Sind Überstunden steuerfrei?

Nein. Nach aktueller Rechtslage unterliegen Überstundenentgelte vollständig der Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht. Nur bestimmte Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge) sind unter klaren Voraussetzungen steuerfrei.