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Kann Urlaub verfallen oder ausgezahlt werden?

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Auszahlung ist nur erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Resturlaub nicht mehr genommen werden kann. Verfallen darf Urlaub nur, wenn Du Deine Mitarbeitenden rechtzeitig und nachweisbar auf den drohenden Verlust hingewiesen hast.