Skip to main content

Werkstudenten: Alle wichtigen Infos im Überblick

  • Was ist ein Werkstudent?
  • Welche Regelungen gelten für Werkstudenten?
  • Wie managt man Werkstudenten im Unternehmen am besten?
Kontaktiere unsJetzt kostenlos testen
" title="Web image-_EV_3888

Werkstudenten: Alle wichtigen Infos im Überblick

  • Was ist ein Werkstudent?
  • Welche Regelungen gelten für Werkstudenten?
  • Wie managt man Werkstudenten im Unternehmen am besten?
Kontaktiere unsJetzt kostenlos testen

Wer studiert und auf der Suche nach einer längerfristigen Nebenbeschäftigung ist, fährt mit einem Werkstudentenjob genau richtig. Als Werkstudent kannst Du wertvolle Praxiserfahrung in Deinem Fachbereich sammeln und Dich während Deines Studiums selbst finanziell unterstützen – im Idealfall also eine Win-win-Situation!

Doch wie sieht es für Werkstudenten aus rechtlicher Sicht aus? Wie viele Stunden darf man als Werkstudent in der Woche arbeiten? Und wie läuft das mit der Sozialversicherung? Gibt es sonst besondere Regelungen, die für Werkstudenten gelten? In diesem Beitrag verraten wir Dir alles, was du zum Thema wissen musst.

Beginne Deine Erfolgsgeschichte

Sichere Dir gleich einen unverbindlichen Termin zur Online-Präsentation und teste unsere Software 7 Tage lang kostenlos.

Jetzt kostenlos testen

Inhaltsverzeichnis

Dich interessiert eines der folgenden Themen besonders? Klicke einfach darauf und springe somit direkt zum jeweiligen Abschnitt.

Zwei lachende Frauen stehen an einem Geländer mit einem Laptop in der Hand." title="Ilka und Luise beim Kundenservice

Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten sind an einer Universität oder Hochschule immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium in einem Unternehmen als Teilzeitkräfte angestellt sind. Im Idealfall sind dies Unternehmen, die auch mit ihrem jeweiligen Fachbereich übereinstimmen – so können Studierende erste Schritte in ihre zukünftige Karriere machen und sich während ihres Studiums gleichzeitig selbst finanziell versorgen.

Für Werkstudenten gelten einige spezielle Regelungen bezüglich Arbeitszeit, Entgelt und Versicherung. Wir haben alle wichtigen Infos für Dich gesammelt und erzählen Dir alles, was Du wissen solltest.

Regelungen zur Arbeitszeit

Eine der ersten Fragen, wenn es um Anstellungen aller Art geht: Wie werden meine Arbeitszeiten eigentlich aussehen? Für Werkstudenten gibt es beim Thema Arbeitszeit verschiedene besondere Regelungen. Ganz vorne stehen hier konkrete Beschränkungen der Arbeitszeit, die für andere Arbeitnehmer nicht gelten.

Ganz wichtig: Es muss immer zwischen der Vorlesungszeit und den Semesterferien unterschieden werden. Denn wichtige Einschränkungen, die für Werkstudenten während der Vorlesungszeit gelten, fallen während der Semesterferien weg – wir informieren Dich ausführlich.

Vorlesungszeit

Während der Vorlesungszeit gibt es für die maximale Wochenarbeitszeit eine klare Vorgabe: Die Arbeitszeit von Werkstudenten darf 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Auch wenn man als Werkstudent bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, gilt eine maximale Stundenanzahl von 20 Stunden pro Woche.

Der Grund ist klar: Das Studium soll im Vordergrund stehen. Die 20-Stunden-Grenze soll also sicherstellen, dass Studierende trotz Nebentätigkeit ihren Fokus auf das Studium legen können und ihnen genug Zeit für Vorlesungen, Seminare und sonstige Studienangelegenheiten bleibt.

Semesterferien

In den Semesterferien sieht die Sache schon anders aus: Da während dieser Zeit in der Regel keine studienbedingten Veranstaltungen anstehen, kann die Arbeitszeit während der vorlesungsfreien Zeit gar auf die einer Vollzeitstelle ausgedehnt werden. Im Klartext: Man kann eine reguläre 40-Stunden-Woche arbeiten – so haben Studierende schon während des Studiums die Möglichkeit, sich in die 40-Stunden-Woche einzufinden.

Beachte: Für Werkstudenten gilt zusätzlich die 26-Wochen-Regel. Das heißt: Innerhalb eines Zeitjahres (also einem Zeitraum von 12 Monaten) darf in maximal 26 Wochen die Stundengrenze von 20 Wochenstunden überschritten werden.

Regelungen zum Gehalt

Genauso wichtig wie die Frage nach der Arbeitszeit ist die Frage nach dem Gehalt: Wie viel werde ich als Werkstudent verdienen? Im Detail ist dies natürlich immer abhängig von der jeweiligen Stelle und Branche, dennoch gibt es für Werkstunden bezüglich ihres Entgelts einige besondere Bestimmungen.

Du fragst Dich womöglich: Wie ist mein Stundenlohn geregelt? Gibt es für mich eine Verdienstgrenze? Und welche Sozialabgaben muss ich leisten? Wir erzählen Dir alles, was es zu wissen gibt.

