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Arbeitszeiterfassung – Pflicht, Gesetz & Modelle

  • Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland
  • Alles rund um Datenschutz & Sicherheit
  • Verschiedene Möglichkeiten der Zeiterfassung
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Spätestens seit dem 13. September 2022 steht es fest: Laut dem Stechuhr-Urteil müssen die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden erfasst werden. Was genau bedeutet das für Arbeitgeber und wie muss die Umsetzung erfolgen? Diese und weitere Antworten rund um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erfährst Du auf dieser Seite und kannst Dich umfassend informieren.

Wir zeigen Dir, welche Regeln fortan für Dich gelten und wie genau die gesetzliche Lage aussieht. Außerdem klären wir, wie es in Zukunft weitergehen könnte und welche Maßnahmen Du jetzt schon treffen solltest, um vorbereitet zu sein. Zudem erhältst Du einen Überblick über die Möglichkeiten der Zeiterfassung und kannst die für Dich sinnvollste Methode wählen.

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Ist die elektronische Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Laut dem Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 13. September 2022 ist die Lage eindeutig: Alle Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu erfassen. Die exakten Rahmenbedingungen waren zu dem Zeitpunkt jedoch noch nicht geklärt, sodass weiterhin auch auf Papier dokumentiert wurde.

Der 19. April 2023 brachte Klarheit mit sich: Der Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Unternehmen verpflichtend elektronisch die tägliche Arbeitszeit dokumentieren müssen. Somit sollen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit mittels Software, Terminal oder einer App erfasst werden. Dieser Gesetzesentwurf muss jedoch zunächst durch das Kabinett und daraufhin durch das parlamentarische Verfahren, um offiziell zu gelten.

Für wen gilt die Pflicht der Arbeitszeiterfassung?

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen. Lediglich die Form der Aufzeichnung kann sich unterscheiden.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Pflicht auf die Angestellten zu delegieren. Das bedeutet, dass sich die Arbeitnehmer selbst um die Aufzeichnung kümmern müssen oder Dritte (wie Abteilungsleiter oder Schichtführer) diese Aufgabe übernehmen. Gerade bei mobiler Arbeit wie Homeoffice oder Außendienst ist das ein essenzieller Punkt, da die Arbeitszeiterfassung dort unabhängig vom Betriebsort erfolgen muss. Eine App oder Browseranwendung erleichtert diesen Prozess enorm. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber trotz Delegation für die ordnungsgemäße Erfassung verantwortlich ist und diese stichprobenartig kontrollieren sollte.

Wer muss keine Arbeitszeiten erfassen?

Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden müssen voraussichtlich keine elektronische Arbeitszeiterfassung vornehmen, eine Dokumentation auf Papier reicht aus. Einige wenige Personengruppen sind komplett von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen:

  • Leitende Angestellte sowie Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnis in Personalangelegenheiten
  • Arbeitnehmer, die mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen oder betreuen
  • Beschäftige im liturgischen Bereich von Religionsgemeinschaften und Kirchen

Prüfe jedoch genau, bei welchen Personen es sich um leitende Angestellte handelt – denn nicht jede Führungskraft fällt unter diesen Begriff. Unter Umständen sollte dies im Einzelfall hinterfragt werden.

Welches Gesetz gibt es zur Arbeitszeiterfassung?

Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dafür müssen sie ein geeignetes Umfeld und erforderliche Mittel bereitstellen. Am 13. September 2022 entschied das BAG, dass dies auch die Pflicht der Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems beinhaltet. Dieses System soll Beginn sowie Ende – und damit die komplette Arbeitszeit inklusive Überstunden erfassen. Somit wird ermöglicht, dass Ruhezeiten sowie Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, was zum Gesundheitsschutz beiträgt.

§ 16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet derzeit alle Arbeitgeber dazu, die werktägliche Arbeitszeit über acht Stunden sowie die komplette Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen zu erfassen.

