Vertrauensarbeitszeit: Definition, Funktionsweise, Vorteile

  • Ist Vertrauensarbeitszeit noch gesetzeskonform?
  • Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit im Detail?
  • Was sind die Vor- und Nachteile?
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Zuletzt aktualisiert am: 22. Januar 2026

Vertrauensarbeitszeit ist als flexibles Arbeitszeitkonzept in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Gerade für Beschäftigte bietet dieses Modell viel Freiraum. Vorgesetzte verzichten dabei weitgehend auf die Kontrolle der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten – so können diese ihre Aufgaben gewissenhaft in einem eigens festgelegten Zeitrahmen erledigen.

Doch wie sorgt man im Unternehmen am besten dafür, dass Vertrauensarbeitszeit wirklich klappt? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit? Im Vergleich zu gewöhnlichen Arbeitszeitmodellen stellt die Vertrauensarbeitszeit besondere Anforderungen an die interne Organisation – in diesem Beitrag erfährst Du, wie es klappt.

Was ist die Definition von Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit heißt, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich planen. Vorgesetzte geben dabei lediglich das Arbeitsvolumen für einen gewissen Zeitraum vor. Die Beschäftigten können dann selbst bestimmen, zu welchen Zeiten des Tages sie die vorgegebenen Zielvereinbarungen erledigen.

Wusstest Du?
Anders als bei herkömmlichen Arbeitszeitmodellen wird bei der Vertrauensarbeitszeit keine feste tägliche Mindestarbeitszeit vorgegeben. Dadurch soll vor allem vermieden werden, dass Beschäftigte unnötig Zeit am Arbeitsplatz „absitzen“.

Bei der Vertrauensarbeitszeit haben Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten an ihre individuellen Tagesabläufe und persönlichen Vorlieben bei der Arbeitszeitgestaltung anzupassen. Sie zählt daher zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen. Weitere beliebte flexible Arbeitszeitmodelle sind etwa Gleitzeit, Teilzeit oder die Arbeit im Homeoffice (Remote Work).

Wie regelt das Arbeitszeitgesetz Vertrauensarbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Handhabung von Arbeitszeiten im Unternehmen vor. Speziell zur Regelung von Vertrauensarbeitszeit gibt es hingegen keine gesetzlichen Vorgaben.

Trotzdem finden sich im Arbeitszeitgesetz einige Grundsätze, die man bei der Vertrauensarbeitszeit beachten sollte:

  • Arbeitszeiterfassung:
    Auch bei der Vertrauensarbeitszeit gilt: Arbeitszeiterfassung ist gesetzliche Pflicht.
  • Maximale Arbeitszeit:
    Die gesetzlichen Richtlinien zur täglichen und wöchentlichen maximalen Arbeitszeit müssen auch bei der Vertrauensarbeitszeit berücksichtigt werden.
  • Pausen:
    Auch wenn Beschäftigte auf Basis der Vertrauensarbeit z. B. im Homeoffice arbeiten, müssen diese nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Pausen einlegen.
  • Mehrarbeit:
    Arbeitszeiten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, müssen stets dokumentiert und entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
  • Ruhezeiten:
    Nach Feierabend steht Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.

Tipp: Die genauen Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Deswegen empfiehlt es sich, diese in den jeweiligen Arbeits- oder Tarifverträgen näher festzulegen.

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Wie Vertrauensarbeitszeit genau abläuft, hängt immer von den speziellen Gegebenheiten und Regelungen im jeweiligen Unternehmen ab. In jedem Fall aber gilt: Der Fokus verschiebt sich von starren Arbeitszeitregelungen hin zum eigentlichen Erledigen der im Unternehmen anstehenden Aufgaben.

Beispiel:
Johanna ist Mediendesignerin bei einer Systemgastronomiekette. Am produktivsten ist sie, wenn sie flexibel und eigenständig arbeiten kann. Darüber hinaus erledigt sie ihre Aufgaben auch gerne aus dem Homeoffice – so kann sie Arbeit und Familie besser vereinbaren.

Da sie in ihrer Arbeit weitgehend unabhängig von der Koordination im Team ist und auch keinen Kontakt mit Kund*innen hat, hat sie mit der Teamleitung die Umstellung auf Vertrauensarbeitszeit beschlossen.

Johanna arbeitet nun nicht mehr nach festen Arbeitszeiten, sondern legt mit ihrer Teamleitung Zielvereinbarungen fest, die sie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erledigt. Ihre Arbeitszeiten erfasst sie nach wie vor mit der e2n me App fürs Smartphone – auch aus dem Homeoffice.

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Kann Vertrauensarbeitszeit kontrolliert werden?

