- Wie geht effektive Personalbedarfsplanung?
- Welche Anforderungen stellt die moderne Berufswelt?
- Welche digitalen Hilfsmittel sollte man nutzen?
Wiedereingliederungen: So läuft der Wiedereinstieg in den Beruf
- Welche Ziele haben Wiedereingliederungen?
- Wie läuft eine Wiedereingliederung ab?
- Verschiedene Vorgehensweisen im Überblick
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass Arbeitnehmer nach einer längeren Abwesenheitsphase erneut in den Arbeitsalltag finden müssen – etwa nach länger andauernder Krankheit. Besonders wichtig ist es hierbei, ihnen den Wiedereinstieg möglichst einfach zu machen. Hier kommt das passende Konzept zur Wiedereingliederung ins Spiel.
Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Beruf gibt es verschiedene Vorgehensweisen und Modelle. Diese dienen etwa dazu, die Arbeitnehmer stufenweise wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Im folgenden Beitrag verraten wir Dir, wie Du Wiedereingliederungen auch in Deinem Unternehmen optimal handhabst.
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Wiedereingliederungen nach Krankheit
Für viele Arbeitnehmer stellt die Rückkehr in den Arbeitsalltag nach längerer Abwesenheit eine Herausforderung dar. Oftmals finden sie am alten Arbeitsplatz veränderte Arbeitsbedingungen vor und müssen sich daher in neue Arbeitsprozesse einarbeiten. Auch die sozialen Strukturen im Unternehmen sind nach der Rückkehr oft andere als zuvor.
Krankheit ist der wohl gängigste Grund für längere Fehlzeiten von Beschäftigten. Häufig gehen diese heute auf psychische Erkrankungen zurück – und die Zahl der diagnostizierten Fälle steigt hier bereits seit einigen Jahren an. Umso wichtiger ist es daher, im Unternehmen ein funktionierendes Konzept zur Wiedereingliederung zu finden.
Das Ziel einer effektiven Wiedereingliederung sollte es stets sein, den zurückkehrenden Arbeitnehmern einen strukturierten Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Dabei sollen diese sich an die veränderten Bedingungen im Unternehmen anpassen und sich auch sozial wieder integrieren können.
Wiedereingliederungen: Rechte und Pflichten
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung erfordert Teamwork. Daher tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen funktionierenden Wiedereingliederungsprozess gleichermaßen die Verantwortung – und beiden stehen entsprechende Rechte und Pflichten zu.
Arbeitnehmer haben im Rahmen der Wiedereingliederung das Recht auf eine angemessene Unterstützung. Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse müssen hierbei immer berücksichtigt werden. Als Arbeitgeber ist man dementsprechend verpflichtet, die passenden Maßnahmen zu ergreifen, um den wiederkehrenden Arbeitnehmern eine gelungene Wiederaufnahme ihrer Arbeit zu ermöglichen.
Wichtig ist bei der Wiedereingliederung vor allem eine funktionierende Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – so können alle nötigen Prozesse und Maßnahmen zur Wiedereingliederung möglichst gut koordiniert werden.
Arbeitnehmer: Wiedereingliederungen beantragen
Damit der Prozess zur Wiedereingliederung überhaupt stattfinden kann, muss der Arbeitnehmer diese im Vorfeld beantragen. Im Krankheitsfall wird die Wiedereingliederung in der Regel in Absprache mit dem behandelnden Arzt beantragt. Dieser entscheidet, ob der Gesundheitszustand des jeweiligen Arbeitnehmers eine Wiedereingliederung in das Arbeitsverhältnis erlaubt oder nicht.
In den meisten Fällen erstellt dieser auch einen individuellen Stufenplan und schreibt den Arbeitnehmer für den Zeitraum der Wiedereingliederung krank – so wird dafür gesorgt, dass dieser während der Wiedereingliederung von der Versicherung Krankengeld erhält. Der entsprechende Antrag geht dann bei der Kranken- oder Rentenversicherung des Arbeitnehmers ein.
Arbeitgeber: Wiedereingliederungen durchführen
Ist das vorangehende organisatorische Prozedere erledigt, kann die eigentliche Eingliederung losgehen. Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Wiedereingliederung für Arbeitnehmer anzubieten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen krankgeschrieben waren. Dabei ist es unerheblich, ob sie 6 Wochen am Stück oder in einzelnen Abschnitten krank waren.
