Skip to main content

Vertrauensarbeitszeit: Definition, Funktionsweise, Vor- und Nachteile

  • Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?
  • Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?
  • Was sind die Vor- und Nachteile von Vertrauensarbeitszeit?
Kontaktiere unsJetzt kostenlos testen

Das Konzept der Vertrauensarbeitszeit hat als flexibles Arbeitszeitmodell in den letzten Jahren an großer Beliebtheit gewonnen. Gerade Arbeitnehmer schätzen die Freiheit und Flexibilität, die diese moderne Arbeitszeitregelung mit sich bringt. Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass Arbeitgeber weitgehend auf das Kontrollieren der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten verzichten, sodass diese ihre Aufgaben gewissenhaft in einem eigens festgelegten Zeitrahmen erledigen können.

Vertrauensarbeitszeit erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung von Seiten der Arbeitnehmer und – wie der Name schon sagt – das Vertrauen der Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten, dass diese ihre Arbeit stets sorgfältig und fristgerecht erledigen. Verglichen mit herkömmlichen Arbeitszeitmodellen stellt die Vertrauensarbeitszeit also besondere Anforderungen an die Arbeitsorganisation im Unternehmen. Im folgenden Beitrag erfährst Du daher die wichtigsten Eckpunkte zum Thema.

Beginne Deine Erfolgsgeschichte

Sichere Dir gleich einen unverbindlichen Termin zur Online-Präsentation und teste unsere Software 7 Tage lang kostenlos.

Jetzt kostenlos testen

Was ist die Definition von Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit heißt, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich planen, während der Arbeitgeber lediglich das Arbeitsvolumen für einen gewissen Zeitraum vorgibt. Die Arbeitnehmer können dann selbst bestimmen, zu welchen Zeiten des Tages sie die vorgegebenen Zielvereinbarungen erledigen. Zudem wird anders als bei herkömmlichen Arbeitszeitmodellen keine feste tägliche Mindestarbeitszeit vorgegeben. Hierdurch soll vor allem vermieden werden, dass Beschäftigte unnötig Zeit am Arbeitsplatz „absitzen“.

Bei der Vertrauensarbeitszeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten an ihre individuellen Tagesabläufe und persönlichen Vorlieben bei der Arbeitszeitgestaltung anzupassen. Sie zählt daher zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen. Weitere beliebte flexible Arbeitszeitmodelle sind etwa Gleitzeit, Teilzeit oder die Arbeit im Homeoffice (Remote Work).

Wie regelt das Arbeitszeitgesetz Vertrauensarbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Rahmenbedingungen zur Handhabung von Arbeitszeiten im Unternehmen fest. Speziell zur Regelung von Vertrauensarbeitszeit gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem gibt es im Arbeitszeitgesetz einige Grundsätze, die man bei der Vertrauensarbeitszeit beachten sollte:

  • Arbeitszeiterfassung:
    Auch bei der Vertrauensarbeitszeit ist Zeiterfassung ein zentrales Thema – denn die Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten ist unabhängig vom Arbeitszeitmodell gesetzliche Pflicht.
  • Maximale Arbeitszeit:
    Die gesetzlichen Richtlinien zur täglichen und wöchentlichen maximalen Arbeitszeit müssen auch bei der Vertrauensarbeitszeit stets berücksichtigt werden.
  • Pausen:
    Auch wenn Beschäftigte auf Basis der Vertrauensarbeit etwa im Homeoffice arbeiten, müssen diese nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Pausen einlegen.
  • Überstunden:
    Wenn im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit Überstunden anfallen, müssen diese immer dokumentiert und entsprechend vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.
  • Ruhezeiten:
    Nach Feierabend müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

Beachte: Die genauen Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Wir empfehlen daher, diese in den jeweiligen Arbeitsverträgen genau festzulegen.

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Der genaue Ablauf der Vertrauensarbeitszeit hängt immer von den exakten Gegebenheiten und Regelungen im jeweiligen Unternehmen ab. In jedem Fall aber verschiebt sich der Fokus von starren Arbeitszeitregelungen auf das eigentliche Erledigen der im Unternehmen anstehenden Aufgaben.