Wann kommt das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Am 13. September 2022 wurde beschlossen, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab sofort gilt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Bei der Thematik der elektronischen Zeiterfassungspflicht handelt es sich bisher nur um einen Gesetzentwurf. Wann genau das neue Gesetz kommt, bleibt abzuwarten. Für die geplante Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung wird es definitiv eine Frist geben, die von der Unternehmensgröße abhängt:

  • Wer bis zu 10 Mitarbeitende hat, muss voraussichtlich kein elektronisches System einführen, sondern kann ein analoges nutzen.
  • Bis 50 Mitarbeitende beträgt die Übergangsregelung fünf Jahre,
  • bis 250 Mitarbeitende zwei Jahre
  • und ab 250 Angestellten ein Jahr.

Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September beschlossen?

Bisher bestand in Deutschland nur die Pflicht zur Aufzeichnung von Überstunden und Sonntagsarbeit. Nur in bestimmten Wirtschaftszweigen wie in Gaststätten oder im Baugewerbe mussten Arbeitszeiten vollständig erfasst werden. Aufzeichnungspflichtig waren außerdem geringfügig sowie kurzfristig Beschäftigte.

Am 13. September 2022 wurde die Arbeitszeiterfassungspflicht für alle Unternehmen beschlossen. Nur die konkreten Rahmenbedingungen mussten noch geklärt werden – wie zum Beispiel, ob die Erfassung elektronisch stattfinden muss oder auch analoge Methoden erlaubt sind. Das bedeutet, der Gesetzgeber musste nachziehen und klar definieren, auf welche Art Arbeitgeber die Zeiten ihrer Mitarbeitenden dokumentieren sollen. Wer keine Arbeitszeiten erfasst, verstößt gegen das Arbeitsschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Datenschutz bei der Arbeitszeiterfassung?

Der Datenschutz bei der Arbeitszeiterfassung bringt sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die unternehmerischen Bedürfnisse in Einklang. Dabei muss bei der Umsetzung von Arbeitszeiterfassungssystemen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union berücksichtigt werden.

  • Die Erhebung und Verarbeitung von Arbeitszeitdaten muss rechtmäßig, transparent und zweckgebunden erfolgen.
  • Arbeitgeber müssen die Zustimmung der Mitarbeitenden einholen, es sei denn, es existiert eine rechtliche Grundlage oder ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers.
  • Die erfassten Daten sollten zudem angemessen geschützt und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Arbeitnehmer haben das Recht auf Auskunft über ihre erfassten Arbeitszeiten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Auch müssen die Daten in einer Form bereitgestellt werden, die Mitarbeitende einfach verstehen und überprüfen können. Eine mögliche Lösung zur Wahrung der Privatsphäre könnte die Verwendung von anonymisierten oder pseudonymisierten Daten sein, um die Identifizierung von Einzelpersonen zu erschweren.

Insgesamt ist der Datenschutz bei der Arbeitszeiterfassung besonders wichtig, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. Wir empfehlen Dir sicherzustellen, dass Dein Arbeitszeiterfassungssystem den rechtlichen Anforderungen entspricht und transparente Kommunikation sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet, um einen angemessenen Schutz der Arbeitszeitdaten sicherzustellen. Mit e2n bist Du hierbei auf der sicheren Seite und bist beim Thema Datenschutz bestens beraten. Wenn Du Fragen hast, kannst Du uns jederzeit kontaktieren und wir helfen Dir gerne weiter!

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Gilt die Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung nur in Deutschland?

Nein. Die Entscheidung des BAG vom 13. September 2022 bezieht sich auf ein Urteil des EuGH. Dieses betraf die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Umsetzung der Vorgaben verpflichtet. Somit sind alle Mitglieder der EU zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten verpflichtet. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden und wie genau die Erfassungspflicht umgesetzt wird. Zum Beispiel gelten in den Niederlanden und in Spanien besonders strenge Regeln zum Wohle der Mitarbeitenden, während es in Frankreich eher locker gehandhabt wird.

Welche Modelle gibt es für die Zeiterfassung?