Beachte: Obwohl die Wiedereingliederung unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber angeboten werden muss, müssen Arbeitnehmer diese nicht zwangsläufig wahrnehmen. Auch wenn der Wunsch nach Wiedereingliederungsmaßnahmen vom Arbeitgeber selbst ausgehen sollte, besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht.
Ablauf von Wiedereingliederungen
Über die Jahre haben sich hinsichtlich Wiedereingliederungen verschiedene Vorgehensweisen entwickelt, die sich in ihrem Ablauf mal mehr und mal weniger unterscheiden. Wie die Wiedereingliederung im Detail abläuft, hängt neben den individuellen Umständen im jeweiligen Unternehmen daher vor allem davon ab, ob ein spezielles Modell angewendet wird.
Gerade Konzepte zur stufenweisen Wiedereingliederung haben sich in vielen Sektoren durchgesetzt. Dabei soll diese dafür sorgen, dass das Arbeitsvolumen für den Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung stets in einem angemessenen Rahmen bleibt. Besonders das „Hamburger Modell“ zur stufenweisen Wiedereingliederung ist in vielen Unternehmen heute das Mittel der Wahl.
Stufenweise Eingliederungen (Hamburger Modell)
Bei Schätzverfahren zur Personalbedarfsplanung wird meist auf Erfahrungswerte von unternehmensinternen Experten und Führungskräften zurückgegriffen. Der Personalbedarf wird von diesen dann unter Anwendung verschiedener Methoden geschätzt. Solche Schätzmethoden zur Ermittlung des Personalbedarfs finden häufig in kleinen und mittelständischen Unternehmen Anwendung und reichen hier in vielen Fällen aus, um den Personalbedarf effektiv analysieren und planen zu können.
Modelle zur stufenweisen Wiedereingliederung sind mit der Zeit äußerst populär geworden – allen voran das „Hamburger Modell“.
Grundsätzlich läuft die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell folgendermaßen ab:
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- Ärztliches Gespräch:
In Absprache mit dem Arzt wird anhand der besonderen Umstände des Arbeitnehmers ein entsprechender Stufenplan für die Wiedereingliederung erstellt. - Zustimmung:
Im nächsten Schritt müssen sowohl die Krankenkasse als auch der Arbeitgeber für den Plan zur Wiedereingliederung ihre Zustimmung geben. - Wiedereingliederung:
Während der eigentlichen Wiedereingliederung wird die Arbeitsbelastung des Arbeitnehmers nach und nach erhöht. Dessen gesundheitliche Entwicklung sollte der behandelnde Arzt hierbei regelmäßig prüfen. - Abschluss & Genesung:
Das Arbeitsvolumen des Arbeitnehmers hat sich unter Berücksichtigung Gesundheitszustands wieder normalisiert – die Wiedereingliederung wurde erfolgreich abgeschlossen.
- Ärztliches Gespräch:
Tipp: Eine effektive Dienstplanung ist bei der Organisation der stufenweisen Wiedereingliederung ein wertvolles Hilfsmittel! Generell empfehlen wir für eine effizientere Planung der Arbeitszeiten im Unternehmen stets ein zeitgemäßes, digitales System zur Dienstplanung.
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Wiedereingliederungen: Dauer
Wie lange eine Wiedereingliederung dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab und variiert daher stark. Speziell bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell kann sich die Dauer von 6 Wochen bis zu 6 Monaten erstrecken.
In jedem Fall sollte die Wiedereingliederung daher auch aus zeitlicher Hinsicht sorgfältig geplant werden. So kann der Wiedereinstieg der entsprechenden Beschäftigten möglichst gut an die aktuellen Umstände und Zielsetzungen im Unternehmen angepasst werden.
Ab wann beginnt die Wiedereingliederung?
In den meisten Fällen beginnt das betriebliche Eingliederungsmanagement oder die stufenweise Eingliederung erst nach der 6. Krankheitswoche – so sieht es auch das Sozialgesetzbuch (SGB) vor. Oftmals wird den Beschäftigten die stufenweise Wiedereingliederung vom Arzt empfohlen, wenn diese sich bereits länger in einer Phase der Arbeitsunfähigkeit befinden.
