenden Bestimmungen aus dem Mindestlohngesetz eingehalten und im Unternehmen umgesetzt werden.

Zum einen müssen Arbeitgeber darauf achten, dass im Unternehmen keine Löhne ausgezahlt werden, die unter dem aktuellen Mindestlohn liegen. Doch das Mindestlohngesetz gibt noch weitere Regelungen vor, die eingehalten werden müssen: etwa Regelungen zur Aufzeichnungspflicht oder bestimmte Sonderregelungen.

Aufzeichnungspflicht

Laut dem Mindestlohngesetz sind Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Im Detail müssen hierbei die folgenden Daten dokumentiert werden:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten
  • Anzahl Überstunden
  • Pausenzeiten

Die Aufzeichnungspflicht (auch Dokumentationspflicht) soll dafür sorgen, dass die Auszahlung des Mindestlohns von Arbeitnehmern konsequent eingehalten wird. In welcher Form die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden sollen, gibt das Gesetz im Moment noch nicht vor. Laut eines aktuellen Gesetzesentwurfs wird auf absehbare Zeit jedoch die elektronische Zeiterfassung zur Pflicht – in unserer durchweg digitalisierten Berufswelt empfehlen auch wir Dir ein intuitives, elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung.

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Mindestlohnerhöhung

Die Höhe des Mindestlohns wird in der Regel alle 2 Jahre durch die Mindestlohnkommission angepasst. Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, die Entwicklung des Mindestlohns zu verfolgen und die Löhne im eigenen Unternehmen anzupassen, sobald der Mindestlohn erhöht wird.

In der Regel wird der Mindestlohn zum 1. Januar jedes zweiten Jahres angepasst. Jedoch kann der Mindestlohn auch außerplanmäßig erhöht werden. Die nächste Erhöhung ist bereits zum 1. Januar 2025 geplant – dann erhöht sich der Mindestlohn von den jetzigen 12,41 Euro um 41 Cent auf 12,82 Euro.

Mindestlohn per App managen

Zur Handhabung von Löhnen und Gehältern im Unternehmen empfehlen wir stets die passende digitale Unterstützung. Mit der richtigen Software können Löhne und Gehälter flexibel angepasst werden. Sollten sich die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ändern, kann man die Löhne für die entsprechenden Mitarbeitenden so rechtzeitig an die gesetzlichen Bestimmungen angleichen.

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Besondere Umstände

Mindestlohn – schön und gut. Dennoch fragen sich nun womöglich einige, ob es für den Mindestlohn denn irgendwelche besonderen Regelungen gibt. Allen voran die Frage: Gilt der Mindestlohn in jedem Fall oder gibt es Ausnahmen? Bekomme ich als Azubi oder Praktikant auch den Mindestlohn? Und wie sieht es für Minijobber aus? Das Mindestlohngesetz gibt uns hier klare Vorgaben – wir klären auf.

Mindestlohn und Minijob

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber – also für geringfügig Beschäftigte, die einer Arbeit nachgehen, die nicht versicherungspflichtig ist. Hierbei muss jedoch die Verdienstgrenze für Minijobs (auch „Minijob-Grenze“) beachtet werden. Diese beträgt derzeit 538 Euro pro Monat.

Die Minijob-Grenze setzt sich zusammen aus dem Mindestlohn und der Anzahl an Stunden, die Minijobber pro Monat arbeiten dürfen – entsprechend liegen diese bei Minijobempfängern derzeit bei 43 Stunden pro Monat.

Wusstest du? Der Minijob ist nur eines von verschiedenen Arbeitsmodellen. Wenn Du mehr über die unterschiedlichen Arbeitsmodelle erfahren willst, dann lies Dir gerne unsere Seite zum Thema Arbeitsformen durch.

Mindestlohn in der Ausbildung

Auszubildende sind eine der wenigen Gruppen, für die der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz nicht gilt. Statt dem regulären Mindestlohn erhalten Azubis eine „Mindestausbildungsvergütung“ – also einen Mindestlohn speziell für Auszubildende.

Aktuell sieht die Höhe der Mindestausbildungsvergütung folgendermaßen aus:

  • Im 1. Lehrjahr: 649,00 Euro monatlich
  • Im 2. Lehrjahr: 766,00 Euro monatlich
  • Im 3. Lehrjahr: 876,00 Euro monatlich
  • Im 4. Lehrjahr: 909,00 Euro monatlich

Ähnlich wie der allgemeine gesetzliche Mindestlohn erhöht sich die Mindestausbildungsvergütung regelmäßig – im Jahr 2020 lag sie fürs erste Lehrjahr noch bei 515 Euro pro Monat. Die Mindestausbildungsvergütung gilt generell für alle Ausbildungen, die nicht an einen zusätzlichen Tarif gebunden sind.

Mindestlohn bei Praktikanten

Ob der Mindestlohn für Praktikanten gilt, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen im Praktikum ab. Daher erhalten nicht alle Praktikanten den Mindestlohn.

Grundsätzlich gelten für die Zahlung des Mindestlohns im Praktikum die folgenden Vorgaben:

  • Mindestalter von 18 Jahren:
    Der Mindestlohn gilt nur für Erwachsene. Minderjährige haben nur Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich haben. Für Praktikanten unter 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn daher in der Regel nicht.
  • Freiwilliges Praktikum:
    Praktikanten in einem Pflichtpraktikum haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Hierzu gehören etwa diejenigen, die im Rahmen eines Studiums ein verpflichtendes Praktikum absolvieren.
  • Mindestdauer von 3 Monaten:
    Da Praktikanten sich in der Anfangszeit generell erst einarbeiten müssen, wird der Mindestlohn nur fällig, wenn das Praktikum mindestens 3 Monate andauert.

Kurz gesagt: Ist man über 18 Jahre alt und leistet ein freiwilliges Praktikum ab, das mindestens 3 Monate dauert, hat man in aller Regel Anspruch auf den Mindestlohn.

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Der Mindestlohn hat sich als Instrument für die soziale Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft bewährt – und das aus gutem Grund. Denn neben einem angemessenen Lohnniveau für alle bringt er noch zusätzliche Vorteile: Durch die erhöhte Kaufkraft wird die gesamte Wirtschaft weiter angekurbelt. Gleichzeitig werden die öffentlichen Ausgaben entlastet, da weniger Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

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