Ein System für Arbeitszeiterfassung sollte die elektronische Dokumentation auf täglicher Basis ermöglichen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Erfassung muss für den Mitarbeiter intuitiv sein und Vertrauen schaffen – denn das Ziel ist die faire Bezahlung der geleisteten Arbeitsstunden und der Gesundheitsschutz. Zur Auswahl steht grundsätzlich:

  • Zettel und Stift: Zwar sind die Anschaffungskosten gering, dafür der Schreibaufwand sehr hoch und Auswertungen sind nur schwer möglich. Das kostet der Personalabteilung eine Menge Zeit und Geld.
  • Excel-Tabelle: Das Tool ist in vielen Unternehmen bereits vorhanden, jedoch müssen die Daten per Hand eingetippt werden. So entstehen leicht Fehler und es ist ebenfalls mit viel Aufwand verbunden.
  • Terminal mit Token, Karte oder Fingerprint: Eine Software am stationären Gerät lässt sich leicht bedienen und bietet viele Möglichkeiten in den Einstellungen, sodass die Verwaltung leicht fällt. Die Arbeitszeiten berechnen sich automatisch und viele Auswertungen stehen bereit.
  • App oder Browseranwendung: Die ideale Wahl für hohe Flexibilität und intuitive Handhabung. Arbeitszeiten lassen sich mobil von überall aus erfassen, sodass auch Home-Office oder Außeneinsätze möglich sind.

Digitale Lösungen ermöglichen schnelle Abläufe und bieten eine Menge Transparenz. Zwar mögen die Anschaffungskosten zunächst höher liegen, diese werden jedoch durch die Zeitersparnis in der täglichen Arbeit schnell ausgeglichen.

Welche App vereinfacht die Arbeitszeiterfassung?

Versorge mit der e2n perso App jeden Mitarbeiter schnell mit den für ihn relevanten Informationen. So bringst Du alle auf den gleichen Wissensstand und erzeugst Transparenz im Unternehmen – was wiederum die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht. Unsere App ist kostenlos im Google Play Store sowie App Store verfügbar und erleichtert Dir und Deinen Mitarbeitenden den Arbeitsalltag:

  • Dank der Tagesinfo können sie alles auf einen Blick sehen: Was ist heute zu beachten und wer ist eingeteilt?
  • Transparenz über die eigenen Arbeitszeiten. Und wenn jemand vergessen hat, ein- oder auszustempeln – einfach einen Antrag auf vergessene Zeiten stellen und schon ist das geklärt.
  • Überblick über den Dienstplan – ganz aktuell von jedem Ort aus. Bei Änderungen werden die Angestellten per E-Mail oder Push-Benachrichtigung informiert. Noch flexibler wird es, wenn Angestellte ihre Verfügbarkeiten abgeben oder sich auf Schichten bewerben.
  • Der Überstundenstand ist jederzeit aktuell ersichtlich beziehungsweise wie viel in dem jeweiligen Monat bereits erwirtschaftet wurde. Ebenfalls lassen sich die Arbeitszeiten rückblickend einsehen.
  • Jahresurlaub, genommener Urlaub, Übertrag aus dem Vorjahr sowie Resturlaub – das alles lässt sich in der App anzeigen. Außerdem können Angestellte per Klick einen Urlaubsantrag senden. Auch Krankheitstage sind einsehbar.
  • Wenn Du ein Zeugnis oder sonstiges Dokument von Deinem Mitarbeiter benötigst, geht das auch digital: Foto machen, hochladen, abschicken – und schon liegt Dir die Datei vor.

Ein klarer Vorteil für Dich und Dein ganzes Team! Wenn Du konkrete Fragen zu unserer App hast, kontaktiere uns gerne unverbindlich und wir helfen Dir gerne weiter.

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Vorteile von Arbeitszeiterfassung

Dank erfassten Zeiten hast Du die geleisteten Arbeitsstunden stets im Blick, sparst Lohnkosten für aufgerundete Zeiten und kannst Deine Mitarbeitenden besser einplanen. Auch Deine Angestellten profitieren davon, da sie nun Transparenz über ihre Zeiten haben – was Fairness und Zufriedenheit schafft. Selbst Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, da Mehraufwand dokumentiert wird und Überstunden ausgeglichen werden können. Wir bezeichnen es als dokumentierte Vertrauensarbeitszeit und nutzen dieses Modell selbst bei e2n.

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