In einigen Fällen ist eine stufenweise Wiedereingliederung jedoch auch schon nach weniger als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit möglich. Das Gehalt oder der Lohn muss dann als Entgeltfortzahlung geleistet werden. Ansprüche auf Finanzierung bestehen keine.
Beachte: Obwohl Excel in Sachen Personalplanung lange eines der populärsten Hilfsmittel war, gibt es hierfür heute weitaus intuitivere Tools. Für ein möglichst effizientes Vorgehen empfehlen wir Dir stets eine speziell für den Zweck des Personalmanagements entwickelte Software.
Wie lange dauert die Wiedereingliederung?
Abhängig von den jeweiligen Umständen kann sich die Länge der Wiedereingliederung von Fall zu Fall deutlich unterscheiden. Normalerweise bewegt sich die Dauer der Maßnahmen jedoch zwischen einigen Wochen und bis zu 6 Monaten.
Sind Beschäftigte nach der vorgesehenen Dauer der Wiedereingliederung noch nicht komplett einsatzfähig, kann diese auch auf bis zu 12 Monate verlängert werden. Hier kommt es vor allem auf eine funktionierende Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an – und auf das nötige gegenseitige Vertrauen.
Wiedereingliederungen: Kosten
Das Thema Kosten ist bei Wiedereingliederungen für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wichtig. Denn hierbei geht es auch um das Gehalt, das der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung erhält.
Ganze vorne die Frage: Muss der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung Entgeltfortzahlung leisten oder erhält der Arbeitnehmer anderweitige Unterstützung? Wir klären auf!
Wer zahlt bei beruflicher Wiedereingliederung
Auch während der Wiedereingliederung gelten Arbeitnehmer auf dem Papier noch als arbeitsunfähig. Daher zahlt die gesetzliche Krankenversicherung während der stufenweisen Wiedereingliederung Krankengeld in voller Höhe – es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer gewöhnlichen Arbeitsunfähigkeit.
In einigen Fällen werden die Kosten jedoch auch von anderer Stelle gedeckt:
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- Auslauf des Krankengeldes:
Wenn das Krankgeld während der Wiedereingliederung ausläuft, zahlt die Agentur für Arbeit unter Umständen Arbeitslosengeld. - Nach medizinischer Reha:
Wird die Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach der Entlassung aus einer Reha-Klinik angetreten, zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld.
- Auslauf des Krankengeldes:
Wiedereingliederung: Krankengeld oder Gehalt?
Für den Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit, während der Wiedereingliederung freiwillig Entgelt an den Arbeitnehmer zu zahlen. Abhängig von der Höhe dieses Entgelts werden die Ersatzleistungen dann gekürzt oder fallen ganz weg.
Da Beschäftigte während der Wiedereingliederung allerdings keine volle Arbeitsleistung erbringen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, für diese Zeit Lohn oder Gehalt zu zahlen. In den meisten Fällen kommt man den Arbeitnehmern so jedoch entgegen und stärkt während der Wiedereingliederung das Gefühl der gegenseitigen Wertschätzung.
Wiedereingliederungen online managen
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Wiedereingliederungen leicht gemacht dank digitaler Hilfe
Weshalb auch immer man als Arbeitnehmer mal eine längere Pause einlegen muss – das richtige Konzept zur Wiedereingliederung sorgt dafür, dass man im Beruf wieder voll durchstarten kann.
Glücklicherweise ist die Wichtigkeit von funktionierenden Wiedereingliederungskonzepten über die Jahre stärker in den Fokus gerückt. Auch Arbeitgeber erkennen zunehmend deren Wert – und welchen Nutzen sie hierbei für das gesamte Unternehmen schöpfen können.
Bei e2n wissen wir für effektive Wiedereingliederungen vor allem eins zu schätzen: Die passende digitale Unterstützung. Mit unserer modernen Softwarelösung wird Mitarbeitermanagement zum Kinderspiel – und wir wollen, dass euch Dein Unternehmen hiervon profitiert!
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