Vertrauensarbeitszeit basiert – wie der Name schon sagt – auf dem Vertrauen in die Eigenverantwortung der Beschäftigten. Der Fokus liegt deshalb mehr auf der Kontrolle der eigentlichen Ergebnisse statt der Kontrolle der Arbeitszeiten.

Gibt es trotzdem Bedarf, die tatsächlichen Arbeitszeiten einzusehen, dann bietet sich für diesen Zweck ein modernes Zeiterfassungssystem an. In manchen Unternehmen wird dieses Konzept auch als „Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung“ bezeichnet.

Was passiert mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit und Überstunden – ein Widerspruch in sich? Nicht ganz! Bei Vertrauensarbeitszeit entstehen Überstunden dann, wenn Mitarbeitende die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Maximalarbeitszeit überschreiten.

Ganz unabhängig vom Arbeitszeitmodell muss Mehrarbeit stets korrekt erfasst und vergütet oder durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden. Spätestens seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist die Arbeitszeiterfassung offiziell gesetzlich vorgeschrieben – dabei müssen auch Überstunden dokumentiert werden.

Schon gewusst?
Ganz unabhängig vom Arbeitszeitmodell muss Mehrarbeit stets korrekt erfasst und vergütet werden. Spätestens seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist die Arbeitszeiterfassung offiziell gesetzlich vorgeschrieben – dabei müssen auch Überstunden dokumentiert werden.

Unternehmen sollten ihren Beschäftigten daher ein verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen. Gleichzeitig sollten sie dafür sorgen, dass alle Angestellten ihre Arbeitszeiten immer lückenlos und korrekt aufzeichnen.

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Für wen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit eignet sich für allem für Beschäftigte in Branchen und Positionen, in denen sie ihrer Arbeit weitgehend eigenständig nachgehen können, keinen regelmäßigen Kundenkontakt pflegen müssen und auch nicht zu sehr auf Abstimmungen im Team oder mit Kolleg*innen angewiesen sind.

Klassische Beispiele hierfür sind etwa:

  • Kreative Berufe (Künstler, Grafikdesigner)
  • Redaktionielle Berufe (Journalisten, Werbetexter)
  • Mitarbeitende im Außendienst
  • Softwareentwicklung

Tipp: Für den Fall, dass doch mal Besprechungen oder Meetings anstehen sollten, können ergänzende Regelungen getroffen werden – so können Mitarbeitende in der Vertrauensarbeitszeit bei Bedarf trotzdem effektiv im Team mitwirken.

Was sind die Vor- und Nachteile von Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeitszeit bringt für Beschäftigte in den geeigneten Branchen und Positionen vor allem Vorteile mit sich.

Zu den gängigen Vorteilen der Vertrauensarbeitszeit gehören etwa:

  • Hoher Grad an Selbstbestimmtheit für Beschäftigte
  • Hohe Motivation und Produktivität der Mitarbeitenden
  • Attraktivere Arbeitgebermarke
  • Stärkere Mitarbeiterbindung
  • Weniger Fehlzeiten

Nachteile, die sich bei der Vertrauensarbeitszeit ergeben können, sind:

  • Geringere Planbarkeit
  • Höherer Koordinationsbedarf
  • Schwierigere Kontrolle der Arbeitszeiten

Ist Vertrauensarbeitszeit das gleiche wie Gleitzeit?

Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit werden oft miteinander verwechselt – dabei sind es zwei verschiedene Konzepte.

Gleitzeit:

  • Feste Kernarbeitszeiten:
    Bei Gleitzeit gibt es feste Kernzeiten, innerhalb denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten können.
  • Vorgegebene Mindestarbeitszeiten:
    Zusätzlich gibt es bei Gleitzeit tägliche oder wöchentliche Mindestarbeitszeiten, die eingehalten werden müssen.

Vertrauensarbeitszeit:

  • Keine festen Kernarbeitszeiten:
    Bei der Vertrauensarbeitszeit steht es den Beschäftigten komplett frei, wann sie ihre Zielvereinbarungen erledigen.
  • Keine Mindestarbeitszeiten:
    Darüber hinaus gibt es in der Regel keine täglichen oder wöchentlichen Mindestarbeitszeiten, die eingehalten werden müssen.
Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement
Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement

Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich

Anders als viele erwartet hatten, bedeutet die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Vielmehr sorgt der Beschluss dafür, dass gesetzliche Vorgaben – auch bei der Vertrauensarbeitszeit – stets eingehalten werden. Mit dem passenden System zur Zeiterfassung im Unternehmen bleibt also auch die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ein geeignetes Konzept zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.

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