Beispiel:
Eine Mediendesignerin aus dem Marketingteam einer Systemgastronomiekette arbeitet am liebsten flexibel und eigenständig. Zudem erledigt sie ihre Aufgaben auch gerne aus dem Homeoffice, um Arbeit und Familie besser vereinbaren zu können. Da sie in ihrer Arbeit weitgehend unabhängig von der Koordination im Team ist und auch keinen Kundenkontakt hat, hat sie mit der Teamleitung gemeinsam die Umstellung auf ein Vertrauensarbeitszeitkonzept beschlossen.

Die erfahrene Mediendesignerin arbeitet nun nicht mehr nach festen Arbeitszeiten, sondern legt mit ihrer Teamleitung Zielvereinbarungen fest, die sie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zu erledigen hat. Ihre Arbeitszeiten erfasst sie nach wie vor mit der intuitiven e2n perso App fürs Smartphone – auch aus dem Homeoffice. Sollte sie mal mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten, werden auch entsprechende Überstunden automatisch durch die App erfasst.

Mit der durch das Vertrauensarbeitszeitkonzept gewonnenen Flexibilität kann die Mediendesignerin ihre Aufgaben also zuverlässiger und schneller erledigen und hat zudem eine bessere Work-Life-Balance gewonnen – so profitiert sowohl das Unternehmen als auch die Arbeitnehmerin.

Kann Vertrauensarbeitszeit kontrolliert werden?

Vertrauensarbeitszeit basiert auf dem Prinzip des Vertrauens in die Eigenverantwortung der Beschäftigten. Die Kontrolle dieser erfolgt daher weniger durch das Überprüfen der eigentlichen Arbeitszeiten und viel mehr durch die Prüfung der vorgebrachten Ergebnisse. Gibt es dennoch das Bedürfnis, die tatsächlichen Arbeitszeiten einzusehen, dann bietet sich für diesen Zweck ein modernes Zeiterfassungssystem perfekt an – wir bei e2n bezeichnen das als dokumentierte Vertrauensarbeitszeit und arbeiten intern selbst nach diesem Konzept.

Was passiert mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit?

Auch wenn Arbeitnehmer in ihrer Arbeitszeitgestaltung weitgehend frei sind, können bei der Vertrauensarbeitszeit Überstunden anfallen. Diese entstehen dann, wenn Mitarbeitende die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Arbeitszeit überschreiten. Überstunden müssen unabhängig vom vorliegenden Arbeitszeitmodell stets korrekt erfasst und vergütet werden. Spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland offiziell gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei ist es zum einen die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten ein verlässliches System zur Erfassung ihrer Arbeitszeiten bereitzustellen. Zum anderen müssen die Arbeitnehmer dafür sorgen, dass sie ihre Arbeitszeiten immer vollständig und korrekt aufzeichnen. Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung hingegen ist gesetzlich nicht mehr zulässig.

Damit auch bei der Vertrauensarbeitszeit eine korrekte Erfassung und Vergütung von Überstunden gewährleistet ist, bedarf es in der Regel eines Arbeitszeitkontos, auf dem die Arbeitszeiten der Beschäftigten samt Plus- und Minusstunden detailliert aufgezeichnet werden. So können die abgeleisteten Arbeitsstunden der Beschäftigten stets eingesehen werden und etwaige Überstunden entsprechend vergütet.

Zeiterfassung gefällig? Mit der modernen Softwarelösung von e2n werden die Arbeitszeiten deiner Beschäftigten immer zuverlässig erfasst – auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Jetzt mehr erfahren

Für wen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit eignet sich für allem für Beschäftigte in Branchen und Positionen, in denen sie ihrer Arbeit weitgehend eigenständig nachgehen können, keinen regelmäßigen Kundenkontakt pflegen müssen und auch nicht zu sehr auf Abstimmungen im Team oder mit Kollegen angewiesen sind.

Klassische Beispiele hierfür sind etwa:

  • Kreative Berufe (Künstler, Grafikdesigner)
  • Redaktionielle Berufe (Journalisten, Werbetexter)
  • Mitarbeitende im Außendienst
  • Softwareentwicklung

Tipp: Für den Fall, dass doch mal Besprechungen oder Meetings anstehen sollten, können ergänzende Regelungen getroffen werden – so können Mitarbeitende in der Vertrauensarbeitszeit bei Bedarf dennoch effektiv im Team mitwirken.