Stundenlohn

Für Werkstudenten gilt wie für andere Arbeitnehmer auch der gesetzliche Mindestlohn. Derzeit liegt dieser bei 12,41 Euro pro Stunde. Ansonsten liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie viel angestellten Werkstudenten gezahlt werden soll. In der Regel liegt der Lohn für Werkstudenten zwischen 12,50 Euro und 15 Euro pro Stunde.

Beispiel:
Die Informatikstudentin Alicia arbeitet neben ihrem Studium als Werkstudentin bei einem Softwareentwickler. Sie erhält einen Stundenlohn von 14,50 Euro und arbeitet 12 Stunden pro Woche. Demnach erhält sie ein monatliches Entgelt von rund 700 Euro, um sich während ihres Studiums finanziell besser aufzustellen.

Verdienstgrenze

Auch bei der Verdienstgrenze gibt es für Werkstudenten Vorteile: Während etwa für Minijobber monatlich maximal 520 Euro sozialversicherungsfrei verdient werden dürfen, gilt für Werkstudenten keine offizielle Verdienstgrenze – grundsätzlich darf man als Werkstudent also so viel verdienen, wie man möchte. Allerdings beeinflusst die Höhe des Gehalts unter anderem, ob man Steuern zahlen muss oder ob man weiterhin familienversichert bleiben darf.

Dabei könnten folgende Gehaltsgrenzen für Werkstudenten interessant sein:

  • Steuerfreibetrag:
    Stand 2024 liegt der Steuerfreibetrag bei 11.604 Euro. Liegt das Gesamteinkommen pro Jahr über dem Steuerfreibetrag, wird für den darüberliegenden Betrag Lohnsteuer fällig.
  • BAföG-Grenze:
    Derzeit liegt die Verdienstgrenze fürs BAföG bei 6.270 Euro – also 522,50 Euro pro Monat. Wird dieser Betrag überschritten, muss man mit Abzügen rechnen. Ansonsten erhält man das volle BAföG.

Sozialabgaben

Werkstudenten genießen hinsichtlich ihrer Sozialabgaben einige Privilegien. Denn für sie gilt eine komplett andere sozialversicherungspflichtige Beurteilung als beispielsweise für Minijobber oder Midijobber.

Konkret heißt das: Für ihre Tätigkeit müssen Werkstudenten keine Abgaben in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Auch ihre Arbeitgeber müssen keine derartigen Abgaben zahlen.

Beachte: Eine Ausnahme bildet für Werkstudenten die Rentenversicherung. In die Rentenversicherung müssen Werkstudenten einzahlen, sobald mehr als 538 Euro im Monat verdient werden.

Kennst Du Deine Betriebskennzahlen? In unserer HR-Lösung e2n kannst Du die Umsätze und Kosten in Deinem Unternehmen zuverlässig planen – Echtzeit-Controlling macht’s möglich.

Jetzt mehr erfahren

Werkstudenten online managen

Wie andere Arbeitnehmer auch sollten Werkstudenten im Unternehmen effizient gemanagt werden. Das heißt: Arbeitszeiterfassung, Dienstplanung, Lohnabrechnungen & Co. sollten so gehandhabt werden, dass sich alle Beteiligten so gut es geht auf ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können.

In e2n haben wir die Sache klar geregelt: Alle Arbeitnehmertypen, darunter auch Werkstudenten oder Minijobber, werden in unserer Software abgebildet. Die entsprechenden Regelungen bezüglich Bezahlung oder Arbeitszeit werden also in weiten Teilen automatisch berücksichtigt – denn wir wollen, dass die Mitarbeitenden in Deinem Unternehmen den Fokus wieder auf das Wesentliche legen können.

Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Header-Zeitmanagement
Frau hält Token vor ein Terminal für Zeitmanagement" title="Mobil-Zeitmanagement

Starte als Werkstudent in Deine zukünftige Karriere

Die Anstellung als Werkstudent stellt für viele Studierende die perfekte Möglichkeit dar, erste Schritte in ihre Traumkarriere zu wagen. Die vielen Vorteile, die Werkstudenten gegenüber anderen Arbeitnehmern genießen, sind hierbei ein willkommener Bonus.

Nichtsdestotrotz sind auch Werkstudenten Arbeitnehmer, die es im Unternehmen erfolgreich zu managen gilt. In unserer HR-Lösung e2n haben wir vorgesorgt: Die Mitarbeiterverwaltung ist und bleibt fester Bestandteil unserer modernen Softwarelösung. Egal ob Werkstudent, Vollzeitkraft oder Minijobber – mit e2n bringst Du das Personalmanagement in Deinem Unternehmen auf das nächste Level.

Neugierig? Wenn Du mehr über e2n erfahren willst, dann buch jetzt eine kostenlose und unverbindliche Online-Präsentation mit einem unserer HR-Experten – wir informieren Dich gerne ausführlich.

Jetzt Termin vereinbaren

Entdecke
Deine Chancen

Unser Team zeigt Dir Deine Vorteile ganz individuell auf Dich zugeschnitten. Gerne kannst Du e2n vorab 7 Tage unverbindlich und kostenlos testen. Vereinbare jetzt eine Online-Präsentation zu Deinem Wunschtermin und lass Dich durch unsere Software führen.

Close Menu