Der volle Betrag (Grundvergütung + Zuschläge) wird mit dem individuellen Steuersatz + Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Der Satz richtet sich nach Steuerklasse, Einkommen und Sozialversicherungspflicht.
Ist ein Zuschlag steuerfrei (unter künftiger Regelung), würde nur der Grundlohnbetrag steuerpflichtig bleiben.