Was sind die Vor- und Nachteile von Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeitszeit bringt für Beschäftigte in geeigneten Branchen und Positionen vor allem Vorteile mit sich. Abhängig davon, wie die Vertrauensarbeitszeit jedoch umgesetzt wird, können sich dennoch einige Nachteile ergeben.

Zu den gängigen Vorteilen der Vertrauensarbeitszeit gehören etwa:

  • Hoher Grad an Selbstbestimmtheit für Beschäftigte
  • Hohe Motivation und Produktivität der Mitarbeitenden
  • Attraktivere Arbeitgebermarke
  • Stärkere Mitarbeiterbindung
  • Weniger Fehlzeiten

Etwaige Nachteile, die sich bei der Vertrauensarbeitszeit ergeben können, sind:

  • Geringere Planbarkeit
  • Höherer Koordinationsbedarf
  • Schwierigere Kontrolle der Arbeitszeiten

Beachte: Die möglichen Nachteile der Vertrauensarbeitszeit ergeben sich gerade dann, wenn kein passendes Konzept zur Planung und Erfassung der Arbeitszeiten vorliegt. Wir empfehlen daher in jedem Fall ein modernes und intuitives System zur Arbeitszeiterfassung.

Schon gewusst? Mit der e2n perso App können Mitarbeitende mit Vertrauensarbeitszeit ihre Arbeitszeiten auch aus dem Homeoffice ganz einfach dokumentieren – so klappt es mit einem durchdachten Vertrauensarbeitszeitkonzept auch in Deinem Unternehmen!

Jetzt informieren

Ist Vertrauensarbeitszeit das gleiche wie Gleitzeit?

Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit werden oft miteinander verwechselt. Jedoch sind dies zwei verschiedene Konzepte. Der Unterschied: Bei der Gleitzeit gibt es feste Kernarbeitszeiten, innerhalb denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten können. Bei Vertrauensarbeitszeit hingegen sind die Mitarbeitenden nicht an einen solchen Zeitrahmen gebunden und können ihre Arbeitszeiten noch freier gestalten. Somit bestehen bei der Vertrauensarbeitszeit in der Regel auch keine täglichen Mindestarbeitszeiten für Beschäftigte – denn der Fokus liegt bei der Vertrauensarbeitszeit vor allem auf den erbrachten Leistungen und nicht auf der Länge der Arbeitszeit.

Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Header-Zeitmanagement
Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

Vertrauensarbeitszeit als Konzept zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung

Entgegen vielen Stimmen bedeutet der gesetzliche Beschluss zur Arbeitszeiterfassungspflicht nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Vielmehr ist der Beschluss das Ende von unbezahlten Überstunden und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben – auch bei der Vertrauensarbeitszeit – stets eingehalten werden. Mit dem passenden System zur Zeiterfassung im Unternehmen bleibt also auch die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ein geeignetes Konzept der flexiblen Arbeitszeitgestaltung für Deine Beschäftigten.

Du bist noch auf der Suche nach dem richtigen System zur Zeiterfassung in Deinem Unternehmen? Mit der modernen Softwarelösung von e2n werden die Arbeitszeiten Deiner Beschäftigten immer zuverlässig erfasst – egal ob Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice oder Gleitzeit! Wenn Du mehr über e2n und unsere Software erfahren willst, dann buch gerne eine kostenlose und unverbindliche Online-Präsentation. Wir beantworten Dir ausführlich Deine Fragen und erläutern Dir all Deine Vorteile mit e2n.

Jetzt Termin vereinbaren

Entdecke
Deine Chancen

Unser Team zeigt Dir Deine Vorteile ganz individuell auf Dich zugeschnitten. Gerne kannst Du e2n vorab 7 Tage unverbindlich und kostenlos testen. Vereinbare jetzt eine Online-Präsentation zu Deinem Wunschtermin und lass Dich durch unsere Software führen.

Close Menu